Bericht aus dem Stadtrat

„Vereidigung des neuen Stadtratsmitgliedes“

Windsbach: In der Sitzung waren neben den Mitgliedern des Stadtrates, den Ortssprechern noch Mitarbeiterinnen der Verwaltung und zwei Zuhörer anwesend. Für die FLZ war Florian Schwab vor Ort.

Die Sitzung begann mit der Vereidigung des neuen Stadtratsmitgliedes Dieter Böhm. Er rückte in den Stadtrat nach, nachdem Dr. Hermann Löhner sein Mandat zum 30. Juni zurückgegeben hat. Die CSU-Fraktion legte ihre Mitglieder in den verschiedenen Ausschüssen neu fest. Der Stadtrat stimmte dieser Festlegung einstimmig zu.

Im Anschluss wurde das Protokoll der letzten Ratssitzung ebenfalls einstimmig genehmigt.

Unter dem Punkt Bekanntgaben hatte Bürgermeister Matthias Seitz folgendes zu vermelden:

  • Die Dorfscheune in Moosbach soll modernisiert werden. Die Dorfgemeinschaft und die Feuerwehr werden dies in Eigenleistung bewerkstelligen. Die Stadt übernimmt, wie in anderen Fällen die Materialkosten die sich auf ca. 15-20 Tsd. € belaufen.
  • Das Landratsamt hat dem Bauvorhaben von 14 Eigentumswohnungen in der Moosbacher Straße die Genehmigung erteilt. Nachdem der Stadtrat in verschiedenen Sitzungen das gemeindliche Einvernehmen verweigert hat, ersetzte das Landratsamt dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
  • Alle Mitglieder des Stadtrates sind zur Windsbacher Kirchweih eingeladen.

Im Anschluss wurde die Erhöhung der Gebühr zur Ferienbetreuung an der OGTS erneut behandelt. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Jugend, Senioren und Sport hat in seiner letzten Sitzung die teilweise Rücknahme der bereits beschlossenen Erhöhung empfohlen.( Anmerkung der Redaktion: Wir berichteten bereits über die sofortige Erhöhung der Gebühren von 20 €/ Woche auf 100 € / Woche.) Der Empfehlungsbeschluss ging nun dahin, dass die Gebühr für dieses Jahr auf 50 € / Woche; im nächsten Jahr auf 75 € / Woche festgelegt werden soll. Bürgermeister Seitz wies weiter darauf hin, dass der Freistaat wohl die Förderung der Betreuung an der OGTS zeitnah ändern werde. Dies führe dazu, dass die Nachmittagsbetreuung nicht wie bisher nur an vier, sondern an fünf Tagen bezuschusst werde. Stadtrat Friedrich Schwarz regte an, einen Automatismus zu den Erhöhungen entsprechend den Lohnsteigerungen mitzubeschließen. Stadtrat Karl Schuler sah dies anders; eine erneute Behandlung im Rat im nächsten Jahr sei wohl zielführender. Dem folgte der Stadtrat bei der Abstimmung und fasste den Empfehlungsbeschluss einstimmig.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Verbandssatzung des neuen Zweckverbandes innerhalb der Allianz Kernfranken beraten. Hier übernahm die Geschäftsleiterin, Frau Tanja Mayer die Vorstellung. Dem Zweckverband treten nicht alle acht Kommunen der Allianz Kernfranken bei. Der Markt Dietenhofen und die Gemeinde Bruckberg stimmten dem Beitritt nicht zu. So werden lediglich die Stadt Heilsbronn, die Stadt Windsbach, der Markt Lichtenau und die Gemeinden Neuendettelsau, Sachsen b. Ansbach und Petersaurach den Zweckverband bilden. Aus diesem Grund wird der Name „ Zweckverband Kernfranken“ lauten. Die Verbandsversammlung wird aus 29 Mitgliedern bestehen. Dabei sind die sechs Bürgermeister der teilnehmenden Kommunen natürliche Mitglieder. Windsbach wird neben dem Bürgermeister noch vier weitere Mitglieder entsenden können. Bürgermeister Seitz führte dazu aus, dass alle vier Fraktionen im Stadtrat jeweils ein Mitglied benennen sollten. Der Zweckverband soll zum 1.1.2025 seine Arbeit aufnehmen. Der vorgestellten Satzung wurde die Zustimmung einstimmig erteilt.

Anschließend wurde noch drei Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nachdem es keine Anfragen in öffentlicher Sitzung gab, schloss Bürgermeister Seitz die Sitzung.

 

Aus der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Jugend, Senioren und Sport

„Reduzierung der Gebühren zur Ferienbetreuung“

Windsbach: In der Sitzung des Ausschusses waren neben den Ausschussmitgliedern und den Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die Schulleiterin der Grund- und Mittelschule Frau Einzinger, die Leiterin der Ganztagesbetreuung an der OGTS Frau Pregler, und noch sieben Zuhörende anwesend. Zuerst wurde das Protokoll der letzten Ausschusssitzung vom 26. Juli letzten Jahres genehmigt. Unter dem Punkt Bekanntgaben erwähnte Bürgermeister Matthias Seitz, dass das Angebot des Windsbacher Ferienpasses erweitert wurde. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 14.Juli. Das Angebot der VHS wird ebenfalls erweitert. Hier kann man sich ab dem 31.Juli anmelden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Ergebnisvorstellung der Jugendbefragung vom letzten Jahr. Hier übernahm Frau Baumgärtner aus der Stadtverwaltung die Präsentation. In dieser Befragung konnten alle Windsbacher Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren ihre Wünsche anbringen. Die Online-Befragung wurde an 470 Jugendliche versandt.149 Jugendliche füllten den Fragebogen aus und sendeten ihn zurück. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 31 %. Neben der Beantwortung allgemeiner Fragen zum Alter, Geschlecht und zum Wohnort konnten die Jugendlichen vielfältige Wünsche anbringen. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Orte zum Treffen
  • Mehr Freizeitangebote, auch im sportlichen Bereich
  • Verbesserte Sportstätten
  • Sanierung des Minifußballfeldes
  • Bessere ÖPNV-Anbindung

Frau Baumgärtner leitete aus der Umfrage verschiedene Handlungsfelder ab. Kurzfristig erreichbare Ziele wären:

  • Bessere Vernetzung der Akteure in Windsbach
  • Die Arbeit und das Angebot örtlicher Vereine sollte sichtbarer gemacht werden.
  • Gezielte Vermarktung der bestehenden Sportangebote
  • Bereits vorhanden ist der Ferienpass, die Stadtbücherei und die VHS.

Hier wäre es ebenfalls zielführend, mehr Angebote für den Altersbereich von 12-17 Jahren zu schaffen.

Als längerfristiges Ziel könnten Kooperationen mit anderen Kommunen, sowie die Schaffung eines Jugendzentrums angedacht werden, so Frau Baumgärtner. Bürgermeister Seitz rief die Ausschussmitglieder auf, sich mit Ideen in die Gestaltung der Jugendarbeit einzubringen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt gab die Schulleiterin Frau Doris Einzinger einen Bericht zur Grund- und Mittelschule ab. So werden in der Grundschule im Schuljahr 2024 / 25 voraussichtlich 12 Klassen gebildet. In der Mittelschule werden dies neun Klassen sein. Die Anzahl der Schüler:innen wird sich dann auf insgesamt 447 belaufen. In der Mittelschule kommen 87 Schüler:innen aus Windsbach; 62 Schüler:innen kommen aus Heilsbronn und weitere 29 Schüler:innen aus anderen Kommunen der Region.

Die Vorstellung der OGTS übernahm deren Leiterin Frau Pregler. In der OGTS werden im Schuljahr 2024 / 25 voraussichtlich 7 Langzeit- und 4- Kurzzeitgruppen gebildet. Da aufgrund der hohen Inanspruchnahme dieses Angebotes eine Raumknappheit an der Schule herrscht, ziehen die Mittelschüler der OGTS in Räume des Knabenchores. Das Angebot der Ferienbetreuung nutzten derzeit etwa 50-60 Kinder.

Frau Einzinger stellte im Anschluss die „Digitale Schule der Zukunft“ vor. So soll bis 2028 jedes Kind ein eigenes Endgerät erhalten. Der Freistaat wird die Anschaffung dieser Geräte voraussichtlich mit 350 € fördern. Die Eltern sollen die darüberhinausgehenden Kosten übernehmen. Die Geräte gehören dann aber den Schüler:innen und nicht der Schule. Die Schulsozialarbeit wird in Windsbach eine Vollzeitstelle bekommen. Die Kosten dafür übernimmt der Freistaat ganz.

Bürgermeister Seitz bedankte sich im Anschluss bei Frau Einzinger und Frau Pregler für den umfangreichen Bericht. Erfreulich sei weiter, dass der Bestand der Mittelschule durch die Kooperation mit der Stadt Heilsbronn langfristig gesichert sei. Allerdings werden zusätzliche Räume nötig werden. Hier sei die Stadt gefordert.

Im Anschluss wurde die bereits beschlossene Erhöhung der Elternbeiträge zu der Ferienbetreuung schulpflichtiger Kinder erneut beraten. In der letzten Sitzung des Stadtrates wurden die Nutzungsgebühren von 20 € / Woche auf 100 € / Woche erhöht. Die Erhöhung sollte ab sofort erfolgen. Dies führte nach Aussage der Verwaltung zu erheblicher Unzufriedenheit der Eltern.

