Bündnis 90/Die Grünen

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Pressemitteilung Kreisvorstand zum Neuzuschnitt Wahlkreis 240 Ansbach

17.08.26 –

Neuzuschnitt des Bundestagswahlkreises 240 Ansbach

In unserer Mitgliederversammlung am 23. April 2026 in Lichtenau haben wir die Vorschläge der Wahlkreiskommission bereits ausführlich diskutiert. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die Kommunen Heilsbronn, Neuendettelsau und Windsbach zukünftig nicht mehr gemeinsam mit den übrigen Kommunen des Landkreises Ansbach zum Bundestagswahlkreis 240 gehören. Diese Trennung gewachsener Landkreisstrukturen sehen wir kritisch. Landkreise sind nicht nur Verwaltungseinheiten, sondern auch wichtige Bezugsräume für gesellschaftliches Engagement, politische Zusammenarbeit und regionale Identität.

Dies zeigt sich insbesondere bei Parteien. Gemäß § 7 Parteiengesetz sind Parteien territorial gegliedert und auch der Kreisverband Ansbach von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN orientiert sich an den Landkreisgrenzen. Werden Wahlkreise anders zugeschnitten, entstehen zusätzliche Abstimmungsbedarfe, unklare Zuständigkeiten und ein erhöhter organisatorischer Aufwand. Besonders betroffen sind die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort politisch engagieren und Wahlkämpfe tragen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Demokratie. Auch für die Bürgerinnen und Bürger kann eine solche Veränderung Nachteile mit sich bringen: Politisch Verantwortliche verlieren die formale Zuständigkeit für Ortschaften, die sie über Jahre hinweg begleitet und für deren Anliegen sie sich eingesetzt haben. Gewachsene persönliche Kontakte und das über Jahre entstandene Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren politischen Ansprechpartnern gehen verloren. Darüber hinaus erschweren unterschiedliche infrastrukturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen eine gemeinsame Interessenvertretung. Zudem kommt, dass lokale Medien, Vereine und politische Netzwerke häufig entlang bestehender Landkreisgrenzen organisiert sind. 

Deshalb sollte aus unserer Sicht am bewährten Grundsatz des Bundeswahlgesetzes festgehalten werden, dass gewachsene Landkreisstrukturen nach Möglichkeit eingehalten werden sollen. Wir sprechen uns dafür aus, dass der Gesetzgeber die zulässigen Abweichungen bei der Größe von Wahlkreisen maßvoll anhebt, um gewachsene Strukturen weiterhin zu erhalten.

Wahlkreise müssen für die Menschen nachvollziehbar sein und sich an realen Lebens- und Bezugsräumen orientieren. Gerade in einer Zeit, in der demokratisches Engagement besonders wichtig ist, sollen ehrenamtliche Strukturen gestärkt und nicht durch organisatorische Hürden erschwert werden. 

Franziska Wurzinger, Sprecherin Kreisvorstand

 

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