Bürgermeister Matthias Seitz erläuterte in diesem Zusammenhang, dass die Ferienbetreuung eine freiwillige Leistung der Stadt Windsbach sei. In den letzten Jahren sei das dabei entstandene Defizit erheblich angestiegen. So läge das Defizit derzeit ca. bei 400 Tsd.€ im Jahr. Allerdings habe die Verwaltung aufgrund der Beschwerden der Eltern einen neuen Vorschlag erarbeitet. So könnte die Erhöhung in diesem Jahr geringer ausfallen, als die die bereits beschlossen wurde. Der neue Vorschlag beliefe sich für dieses Jahr auf eine Höhe von 50 € / Woche. Ab dem Jahr 2025 soll die wöchentliche Gebühr auf 75 € steigen. Stadträtin Lisbeth Zwick verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sie bei den Beratungen zur Erhöhung auf 100 € / Woche nicht dabei gewesen sei. Sie hätte diese aber abgelehnt. Einer Erhöhung auf 50 € / Woche könne sie aber zustimmen. Zahlreiche Stadträte verwiesen darauf, dass Windsbach eine familienfreundliche Kommune sei und dies auch bleiben wolle. Zum Schluss fasste der Ausschuss einen Beschluss indem dem Stadtrat eine Rücknahme der bereits beschlossenen Erhöhung empfohlen wurde. Für dieses Jahr sollen dann Gebühren von 50 € / Woche und ab 2025 eine Höhe von 75 € / Woche festgesetzt werden. Den endgültigen Beschluss solle der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung fassen.

Frau Baumgärtner gab danach noch einen Bericht zur Situation der Stadtbücherei ab. So seien ca. 18.000. Medien im Angebot. Es gäbe Termine für Schulklassen und Vorlesestunden für unsere Kleinsten. Man habe derzeit ca. 16.000. Ausleihungen im Jahr. Man plane weitere Angebote um die Attraktivität der Bücherei weiter zu steigern.

Unter dem Punkt Anfragen meldete sich Stadtrat Horst Ulsenheimer. Seine Frage bezog sich auf das Stadtfest 2025. Bürgermeister Seitz gab dazu bekannt, dass es hier schon Überlegungen gäbe. Man plane derzeit mit einem Termin am Pfingstwochenende.

Danach schloss er die öffentliche Sitzung.

 

 

Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss

„Kostenmehrungen bei Baumaßnahmen“

Windsbach: In der Sitzung des Bauausschusses hatte Bürgermeister Matthias Seitz einige Bekanntmachungen zu vermelden:

  • Die Stadt Windsbach lässt eine Projektstudie zum Sturzflut-Risiko-Management erstellen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5500€. Im Rahmen der Kernfranken-Kommunen wurde dieses Vorgehen bereits besprochen. Die Studie soll durch die Zusammenführung bereits vorhandener Daten die möglichen Probleme durch plötzlichen Starkregen aufzeigen. Weiter ließen sich daraus dann konkreten Maßnahmen ableiten, die zur Verringerung eventueller Überflutungen nötig sind.

Ein grüner Kommentar:

Wir erachten diese Studie als sehr sinnvoll. Neben dem Klimaschutz müssen sich die Kommunen zunehmend mit der Klimafolgenanpassung beschäftigen. Diese Studie kann ein Teil davon sein. Wasserrückhaltung und Versickerung ist nicht nur aus den Gefahren die von Starkregen ausgehen sinnvoll. Wir brauchen dies auch um unser Grundwasser langfristig zu sichern. Im Übrigen hat die Gemeinde Neuendettelsau schon eine Starkregen-Warn-App. Die App ist zum freien und kostenlosen Herunterladen verfügbar, eine Registrierung ist nicht notwendig:
Android: 
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.spekter.cloudbreakapp
Apple: https://apps.apple.com/de/app/starkregen-app/id1528339521?l=de

Weitere Infos rund um das Frühwarnsystem erhalten Sie unter www.starkregen.de

 

  • Die Verkehrsampel an der Spalter Straße kostet der Stadt jetzt ca.15 Tsd.€. Veranschlagt waren 7000€. Trotzdem sei sie überaus sinnvoll, so Bürgermeister Seitz.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Kostensteigerungen die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Retzendorfer Straße und der Ludwigstraße stehen. Hier übernahm Herr Grabner vom Ingenieurbüro Heller die Vorstellung. Im Wesentlichen entstanden die Mehrkosten von ca. 140 Tsd.€ durch zusätzlich durchgeführte Bauarbeiten im Umfeld der Straßen. Die Mehrkosten seien aber zumindest zum Teil über die Städtebauförderung zuwendungsfähig. Der Bauausschuß stimmte den vorgelegten Zahlen einstimmig zu.

Im Anschluss ging es ebenfalls um Kostenmehrungen. Diese betreffen den Ausbau des Gehweges an der Kreisstraße AN 17 in Bertholdsdorf und Veitsaurach. Hier wird ab Herbst 2024 die Fahrbahn und der Gehweg erneuert. Die Kosten der Fahrbahn übernimmt der Landkreis. Die Kosten des Gehweges sind von der Stadt Windsbach zu tragen. Somit wird sich der Anteil der Stadt nach dem Abschluss einer Vereinbarung auf 832 Tsd.€ belaufen. Allerdings wird die Stadt auch Zuschüsse in Höhe von 366 TSD € erhalten. Die Baumaßnahmen werden auf zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Begonnen wird mit dem ersten Bauabschnitt an dem Ortseingang Bertholdsdorf von Wollersdorf herkommend. Dieser endet dann an der Einmündung der Kreisstraße AN 28 (Straße nach Suddersdorf). Der zweite Bauabschnitt beginnt dann dort und endet am Ortsausgang von Veitsaurach nach Rudelsdorf. Der Bauausschuß stimmte dem einstimmig zu.

Unter dem Punkt Anfragen gab es einige Wortmeldungen: Stadträtin Lisbeth Zwick verwies auf die Müllansammlung und die Verschmutzung an der Sitzbank am Radweg von Windsbach nach Untereschenbach. Bürgermeister Seitz erläuterte, dass dies so an den Bauhof weitergegeben werde.

Stadtrat Gerhard Kuttner beschäftigte die Aurachbrücke in Veitsaurach. Vor längerer Zeit wurde diese in einem Gutachten für stark geschädigt erklärt. Jetzt passiere aber nichts. Er bat um eine Aufklärung des Sachverhaltes.

Stadtrat Friedrich Schwarz sprach die im letzten Jahr beschlossene Plakatierverordnung der Stadt an. Er bat darum die Ortsschilder der Stadt und der Ortsteile mit einem Hinweis auf diese Verordnung zu versehen.

Danach schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

Bericht aus dem Stadtrat

„Ausweisung neuer Windkraftflächen“

Windsbach:In der Stadtratssitzung vermeldete Bürgermeister Matthias Seitz einige Bekanntgaben:

  • Der Haushalts- und Wirtschaftsplan 2024 wurde durch das Landratsamt genehmigt.
  • Die Erhöhung der Kosten der Ferienbetreuung an der OGTS tritt ab sofort in Kraft.
  • Ein Windsbacher Gastronom hat einen Antrag auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für eine Straßensperrung anlässlich der Windsbacher Kirchweih gestellt. Ob dem stattgegeben werden kann ist noch zu prüfen.
  • Der Straßenunterhaltsvertrag mit einer Windsbacher Firma soll fortgeführt werden. Dabei ist eine Erhöhung der bisher vereinbarten Preise um 6% eingeschlossen.
  • Stadtrat Dr. Hermann Löhner legt sei Stadtratsmandat zum 30.6.2024 nieder.

Im Anschluss wurde ein Antrag der Reckenberggruppe zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes beraten. Der Werkleiter der RBG, Herr Christof Lautner übernahm die Vorstellung des beantragten Tagesordnungspunktes. Ziel sei die Erlangung eines neuen Wasserrechtes im nächsten Jahr. Im bisherigen Rahmen darf die RBG im Bereich Wassermungenau 4,5 Mio. m³ Wasser im Jahr entnehmen. Dieses Volumen wurde aber in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft. So lag die Entnahmemenge im Jahr 2023 bei 3,4 Mio. m³. Weiter bezieht die RBG vom Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum Trinkwasser. Aufgrund staatlicher Vorgaben muss die RBG einen Tiefbrunnen bei Beerbach zurückbauen. Dies ist der Grund, weshalb ein neuer Brunnen bei Untereschenbach niedergebracht wird. Herr Lautner führte weiter aus, dass sich auch im neuen Wasserrecht die genehmigte Wassermenge von 4,5 Mio. m³ nicht ändern soll.

Bürgermeister Seitz sprach die Bedenken der Stadt bezüglich der Genehmigung zum Wasserrecht an. Man sehe die Notwendigkeit der angestrebten Genehmigungen durchaus. Jedoch dürfen diese die mögliche Weiterentwicklung der Stadt nicht einschränken. Dies gelte vor allem in Bezug auf den Ortsteil Untereschenbach. Letztlich fasste der Stadtrat einen zustimmenden Beschluss zum Antrag der RBG. Darin wurden die Bedenken ausdrücklich erwähnt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um das Beteiligungsverfahren zur Ausweisung neuer Windkraftvorranggebiete durch den regionalen Planungsverband der Region 8. Bürgermeister Seitz erwähnte, dass es im westlichen Bereich des Stadtgebietes aufgrund militärischer Belange nur wenig Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Im östlichen Stadtbereich grenze die Planungsregion 7 an. Dort seien an der Grenze zu Abenberg und Kammerstein schon Vorranggebiete ausgewiesen. Diese können durch die Ausweisung weiterer Vorranggebiete zu einer wirtschaftlichen Einheit vergrößert werden. Der bereits bestehende Windpark bei Moosbach wird ebenfalls vergrößert. Dort bringe sich die Stadt gemeinsam mit der Gemeinde Neuendettelsau proaktiv in die Planungen ein. Der Rat stimmte der Ausweisung neuer Windkraftvorranggebiete ohne Gegenstimme zu.

Hinweis der Redaktion:

 Die entsprechende Tekturkarte zur 31. Änderung des Regionalplanes der Region 8 finden sie unter:

Regionalplan-Änderungen - RPV8 | Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (region-westmittelfranken.de)

Die entsprechende Tekturkarte der Region 7 unter:

https://www.nuernberg.de/imperia/md/pim/dokumente/19_aenderung_wind7__verbindlich_21_02_2017_neu_komprimiert.pdf

 

Im Anschluss stand die Anschaffung einer gebrauchten Kehrmaschine für den Bauhof auf der Tagesordnung. Der Kauf der Gebrauchtmaschine zum Preis von 80 Tsd. € wurde einstimmig beschlossen.

Bei der Beratung der Bauanträge wurde unter anderem der Neubau eines Bürogebäudes mit Lagerhalle am Fohlenhof besprochen. Bürgermeister Seitz trug vor, dass der Bauwerber auf die Erstellung einer Dachflächen-PV-anlage verzichten wolle. Der Bauwerber wies darauf hin, dass die bereits bestehenden Gebäude am geplanten Standort bereits mit PV-Anlagen belegt seien.

Auf Nachfrage von Stadtrat Horst Ulsenheimer bestätigte Bürgermeister Seitz, dass es durchaus eine Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen gebe. Stadtrat Norbert Flachenecker erwähnte, dass er eine Dach-PV-Anlage begrüßen würde. Horst Ulsenheimer stellte klar, dass er dem Bauantrag nicht zustimmen werde. So wurde das gemeindliche Einvernehmen bei einer Gegenstimme letztlich erteilt.

Hinweis der Redaktion:

Im Januar 2023 ist in der Bay. Bauordnung eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude in Kraft getreten. In den Vollzugshinweisen des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind auch Ausnahmen geregelt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_baybo-vollzugshinweise_2023-44a.pdf

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen gab es mehrere Wortmeldungen.

Stadtrat Horst Ulsenheimer bat um die Veröffentlichung des kürzlich vorgestellten Energienutzungsplanes der Stadt. Bürgermeister Seitz sagte dies zu. Einer Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt stünde wohl nichts entgegen.

 Die Anfrage von Stadträtin Lisbeth Zwick bezog sich auf die Gestaltung der Grünfläche an der Stadtmauer in der Retzendorfer Straße. Diese werde nach der Fertigstellung der Straßen im Umgriff des Platzes erfolgen, so die Verwaltung.

Stadtrat Steffen Weiß fragte nach, wie weit denn der Fortschritte bezüglich der Bebauung an der Heinrich-Brandt-Straße gediehen seien. Bürgermeister Seitz gab bekannt, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Ergebnisse der Untersuchung auf Bodendenkmäler prüfen müsse. Ansonsten hätte sich an der Absicht des Bauinteressenten nichts geändert.

Dann schloss der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.

 

Aus dem Energieausschuss

„Vorstellung des Energienutzungsplanes“

Windsbach: In der ersten Sitzung des Energieausschusses waren neben den Mitgliedern des Ausschusses, die Mitarbeitenden der Verwaltung, zwei Mitarbeiter des Institutes für Energietechnik, sowie fünf Zuhörer anwesend.

Zuerst führte Bürgermeister Matthias Seitz an, dass der Stadtrat im letzten Jahr die Erstellung eines Energienutzungsplanes (ENP) auf den Weg gebracht habe. Beauftragt wurde das Institut für Energietechnik (IfE) an der OTH Amberg – Weiden. Der Leiter der Stadtwerke, Herr Anton Möbius ergänzte dazu, dass das Institut derzeit auch für den Landkreis Ansbach arbeite. Der Landkreis lasse ebenfalls einen ENP erstellen, bzw. fortschreiben.

Herr Schafberger und Herr Conrad vom IfE stellten die Ergebnisse ihre Ausarbeitungen vor. Sie erläuterten, dass sie zunächst den Istzustand der Windsbacher Energieversorgung erfassten, dann ermittelten sie die Potentiale zur Energieeinsparung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Daraus wurden dann drei Szenarien entwickelt, wie die bilanzielle Eigenversorgung mit Energie bis zum Jahr 2040 gesichert werden könne. Letztlich erstellten sie noch einen Maßnahmenkatalog mit ersten Projekten die zeitnah umgesetzt werden können. Wichtig war beiden die Definition des Begriffes „bilanzielle Eigenversorgung“. Dieser bezieht sich lediglich auf eine rechnerische Eigenversorgung. D.h. eine einhundertprozentige bilanzielle Eigenversorgung besteht dann, wenn der Energieverbrauch und die Energieerzeugung p.a. deckungsgleich sind. Das darf nicht mit einer Autarkie im Energiebereich gleichgesetzt werden.

Herr Schafberger betrachtete dann einige wichtige Details. So liegt der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich bereits jetzt bei 44%. Das liege im Wesentlichen an dem Einsatz von Holz als Brennstoff im gewerblichen Bereich. Im Strombereich lag die bilanzielle Eigenversorgung bereits im Jahr 2021 bei 104%. Die Potentiale zu Ausbau der erneuerbaren Energien im innerörtlichen Bereich liegen im Wesentlichen im Ausbau der Solarthermie und der Aufdach – Photovoltaik. Speziell im Sektor Photovoltaik scheint eine Vervierfachung der bisherigen Anlagenleistung auf ca. 26000 MWh pro Jahr erreichbar. Im Bereich Windkraft sind durch die Ausweisung neuer Vorranggebiete deutliche Ausbaupotentiale vorhanden. Bei Freiflächen-PV flossen in die Berechnung der drei Energieszenarien verschiedene Annahmen ein:

Im Szenario 1 wurde kein weiterer Ausbau der Windkraft und gleichzeitig auch keine Freiflächen-PV berücksichtigt. Diese Konstellation ergäbe, dass die bilanzielle Eigenversorgung bis 2040 nicht erreicht würde. Der Deckungsanteil läge bei nur 92%.

Im Szenario 2 wurde die Erstellung von 2 weiteren Windkraftanlagen, sowie die Installation von Freiflächen-PV auf 1% der landwirtschaftlichen Flächen unterstellt. 1% entspräche dabei ca. 34 ha. Durch diesen Ausbau wäre ein Deckungsanteil von 134% zu erreichen.

Im Szenario 3 bezogen sich die Berechnungen auf den Bau von 5 zusätzlichen Windkraftanlagen und die Belegung von 2% der landwirtschaftlichen Flächen. Daraus ergäbe sich eine bilanzielle Eigenversorgung von 183%.

(Anmerkung der Redaktion: in Bayern wurden im Jahr 2022 ca. 10% der landwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung von Substrat für Biogasanlagen genutzt. Quelle: Bayerischer Agrarbericht 2022)

Letztlich stellte Herr Conrad den vom IfE erstellten Maßnahmenkatalog vor. In diesem wurden 20 Vorschläge angeführt, die in ihrer Priorisierung unterschiedlich gewichtet wurden. Im Detail wurde dabei die energetische Situation an der Kläranlage betrachtet. Ziel sollte es sein, den bisherigen Anteil der Eigenstromerzeugung von 13% auf 70% zu steigern. Weiter wurden zwei Wärmeverbundlösungen im Bereich der Kernstadt bewertet. So scheint eine Nahwärmeversorgung in der Altstadt aufgrund eines angenommenen hohen Anschlussgrades nach ersten Analysen wirtschaftlich umsetzbar. Hier sei die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zweckmäßig. Schwieriger sei es im Bereich der Vorstadt. Hier sei eher von einem, relativ niedrigem Wärmebedarf und von hohen Wärmeverlusten aufgrund der Trassenlängen auszugehen. Deshalb kann ein wirtschaftlicher Betrieb nicht als gesichert betrachtet werden. Trotzdem sei es sinnvoll, eine weitere detailliertere Ermittlung der Gegebenheiten anzugehen.

Stadtrat Karl Schuler stellte die Frage, ob die Kommunen derzeitig angehalten sind einen bestimmten Deckungsgrad der energetischen Eigenversorgung zu erreichen. Dazu führte Herr Conrad aus, dass es derzeit dazu noch keine konkreten Verpflichtungen gäbe. Aber Deutschland habe sich verpflichtet bis 2045 klimaneutral zu sein. Der Freistaat Bayern will dieses Ziel bereits im Jahr 2040 erreicht haben. Deshalb sei davon auszugehen, dass entsprechende Vorgaben folgen. Das bayerische Klimaschutzgesetz sei auch der Grund weshalb sich das IfE bei der Berechnung der Szenarien auf das Jahr 2040 bezogen hat.

Stadtrat Horst Ulsenheimer stellte die Frage, wie es die Großstädte bei dieser Thematik angehen würden. Diese könnten die bilanzielle Eigenversorgung mit Energie doch nie erreichen. Weiter führte er aus, dass man die Energiewende nicht nur als Last, sondern als Chance sehen sollte. Gerade der ländliche Raum könne davon profitieren.

Herr Conrad gab ihm recht. Seine Aussage: „Die Energiewende werde auf dem Land stattfinden“. Bürgermeister Seitz fügte an, dass dies auch zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen werde. Und diese Veränderung müsse man auch zulassen. Dies gelte für den Stadtrat und für die Bürgerschaft. Er teilte auch die Meinung von Stadtrat Ulsenheimer, die Chancen der Energiewende zu sehen.

Herr Conrad waren noch weitere Dinge wichtig. So würden in der vom Landkreis beauftragten Studie auch die Netzbetreiber eingebunden. Bei Freiflächen-PV werde es zum Standard werden, dass diese einen Stromspeicher erhalten müssen. Damit könne ein Tag-Nacht-Ausgleich erreicht werden, d.h. die am Tag erzeugte überschüssige Strommenge könne in der Nacht ins Netz abgegeben werden.

Herr Möbius, der kaufmännische Leiter der Stadtwerke, sah die Ausarbeitungen des ENP ebenfalls positiv. So seien alle 20 Maßnahmen sinnvoll. Als die drei wichtigsten führte er an:

  1. Personal für die Umsetzung

Es sei nötig dazu Personal einzustellen. Er könne dies nicht zusätzlich machen. Dazu sei es nötig zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten z.B. bei einem Klimaschutzbeauftragten gäbe.

  1. Energetische Modernisierung der Kläranlage

Dies könne im Rahmen des Umbaus der Anlage mit umgesetzt werden.

  1. Überführung der Dachflächen- PV- Anlagen in Eigenstromerzeugung

Die bestehenden Anlagen auf dem Bauhof und der Schule sollten auf die Eigenstromerzeugung ausgelegt und ggf. vergrößert werden.

Stadtrat Norbert Kleinöder befasste sich mit der Wärmeplanung und den Aufgaben der Stadt. Herr Conrad konnte hier Aufklärung schaffen. So sei die Stadt bis Ende 2028 verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das bedeute aber nicht, dass die Stadt im Bezug auf Wärmenetze tätig werden müsse.

Bürgermeister Seitz bestätigte dies. Weiter sei es wichtig das städtische Personal durch einen „Klimaschutzmanager“ zu ergänzen. Für den Bereich Energie seien im Haushalt 2024 ca. 100 Tsd.€ eingestellt.

Zum Ende der Beratungen fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die von Herrn Möbius vorgestellten Maßnahmen anzugehen.

Unter dem Punkt Anfragen in öffentlicher Sitzung gab es nur eine Wortmeldung. Stadtrat Ulsenheimer fragte an, ob die Stadt über die Ausbaupläne des Übertragungsnetzbetreibers TenneT informiert wurde. Bürgermeister Seitz bestätigte dies. Aufgrund den noch nicht weit gediehen Planungen sei die Bürgerschaft noch nicht informiert worden.

Danach schloss er die öffentliche Sitzung.

Anmerkung der Redaktion: TenneT plant parallel zur bisherigen 380 kV-Stromleitung der durch das Stadtgebiet führt einen Ersatzneubau. Siehe Netzentwicklungsplan:

P487: Netzverstärkung zwischen Raitersaich, Vohburg und Sittling,)

NEP_2037_2045_V2023_Anhang_2E_Aktualisierung_April_2024.pdf (netzentwicklungsplan.de)

 

 

Bericht aus dem Stadtrat

„Die kommunale Verkehrsüberwachung kommt“

Windsbach: In der Stadtratssitzung gab Bürgermeister Matthias Seitz bekannt, dass die evangelische Kirchengemeinde Wassermungenau einen Zuschussantrag gestellt habe. Die Sanierung der Treppenanlage an der Kirche kostet 4000 €. Bürgermeister Seitz schlug hier vor, wie in vergleichbaren Fällen davon 5% zu übernehmen. Der Stadtrat war damit einverstanden. Eine weitere Bekanntgabe bezog sich auf den Energieausschuss. Dieser soll am 28.Mai erstmals tagen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die erneute Vorstellung des Wohnprojektes an der Heilsbronner Straße durch den Vorhabensträger. Diese übernahmen zwei Mittarbeiterinnen der Firma Beil Baugesellschaft aus Neuendettelsau. Sie erinnerten daran, dass der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan bereits Ende 2022 gefasst wurde. Die Fläche befinde sich dort, wo sich die Gewächshäuser der noch bestehenden Gärtnerei Lies befinden. Maximal 40% der Fläche des Geltungsgebietes des B-Planes dürfen bebaut werden. Darauf sollen 30-40 Wohnungen in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Das geplante Flachdach soll eingegrünt werden. Dies auch um den Ablauf des Regenwassers in den Kanal zu entzerren. Die Baukörper werden 3-4 Vollgeschosse hoch werden. Detailplanungen dazu lägen aber noch nicht vor.

Bezüglich der Stellplätze sei es der Wunsch des Bauträgers, sich nicht an die städtische Stellplatzsatzung halten zu müssen. Bürgermeister Seitz erinnerte daran, dass hier eine mit dem Bauprojekt in der Finkenstraße vergleichbare Lösung gesucht wurde. Die Verwaltung habe dazu einen Kompromiss gesucht, der zum einen die Wünsche der Stadt und zum anderen die Wünsche des Bauträgers vereinen kann.

Stadtrat Friedrich Schwarz konnte sich damit nicht anfreunden. Er rechnete vor, dass man damit ca. 25% unter der Forderung der Stellplatzsatzung bleibe. Probleme mit parkenden Autos habe man in Windsbach schon genug, so seine Aussage. Der zweite Bürgermeister Norbert Kleinöder zeigte sich mit der angestrebten Regelung durchaus zufrieden.

Bürgermeister Seitz sah das Problem der parkenden Autos in den umliegenden Straßen durchaus. Hier könne aber die angestrebte Überwachung des ruhenden Verkehrs durchaus örtliche Probleme verhindern. Letztlich wurde den Vorstellungen des Bauträgers mit 13 gegen 4 Stimmen zugestimmt.

Danach ging es um den Abschluss einer Zweckvereinbarung zu genau der kommunalen Verkehrsüberwachung. Ursprünglich sollte der Zweckverband Kernfranken diese Aufgabe übernehmen. Da sich dessen Gründung aber noch etwas verzögere, wolle man mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach kooperieren. Bürgermeister Seitz erklärte, dass es in der Bevölkerung ein langgehegter Wunsch sei, den Verkehr zu überwachen. So konnte er es zumindest aus vielen Bürgerversammlungen mitnehmen. Geplant sei eine Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres. Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer erläuterte weiter, dass der Stadtrat die Messstellen und die örtlichen Bereiche der Überwachung noch festlegen müsse. Der Rat beschloss mit 15 gegen 2 Stimmen den Bürgermeister zu ermächtigen die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Im Anschluss wurde der städtische Haushalt 2024 beraten. Bürgermeister Seitz erwähnte dazu, dass er mit den Stadtwerken sich auf eine Gesamtsumme von ca. 38 Mio.€ belaufe. Darin sei ein Großteil an Investitionen enthalten. Weiter sei es in diesem Jahr gelungen erneut ohne Kreditaufnahme auszukommen. Nachdem die Einzelpläne des Haushaltes schon in den einzelnen Ausschüssen vorberaten wurden, gab es nur wenige Nachfragen. Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgte einstimmig.

In den nächsten Tagesordnungspunkten wurden die angedachten Erhöhungen im Bereich der Kinderbetreuung beraten. Zunächst wurden die Kita-Gebühren erörtert. Frau Mayer rief einige Zahlen ins Gedächtnis. So liege das Defizit der Stadt hier bei ca. 420 Tsd.€ (in 2023). Eine Betreuungsstunde koste der Stadt 85 €. Darin seien nur die Kosten für den laufenden Betrieb enthalten; keine Investitionskosten. Weiter führte Frau Mayer aus, dass Windsbach im Vergleich mit anderen Kernfrankenkommunen die niedrigsten Kitagebühren habe. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Anhebung der Gebühren schon vorberaten. Geplant ist eine Anhebung des monatlichen Betrages um 30 € (bei 3-4 Stunden gebuchter Zeit). Um die Kostensteigerungen längerfristig anzugleichen, sei weiter eine jährliche Anhebung um 5% und eine weitere Anhebung im Rahmen der Tariferhöhungen des Personals vorgesehen. Dies würde in 2025 für Mehreinnahmen in einer Höhe von ca. 150 Tsd.€ sorgen. Stadtrat Norbert Flachenecker sah die Anhebungen der Gebühren als schwierig vermittelbar. Es werde keine leichte Aufgabe dies den Eltern zu erklären. Frau Mayer ergänzte dazu, dass in der nächsten Woche dazu ein Gespräch mit den Elternbeiräten stattfinde. Stadtrat Karl Schuler legte Wert darauf, dass Windsbach trotz der Erhöhung eine familienfreundliche Stadt bleibe. Der Beschluss zur Gebührenerhöhung erfolgt einstimmig.

Ähnlich gelagert ist die Sachlage auch im Rahmen der Kinderbetreuung an der Offenen Ganztagesschule in Windsbach, so Frau Mayer. Das Defizit der Stadt beliefe sich auf 150 Tsd.€ im Jahr. Bisher betrug die Gebühr im Rahmen der Ferienbetreuung 20 € pro Woche. Die Verwaltung schlug deshalb eine Erhöhung auf 100 € pro Woche vor. Allerdings soll jetzt eine tageweise Buchung möglich sein. Weiter verwies Frau Mayer darauf, dass Eltern eventuell von verschiedenen Stellen eine finanzielle Förderung der Kinderbetreuung erhalten könnten. Durch diese Anpassung könne das Defizit auf 70 Tsd. € verringert werden. Bürgermeister Seitz erwähnte in diesem Zusammenhang, dass das Betreuungsangebot der Stadt wesentlich über die Zeiten hinausgehe, die der Freistaat fördere. Letztlich stimmte der Stadtrat dem Vorschlag die Gebühren auf 100 € pro Woche anzuheben einstimmig zu.

Im Anschluss wurde das Bauvorhaben zum Bau von vierzehn Wohnungen an der Moosbacher Straße erneut beraten. Die Planungen wurden bereits mehrfach vom Stadtrat abgelehnt. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht das Vorhaben jedoch als genehmigungsfähig an. Seitens der Verwaltung wurden die Bedenken bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers erneut vorgebracht. Ohne weitere Beratung erfolgte dann die Abstimmung bei der das Einvernehmen mit 13 gegen 4 Stimmen erneut verweigert wurde.

Nachdem es unter dem Punkt Anfragen keine Wortmeldung gab, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

 

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

„Gebührenerhöhung der Kinderbetreuungsangebote“

Windsbach: In Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde der städtische Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorberaten. Bürgermeister Seitz stellte zunächst einige Eckdaten des Haushalts vor. Dieser gliedert sich in zwei Teilbereiche. Zum einen in den Verwaltungshaushalt; zum anderen in den Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt betrifft Einnahmen/Ausgaben, die sich aus dem öffentlichen Auftrag der Daseinsvorsorge ergeben. Der Vermögenshaushalt erfasst alle durch das Gemeindevermögen ausgelösten Einnahmen und Ausgaben.

Der Verwaltungshaushalt der Stadt steigt  von 18,4 Mio. € auf ca.19,3 Mio.€ . Im Vermögenshaushalt ist eine Zahl von ca.10 Mio.€ festgehalten. Im Vorjahr waren 10,6 Mio.€ eingeplant.

In den letzten Jahren erfolgte eine deutliche Erhöhung des Haushaltes. So betrug der Verwaltungshaushalt im Jahr 2020 noch 14 Mio.€; der Vermögenshaushalt 6 Mio.€.

Die größten Einnahmen kommen in 2024 aus dem Einkommenssteueranteil ( 3,7 Mio.€) und aus der Gewerbesteuer ( 3,5 Mio.€).

An den Landkreis sind 4,1 Mio.€ an Kreisumlage abzuführen. Die Schlüsselzuweisungen die der Stadt zufließen belaufen sich auf ca. 700 Tsd.€.

Im Laufe der Beratungen wurde eine Vielzahl der im Haushalt angeführten Positionen besprochen.

Dabei spielten die Erhöhung der Elterngebühren in den Kindertagesstätten und die Erhöhung der Gebühren zur Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagesschule eine zentrale Rolle.

Geschäftsleiterin, Frau Mayer wies darauf hin, dass die Stadt in beiden Bereichen ein deutliches finanzielles Defizit zu tragen habe. Wenn man die Gesamtkosten der Betreuung in den Kindertagesstätten auf einen Stundensatz herunterrechne, käme man auf 85 € pro Stunde / Kind. Weiter führte sie aus, dass die Elternbeiträge in Windsbach derzeit deutlich unter den Beträgen lägen, die in den Nachbarkommunen berechnet werden.

Zur Verringerung des Defizites schlug die Verwaltung deshalb eine Erhöhung des Sockelbeitrages um 30 €, und zusätzlich eine jährliche Erhöhung von 5 % vor. Dies würde bedeuten, dass  die monatliche Gebühr im Regelbereich ( Kinder von 3-6 Jahren) bei einer Buchungszeit von 3-4 Stunden von 103 € auf 133 € steigen würde. Im Krippenbereich würde der Betrag von 113 € auf 143 € ( bei 3-4 Stunden) angehoben. Im Empfehlungsbeschluss den der Ausschuss an den Stadtrat gab, wurde dann eine Erhöhung des Sockelbeitrages,  eine jährliche pauschale Erhöhung um 5%, sowie eine Erhöhung die von den Lohnsteigerungen des Personals abhinge beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Im Bereich der Ferienbetreuung an der Offenen Ganztagesschule ist ebenfalls ein deutliches Defizit zu verzeichnen, so Bürgermeister Seitz. Bisher wurde für die Betreuung ein wöchentlicher Betrag von 20 € berechnet. Frau Mayer bezifferte das jährliche Defizit auf 150 Tsd. €. Um kostendeckend zu rechnen, wäre ein Erhöhung auf 200 €/Woche nötig. Man sei sich in der Verwaltung allerdings bewusst, dass dies nicht möglich sei. Deshalb würde die Verwaltung eine Erhöhung auf 100 € pro Woche vorschlagen. Um die finanzielle Belastung der Eltern zu verringern, soll in Zukunft auch eine tageweise Buchung der Betreuungszeiten möglich sein.

Bürgermeister Seitz erwähnte in diesem Zusammenhang, dass das Betreuungsangebot der Stadt Windsbach wesentlich über die Zeiten hinausginge, die der Freistaat bezuschussen würde. Letztlich folgte auch hier der Ausschuss den Empfehlungen der Verwaltung. In beiden Bereichen soll der Stadtrat die vorgeschlagenen Beschlüsse final fassen.

In den Beratungen zu beiden Erhöhungen wurden auch die finanziellen Mehrbelastungen der Eltern thematisiert. Etlichen Ausschussmitgliedern war es wichtig, dass sich Eltern mit geringerem Einkommen die Betreuungsangebote noch leisten können. Frau Mayer wies deshalb darauf hin, dass es  Zuschüsse des Freistaates zur Kinderbetreuung gäbe. Dazu müssten die Eltern allerdings die entsprechenden Anträge stellen. Die Mitarbeitenden der Kitas würden die Eltern allerdings immer auf diese Möglichkeiten hinweisen.

Nachdem es unter dem Punkt Anfragen keine Wortmeldung gab, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

 

 

Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss

„Sanierung der Ortsdurchfahrt in Bertholdsdorf und Veitsaurach“

Windsbach: In der Bauausschusssitzung waren neben den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeitenden der Verwaltung, noch Herr Christofori vom gleichnamigen Planungsbüro sowie sieben Zuhörerende anwesend.

Zuerst wurde das Protokoll der vorhergehenden Sitzung einstimmig genehmigt. Nach dem Bürgermeister Seitz keine weiteren Bekanntmachungen hatte, stieg der Ausschuss in den Tagesordnungspunkt „Sanierung der Ortsdurchfahrt und des Gehweges Bertholdsdorf und Veitsaurach“ ein. Bürgermeister Seitz erinnerte daran, dass von Seiten der Stadt bereits eine punktuelle Sanierung des Gehweges geplant war. Jetzt habe sich aber die Situation geändert. Der Landkreis will nämlich den Straßenbelag der Ortsdurchfahrt auf einer Länge von 1300m im Rahmen seines Deckenbauprogrammes sanieren. Deshalb sei es sinnvoll, den ganzen Gehweg und die Fahrbahnsanierung zu einer Baumaßnahme zusammenzufassen. Für die Planung und Ausschreibung des Gehweges habe man das Büro Christofori & Partner beauftragt. Herr Christofori stellte dann die wesentlichen Punkte bei seinen Planungen vor. So habe man die Örtlichkeit vermessen, es sei das WWA und das Landesamt für Denkmalpflege eingebunden worden und es wurde ein Zuwendungsantrag gestellt. Grundsätzlich sei für den Erhalt eines Zuschusses die Erstellung eines Gehweges in einer Breite von 1,80m erforderlich. Nachdem dies aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sei, reiche auch eine Breite von 1,50m aus. Selbst diese Breite sei schwierig zu erreichen. Im Bereich der Engstelle in der Ortsmitte von Veitsaurach ist nur eine geringfügige Verbesserung möglich. Die Gehwegoberfläche werde gepflastert.

Die Gesamtkosten des Gehweges bezifferte Herr Christofori mit 1,325 Mio.€. Falls eine Bezuschussung erfolge, liege der Anteil der Stadt bei ca.500 Tsd.€. Als möglichen Baubeginn nannte Herr Christofori den September 2024. Die Baumaßnahme werde dabei auf zwei Bauabschnitte aufgeteilt.

Im Ausschuss wurde diese Vorgehensweise grundsätzlich begrüßt. Stadtrat Steffen Weiß bat jedoch in den Beschluss zur Ausführung einen Vorbehalt einzufügen. So solle die Maßnahme nur so umgesetzt werden, wenn auch die erwarteten Fördermittel flössen. Dem stimmte der Ausschuss so zu und leitete diese Empfehlung an den Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung weiter.

Als nächster Tagesordnungspunkt wurde die Sanierung der Dorfgemeinschaftsscheune in Hergersbach beraten. Bürgermeister Seitz erwähnte, dass der Dorfverein diesbezüglich auf die Stadt zugekommen sei. Im Rahmen des Regionalbudgets der Allianz Kernfranken sei jedoch nur ein Förderbetrag von 3600€ zugesagt worden. Die bereits ermittelten Gesamtkosten lägen aber bei 26 Tsd.€. Dabei trüge die Stadt die Materialkosten. Die Arbeitsleistungen würden kostenfrei durch die Hergersbacher Bürger übernommen. Im Ausschuss wurde diese örtliche Initiative durchgehend begrüßt. So wurde die Übernahme der über den Förderbetrag hinausgehenden Kosten einstimmig beschlossen.

Im Anschluss wurde der Vermögens- und Verwaltungshaushalt im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 vorberaten. Die Verwaltung trug nochmals die Eckpunkte des Planes vor (siehe Bericht über die Stadtratssitzung vom 17.4.2024). Hierbei wurden sämtliche Positionen die in der Haushaltsplanung für den Bauausschuss relevant sind angesprochen.  Umfangreich wurde dabei die Situation der Ganztagesbetreuung an der Grundschule besprochen. Bürgermeister Seitz erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass aufgrund der Gegebenheiten ein weiterer Raumbedarf entstünde. Die Planungen für den Bau zusätzlicher Räume seien fast abgeschlossen. Die Umsetzung dieser Entwürfe wäre aufgrund der finanziellen Lage derzeit allerdings zu kostenintensiv. Das Problem könne allerdings durch die längerfristige Anmietung von derzeit leerstehenden Räumen im Campus des Windsbacher Knabenchores gelöst werden. Die Sanierung der Stadthalle und die Überleitung des Abwassers aus der Kläranlage Veitsaurach müsse aber in das Jahr 2027 verschoben werden. Auch hier wurde ein Beschluss gefasst, der dem Stadtrat die Zustimmung zu den Zahlen im Haushaltsplan empfahl.

Unter dem Punkt Anfragen meldete sich zuerst Stadtrat Horst Ulsenheimer. Er fragte bei der Verwaltung nach fehlenden Informationen aus der Allianz Kernfranken. Die verfügbaren Infos sollen laut Verwaltung ins Ratsinformationssystem eingestellt werden.

Stadträtin Lisbeth Zwick befasste sich mit der neuen Ausschilderung von Wanderwegen. Sie sei von Jägern angesprochen worden, die über die Trassierung der Wege teils entsetzt waren. Wer für die Festlegung der Wege verantwortlich war, konnte allerdings nicht geklärt werden. Der zweite Teil ihrer Anfrage betraf die Aufstellung von Liegebänken in der freien Natur. Diese seien teils an schwer auffindbaren Orten aufgestellt worden. Ihre Frage, die dahinging warum man nicht gut erreichbare Orte gewählt habe, konnte ebenfalls nicht beantwortet werden.

Die Frage von Stadtrat Steffen Weiß zur weiteren Sanierung der Treppe am Kriegerdenkmal, konnte von Bauamtsleiter Friedrich Siemandel klar beantwortet werden: Sobald es zeitlich möglich sei, werde daran weitergearbeitet.

 

Dann schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

Bericht aus dem Stadtrat

„Stadthallen-Sanierung verschoben“

Windsbach: In der Stadtratssitzung waren neben den Stadträten, Ortsprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung, noch drei Zuhörer anwesend.

Zunächst wurde Maximilian Helmer, Listennachfolger der CSU-Fraktion, als neues Mitglied im Stadtrat vereidigt und auch die Besetzung der Ausschüsse (Haupt und Finanz- und Werk-Ausschuss) neu festgelegt. Er wird Nachfolger von seinem Vater Jan Helmer der zum 31.03. sein Stadtratsmandat niedergelegt hat. Bürgermeister Seitz danke Ihm für 22 Jahre Mitarbeit im Windsbacher Stadtrat. 

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:

  • Er danke den 300 Aktiven, darunter viele Kinder, die am Samstag 13. April bei der Müllsammelaktion Ramadama mitgewirkt haben.
  • Der Feuerwehrverein Ismannsdorf-Speckheim möchte auf den Dächern der Gerätehäuser Photovoltaik-Anlagen erstellen. Es wurde ein Antrag auf die Anmietung der Flächen gestellt. Dieser wurde einstimmig genehmigt.
  • Am 24.04. ist der Termin für die Bau- und Umweltausschuss-Sitzung, die nächste Stadtratssitzung ist für den 15. Mai angesetzt.
  • Am 9. Mai findet wieder das Internatsfest auf dem Windsbacher Campus statt.

Danach ging es um das Thema Breitbandausbau. Laut Bürgermeister Seitz ist hier eine 100% Anschlussquote geplant. Eingeladen wurde dazu die Breitbandberatung Bayern GmbH die von der Kommune mit der Planung und Beratung beauftragt wurde. Herr Constantin Habel referierte über die Förderfähigkeit, Markterkundung und auch über die Kosten. Insgesamt sind 66 Anschlüsse, davon z.B. 48 Adressen in Sauernheim, förderfähig. Nicht förderfähig sind die Anschlüsse, die bereits am Vodafon-Netz angeschlossen sind.  Auch dort wo Glasfaser-Plus einen eigenwirtschaftlichen Ausbau geplant hat, wie dies ist im Kernort der Fall ist, ist eine Förderung ausgeschlossen. Die Kosten werden zu 50% vom Bund, 40 % vom Land übernommen. Der Eigenanteil der Stadt liegt bei ca. 100.000 €. Der Durchführung eines Auswahlverfahrens und Erstellung eines Förderantrags wurde einstimmig beschieden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Jahresabschluss der Stadtwerke Windsbach für das Geschäftsjahr 2022. Das Gremium folgte der Empfehlung des Werkausschusses. Unterm Strich stand hier ein Verlust von 208000 €.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Antrag der CSU-Fraktion zur Investitionsplanung.

Den Räten wurde vorab die 110-seitige Aufstellung zum Investitionsplan 2024-2027 zugesendet. Bürgermeister Seitz führte dazu einige Eckdaten auf: So liegt der Verwaltungshaushalt bei 19,2 Mio.€ (Vorjahr 18,4 Mio.€) und der Vermögenshaushalt bei 10,2 Mio.€ (VJ 10,6 Mio.). Die Kreisumlage steigt von 3,5 Mio.€ auf 4,1 Mio.€; die Schlüsselzuweisung sinkt von 1,36 Mio.€ auf 0,69 Mio.€.  Die Personalkosten erhöhen sich auch von 5,3 Mio.€ auf 6 Mio.€.  

Durch die Kosten für den Breitbandausbau, Neubau zweites Nachklärbecken, Tilgung,

Abfinanzierung KiTa Badstraße, Gehweg AN17 und Stauraumkanal Denkmalstraße wird sich wohl die Sanierung der Stadthalle und die Abwasserbeseitigung Veitsaurach auf 2027 verschieben.  

Im Anschluss wurden drei Bauanträge behandelt. Hier ging es um den Ausbau eines Dachgeschosses mit Dachgaube, einer Errichtung eines Carports in Windsbach, um einen Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Winkelhaid, sowie um einen  weiteren Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Untereschenbach. Den Anträgen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Unter dem Punkt Anfragen sprach Stadtrat Steffen Weiß erneut die Problematik der Parksituation vor der Apotheke in der Heinrich-Brandt-Straße an. Außerdem fragt er nach dem aktuellen Stand der Planungen im Maxfeld und bat um eine Vorstellung des Projekts in einer der nächsten Sitzungen.

Laut Bürgermeister Seitz wird, nach Anfrage von Stadtrat Peter Huber, der Termin für den Ausschuss Bildung, Familien, Jugend, Senioren und Sport, noch vor dem 15. Mai und der Termin für den Energie-Ausschuss noch im Mai sein.

Nachdem keine weiteren Anfragen vorlagen, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

 

Aus der Sitzung des Kernfrankenausschusses der Gemeinde Sachsen b. A.

„Kernfranken – das unbekannte Wesen“

Sachsen: Viele kennen den Begriff Kernfranken. Was aber dahintersteckt, ist für die meisten Bürger dann doch nicht so klar. Die „Kommunale Allianz Kernfranken“ ist ein Zusammenschluss von acht Kommunen aus dem östlichen Landkreis Ansbach. Als Ziel wurde sich die Weiterentwicklung und Stärkung der Kommunen in der Allianz gegeben. Aber wie das umgesetzt wird bleibt für die Bürger oft unklar. So finden die Sitzungen der Allianz in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Einen kleinen Einblick bietet allerdings die Gemeinde Sachsen. Denn dort gibt es einen „Kernfrankenausschuss“.

Gerne können wir euch einen kleinen Bericht aus dessen  öffentlicher Sitzung zur Verfügung stellen:

Zunächst berichtete Bürgermeister Meyer von der zweitägigen Klausur der Kernfrankenbürgermeister in Klosterlangheim. Begleitet wurde die Fortsetzungsevaluierung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes ( ILEK) durch das Amt für Ländliche Entwicklung. Dabei wurde auf die bereits umgesetzten Projekte zurückgeblickt und neue Ziele gesetzt. Ein Hauptthema war die Gründung eines Zweckverbandes Kernfranken. Von den 8 Kommunen der Allianz werden vorraussichtlich nur die Kommunen Heilsbronn, Neuendettelsau, Windsbach, Petersaurach, Lichtenau und Sachsen b. Ansbach dem Verband beitreten.

Weiter berichtete Bürgermeister Meyer davon, dass im nächsten Jahr wieder ein Kernfrankenfest geplant ist. Dieses wird vorraussichtlich im Mai 2025 in Neuendettelsau stattfinden. Zu dem Gelingen sollen auch die Vereine aus Kernfranken beitragen.

 

Im Anschluss stellte die Umsetzungsmanagerin der Allianz, Frau Anna Dörwaldt, Projekte vor die beim Regionalbudget der Allianz zum Zuge kamen. Insgesamt wurden 28 Förderanträge eingereicht. Gefördert werden jetzt 19 Projekte. Die gesamte Fördersumme des Regionalbudgets liegt bei 100 Tsd.€.

Frau Dörwaldt berichtete weiter über die Aktivitäten der Allianz. So sei man im Februar  wieder auf der Freizeitmesse in Nürnberg gewesen. Hier ergaben sich zahlreiche Kontakte. Geplant ist auch ein Newsletter der Allianz, der in den jeweiligen Gemeindeblättern veröffentlicht werden soll. Die Direktvermarkterbroschüre soll neu aufgelegt werden. Weiter werde man auch wieder eine Ferienspaßaktion planen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung wurde der Satzungsentwurf des neuen Zweckverbandes Kernfranken beraten. So wird sich die Verbandsversammlung des aus sechs Kommunen bestehenden Zweckverbandes aus 29 Personen zusammensetzen. Dabei sind die Bürgermeister aufgrund ihres Amtes in den Gremien vertreten. Die Sitzverteilung auf die einzelnen Kommunen wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt.

Die Sitzverteilung der Verbandsversammlung ergibt folgendes:

Verbandsversammlung

Anzahl der Sitze

Stadt Heilsbronn

8

Gemeinde Neuendettelsau

6

Stadt Windsbach

5

Gemeinde Petersaurach

4

Markt Lichtenau

3

Gemeinde Sachsen b. Ansbach

3

 

Bisher ist die Gründung einiger Fachausschüsse geplant. Diese sollten sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Verkehr
  • ILEK
  • EDV

Die Sitzverteilung in den Ausschüssen gliedert sich wie folgt:

Ausschüsse

Anzahl der Sitze

Stadt Heilsbronn

3

Gemeinde Neuendettelsau

3

Stadt Windsbach

2

Gemeinde Petersaurach

2

Markt Lichtenau

1

Gemeinde Sachsen b. Ansbach

1

 

Bürgermeister Meyer stellte weiter fest, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung und der Ausschüsse bis zur Kommunalwahl tätig sind. Im Kernfrankenausschuss der Gemeinde Sachsen wurde dann beraten, wie  der Gemeinderat die Ausschussmitglieder festlegen sollte. Weiter erwähnte er, dass die Gemeinde Bruckberg und der Markt Dietenhofen, die ja nicht Mitglied in dem neuen Zweckverband sind, auch an den Beratungen teilnehmen können. Ein Stimmrecht haben die beiden Kommunen allerdings nicht.

Der Bürgermeister erwähnte noch, dass mit der Sitzverteilung ein lang gesehnter Wunsch aus den Stadt- und Gemeinderäten in Erfüllung gehen kann. Denn bisher tagten immer nur die Bürgermeister untereinander. Mit dieser Sitzverteilung wären die Stadt- und Gemeinderäte in die Beratungen eingebunden.

Denkbar sei für Ihn auch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers über den Zweckverband. Diese Stelle könnte dann für alle Kommunen des Verbandes tätig sein.

Nach einer dreiviertel Stunde schloss Bürgermeister Meyer dann die öffentliche Sitzung des Ausschusses

 

Ein grüner Kommentar:

Leider bleibt Kernfranken ein intransparenter Verband. Viele der acht Kommunen haben keinen speziellen Ausschuss. Bisher sind selbst die Stadt- und Gemeinderäte nicht befugt an den Sitzungen der Allianz  teilzunehmen. Das wird sich auch bei dem Zweckverband Kernfranken nicht ändern.

So bleibt festzuhalten: Kernfranken bleibt ein unbekanntes Wesen. Durch mehr Transparenz hätte man dies ändern können. Man will es aber nicht. Aus unserer Sicht ist dies eine vertane Chance.

 

 

Bericht aus dem Stadtrat

„Dorferneuerung in Hergersbach und Leipersloh“

Windsbach: In der  Stadtratsitzung waren neben den Stadträten, Ortsprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch zahlreiche Zuhörer*innen anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:

  • Der Antrag der CSU-Fraktion zur Beratung der Investitionsplanungen der Stadt Windsbach wird zeitnah beraten.
  • Stadtrat Jan Helmer gibt zum 31.3.2024 sein Stadtratsmandat zurück. Nach 22 Jahren im Rat möchte er sich verstärkt der politischen Arbeit auf Kreisebene widmen. Sein Nachfolger wird Maximilian Helmer.
  • Der Werkausschuss tagt am 27.3.2024.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Vorstellung der Dorferneuerungsplanungen in den Ortsteilen Hergersbach und Leipersloh. Hier war der Vorsitzende der beiden Teilnehmergemeinschaften Herr Sascha Weiß vom ALE Mittelfranken anwesend. Die Vorstellung der bisherigen Planungen übernahm die Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer. Sie führte aus, dass in beiden Ortsteilen die Planungen vom jeweiligen Vorstand der Teilnehmergemeinschaften beschlossen wurden.

In Hergersbach ist der Bau von 828m Ortstraßen geplant. Zudem soll der Zugang zum Hergersbächle neugestaltet werden. Um die bereits geplante Verlegung eines Glasfasernetzes zu erleichtern, sollen mit dem Straßenbau  gleichzeitig die Mikrorohre zum späteren Einbringen der Glasfaserleitung mitverlegt werden. Da die derzeitige Löschwasserversorgung in Hergersbach aufgrund der Biberproblematik gefährdet ist, sind weitere Gespräche u.a. mit dem Landratsamt nötig. Hier kam aus dem Gremium die Anregung beim Brandschutz auf die bestehende Wasserversorgung der Reckenberggruppe zurückzugreifen. Dazu wäre es sinnvoll, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Wasserversorgung abzuklären.  Im Rahmen der Dorferneuerung soll ein Spielplatz errichtet werden. Die bestehende Dorfscheune sollte mit Mitteln aus dem Regionalbudget der Allianz Kernfranken saniert werden. Trotz der Bewilligung liegen die Fördermittel der Allianz nicht im erwarteten Bereich. Deshalb kann auch nicht mit der Sanierung begonnen werden. Das in der Ortsmitte von Hergersbach stehende Glockenhaus sollte nach dem Wunsch der Hergersbacher Bürger abgerissen werden. Dies muss aber noch mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgeklärt werden. Nachdem die Bushaltestelle und der Dorfplatz an dieser Fläche geplant sind, müssen die beiden Projekte zurückgestellt werden.

Im Ortsteil Leipersloh belaufen sich die Ortsstraßen auf eine Länge von 1,4 km. Auf Wunsch der Ortsbürger sollen an den Ortseingängen Fahrbahnverengungen errichtet werden. Auch hier werden die Leerrohre für die Glasfaserleitungen mitverlegt. Die Problematik mit der unzureichenden Löschwasserversorgung ist ähnlich wie in Hergersbach. In Leipersloh ist deshalb ein Löschwasserbehälter geplant. Er soll am Standort des bisherigen Löschteichs entstehen. Als Kosten sind 150 Tsd.€ veranschlagt. Im Rahmen der Dorferneuerung soll auch in Leipersloh ein Spielplatz errichtet werden. Das bereits bestehende Dorfgemeinschaftshaus wird in Eigenregie saniert.

Die in Leipersloh stehenden Kapelle ist im Eigentum der Stadt. Sie ist in der Denkmalliste als Einzeldenkmal gelistet. Die Sanierung der Kapelle ist mit Gesamtkosten von 126 Tsd. € angesetzt.

Beide Dorferneuerungsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 3,5 Mio.€. Den vorgelegten Plänen und der damit verbundenen Kostenbeteiligung der Stadt wurde von Seiten des Stadtrates einstimmig zugestimmt.

Danach befasste sich der Rat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Moosbach. Hier sollen auf der Fläche einer alten Hofstelle vier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage entstehen. Nachdem der B-Plan bereits im Bauausschuss vorberaten wurde, folgt der Stadtrat der Empfehlung des Ausschusses. So wurde der Aufstellung ohne Gegenstimme zugestimmt.

Erneut behandelt wurde der Antrag zum Bau von Eigentumswohnungen in der Moosbacher Straße. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits mehrmals versagt. Jetzt hat der Bauherr eine geänderte Planung vorgelegt. Statt ursprünglich 18 Eigentumswohnungen sind jetzt nur  noch 14 Eigentumswohnungen geplant. Das anfallende Oberflächenwasser soll soweit es möglich ist versickert werden. Die Anzahl der Stellplätze wird durch Doppelparker sichergestellt. Trotz dieser Bemühungen des Bauwerbers herrschte in der Diskussion im Rat weitgehende Ablehnung. So passe ein Bauwerk in dieser Dimension nicht ins örtliche Umfeld. Weiter wurde die Parksituation in  der Moosbacher Straße als schon bisher unbefriedigend betrachtet. Bürgermeister Seitz fügte hinzu, dass das Landratsamt unter den jetzigen Bedingungen wohl die Genehmigung erteilen werde. Bei der Abstimmung waren letztlich nur zwei Stimmen für das Bauvorhaben in der dargestellten Form; alle anderen Räte stimmten dagegen.

Zwei weiteren Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt Anfragen meldete sich Stadtrat Gerhard Kuttner. Er stellte fest, dass die VGN-Buslinie 721 die von Windsbach über zahlreiche Ortsteile im nördlichen Stadtbereich fährt zu wenig bekannt ist. Er würde sich eine bessere Bewerbung dieses ÖPNV-Angebotes wünschen.

https://www.vgn.de/ib/site/publication/ttb/vgn:63721:R:j24:1-1711162793.pdf

Nachdem es keine anderen Anfragen gab, schloss Bürgermeister Seitz danach die öffentliche Sitzung.

 

Aus der Sitzung des Projektausschusses Stadthalle

„Raumkonzept für die Stadthalle“

Windsbach: Die vierte Sitzung des Projektausschusses fand 6.3.2024 im Sitzungssaal des Rathauses statt.  Neben den Ausschussmitgliedern waren die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, ein Planer, sowie ein Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls wurden die Nutzungsformen für die zukünftige Stadthalle beraten. Dazu war Herr Gerbing von der Architekturwerkstatt aus Gunzenhausen anwesend.

Zunächst stellte Frau Ell von der Stadtverwaltung die Ergebnisse der Vereinsbefragungen vor. Hier erwähnte sie, dass die HSG Windsbach und der Gesangsverein Windsbach 1837 Gründungsmitglieder beim Bau der Stadthalle im Jahr 1926/27 waren.

Hier die Wünsche der Vereine:

Kgl. Priv. HSG Windsbach

  • Allgemeine Bereitschaft zur Veränderung des Status Quo.
  • Derzeitiges Vereinszimmer muss nicht zwingend erhalten bleiben.
  • 50m und 100m Schießstände werden weiter benötigt.
  • Falls sie aus der Halle herausverlegt würden, müsse sich die Stadt an den Kosten  . beteiligen, bzw. übernehmen

Gesangsverein Windsbach 1837 e.V.

  • Die Proben finden derzeit im Dekanat statt.
  • Es werden Lagermöglichkeiten sowie das Vorhandensein eines Klaviers in der Halle benötigt.
  • Unter Umständen könne dann auch wieder in der Halle geprobt werden.

Ein weiterer Nutzer ist der Kulturverein WindsArt e.V.  Er nutzt die Halle für Veranstaltungen.

  • Benötigt werden Künstlergarderoben mit eigenem Sanitärbereich.
  • Technik ( Licht und Ton ) von der Bühne und dem Saal aus bedienbar.
  • Dimmbare Beleuchtung und vollständige Verdunklungsmöglichkeit.
  • Theke für Ausschank im Hallenbereich.
  • Neue Sanitärbereiche für Gäste
  • Nutzbare Empore.

Die Stadtverwaltung fügte noch weitere Nutzungsformen an.

  • Tagungen und Seminare
  • Kreistagssitzungen
  • Mitgliederversammlungen z.B. der Allianz Kernfranken
  • Mögliche Unternehmensfeiern
  • Eigene Kulturveranstaltungen
  • Andere Vereinstätigkeiten
  • Die Nutzung für private Veranstaltungen wird kritisch gesehen

Aus diesen Wünschen entstand dann ein Raumprogramm. Frau Ell fasste dies zusammen:

  • Künstlergarderobe
  • Stuhllager, sowie Lagerraum für eine mobile Bühne
  • Technikraum
  • Barrierefreie Sanitäranlagen
  • Aufzug
  • Gästegarderobe
  • Theke zum Ausschank, sowie eine Cateringküche
  • Foyer
  • Heizungskeller
  • Hausmeister und Putzraum
  • Brandmeldeanlage
  • Erste Hilfe Zimmer
  • Multifunktionsraum
  • Und natürlich den eigentlichen Saal

Zur Saaltechnik wurden folgende Anforderungen formuliert.

  • Bühne
  • Beamer und Leinwand
  • Festinstallierte Licht- und Tontechnik
  • Techniksteuerung vom Saal und der Bühne
  • Raumteilungsmöglichkeiten

Im Anschluss wurde umfangreich über die Anforderungen debattiert. Dabei kam aus dem Gremium die Überlegung, ob denn durch OGTS ( offene Ganztagsschule) Räume mitnutzen könne. (Anmerkung der Redaktion: Die Stadt braucht für die Schule neue Räumlichkeiten um das Betreuungskonzept für die OGTS umsetzen zu können.) Dies gestalte sich aufgrund der Zeitachse und der Leistungsfähigkeit der Stadt als schwierig, so Bürgermeister Seitz.

Stadtrat Friedrich Schwarz brachte eine kleine kostensparende Sanierung ins Gespräch. Hier konnte Herr Gerbing wenig Hoffnungen machen. Dies sei alleine vom Brandschutz her nur sehr problembehaftet umzusetzen.

Am Ende der Beratung wurde ein Beschluss gefasst, der es Herrn Gerbing ermöglicht, weitere Planungen anzustellen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

 

Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss

„Sanierung des Kriegerdenkmals“

Windsbach: In der ersten Bauausschusssitzung des Jahres waren neben den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeitenden der Verwaltung noch zwei Architekten sowie zahlreiche Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung kam Bürgermeister Seitz zum Bebauungsplan für ein Baugebiet in Moosbach. Diese Thematik wurde bereits in einer früheren Ratssitzung besprochen und abgelehnt. Inzwischen wird vom Eigentümer des Grundstücks eine abgespeckte Version beantragt. So ist es Ziel des Eigentümers ein geordnetes Verfahren im Rahmen eines Bebauungsplanes zu erreichen. Die Vorstellung des B-Planes übernahm Frau Ermisch vom Büro Ermisch & Partner aus Roth. So sollen die alten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches des B -Planes abgerissen werden. Naturschutzfachliche Bedenken gegen die Planungen lägen nicht vor. Außerdem liegt die beplante Fläche im überwiegenden Teil im Dorfgebiet. Im Rahmen des B-Planes ist an eine Bebauung mit 4 Häusern mit jeweils einer Doppelgarage gedacht. Die Wohnbebauungen sollen aus einem Vollgeschoß plus Dach bestehen. So würden sie sich auch in die umgebende Bebauung einfügen. Nach einigen Nachfragen aus dem Ausschuss, stimmte dieser den Planungen zu. Details sollen in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Im nächsten Punkt ging es um die Sanierung des Kriegerdenkmals in Windsbach. Hier übernahm Herr Gerbing von der gleichnamigen Architekturwerkstatt die Vorstellung. Sein Büro hat den Zustand untersucht und ein Restaurierungskonzept erstellt. Inhalt dieses Konzeptes ist nur das eigentliche Denkmal. Das Umfeld ( Wege) zu beplanen war nicht im Auftrag der Stadt enthalten.

Das Denkmal wurde im Jahr 1922 aus Kunststein errichtet. Dabei wurden zwei Farbvarianten verwendet. Die beiden Schrifttafeln bestehen aus Kalkstein. Als nötige Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzeptes wurden folgende Arbeitsschritte festgelegt:

  • Reinigung der Oberflächen
  • Verfestigung der gefährdeten Steinbereiche
  • Sichern größerer Bereiche mit Dübeln
  • Ausspritzen von Rissen

Die Gesamtkosten bezifferte Herr Gerbing mit Brutto 125 Tsd.€.  Die Treppenanlage und die Zuwegungen seien in dieser Summe nicht enthalten. Bürgermeister Seitz erwähnte, dass der Bauhof an der Treppenanlage schon tätig war. Weitere Maßnahmen an dieser würden mit ca. 20 Tsd.€ veranschlagt.

Stadtrat Steffen Weiß kamen die genannten Summen zu niedrig vor. Herr Gerbing bestätigte aber seine Zahlen. Diese seien belastbar, so führte er aus. Im Übrigen habe man vom Denkmalschutz eine Förderung in Höhe von bis zu 20 Tsd.€ in Aussicht gestellt bekommen.

Zum Schluss einigte man sich im Ausschuss darauf, die Leistungen zur Sanierung des Denkmals auszuschreiben. Falls man dann doch erheblich über den genannten Summen läge, bestünde immer noch die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.

Im Anschluss wurden dann noch einige Bauanträge positiv beschieden. Lediglich bei dem Bauantrag zu Bau eines Spielplatzes mit Pavillon im Ortsteil Veitsaurach gab es zwei Gegenstimmen.

Stadträtin Lisbeth Zwick meldete sich noch unter dem Punkt Anfragen. Ihr ging es um sie Bebauung, die in der Moosbacher Straße in Windsbach entstehen soll. Dort würde derzeit das darauf stehenden Haus abgerissen. Hier fügte Bürgermeister Seitz an, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde dem Ansinnen des Bauwerbers zustimmen würde. Und dies, obwohl der Stadtrat den Bauantrag abgelehnt hat. Hier müsse der Rat seinen Beschluss wohl wieder aufheben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

In der ersten Bauausschusssitzung des Jahres waren neben den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeitenden der Verwaltung noch zwei Architekten sowie zahlreiche Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung kam Bürgermeister Seitz zum Bebauungsplan für ein Baugebiet in Moosbach. Diese Thematik wurde bereits in einer früheren Ratssitzung besprochen und abgelehnt. Inzwischen wird vom Eigentümer des Grundstücks eine abgespeckte Version beantragt. So ist es Ziel des Eigentümers ein geordnetes Verfahren im Rahmen eines Bebauungsplanes zu erreichen. Die Vorstellung des B-Planes übernahm Frau Ermisch vom Büro Ermisch & Partner aus Roth. So sollen die alten Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches des B -Planes abgerissen werden. Naturschutzfachliche Bedenken gegen die Planungen lägen nicht vor. Außerdem liegt die beplante Fläche im überwiegenden Teil im Dorfgebiet. Im Rahmen des B-Planes ist an eine Bebauung mit 4 Häusern mit jeweils einer Doppelgarage gedacht. Die Wohnbebauungen sollen aus einem Vollgeschoß plus Dach bestehen. So würden sie sich auch in die umgebende Bebauung einfügen. Nach einigen Nachfragen aus dem Ausschuss, stimmte dieser den Planungen zu. Details sollen in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Im nächsten Punkt ging es um die Sanierung des Kriegerdenkmals in Windsbach. Hier übernahm Herr Gerbing von der gleichnamigen Architekturwerkstatt die Vorstellung. Sein Büro hat den Zustand untersucht und ein Restaurierungskonzept erstellt. Inhalt dieses Konzeptes ist nur das eigentliche Denkmal. Das Umfeld ( Wege) zu beplanen war nicht im Auftrag der Stadt enthalten.

Das Denkmal wurde im Jahr 1922 aus Kunststein errichtet. Dabei wurden zwei Farbvarianten verwendet. Die beiden Schrifttafeln bestehen aus Kalkstein. Als nötige Maßnahmen im Rahmen des Sanierungskonzeptes wurden folgende Arbeitsschritte festgelegt:

  • Reinigung der Oberflächen
  • Verfestigung der gefährdeten Steinbereiche
  • Sichern größerer Bereiche mit Dübeln
  • Ausspritzen von Rissen

Die Gesamtkosten bezifferte Herr Gerbing mit Brutto 125 Tsd.€.  Die Treppenanlage und die Zuwegungen seien in dieser Summe nicht enthalten. Bürgermeister Seitz erwähnte, dass der Bauhof an der Treppenanlage schon tätig war. Weitere Maßnahmen an dieser würden mit ca. 20 Tsd.€ veranschlagt.

Stadtrat Steffen Weiß kamen die genannten Summen zu niedrig vor. Herr Gerbing bestätigte aber seine Zahlen. Diese seien belastbar, so führte er aus. Im Übrigen habe man vom Denkmalschutz eine Förderung in Höhe von bis zu 20 Tsd.€ in Aussicht gestellt bekommen.

Zum Schluss einigte man sich im Ausschuss darauf, die Leistungen zur Sanierung des Denkmals auszuschreiben. Falls man dann doch erheblich über den genannten Summen läge, bestünde immer noch die Möglichkeit der Aufhebung der Ausschreibung.

Im Anschluss wurden dann noch einige Bauanträge positiv beschieden. Lediglich bei dem Bauantrag zu Bau eines Spielplatzes mit Pavillon im Ortsteil Veitsaurach gab es zwei Gegenstimmen.

Stadträtin Lisbeth Zwick meldete sich noch unter dem Punkt Anfragen. Ihr ging es um sie Bebauung, die in der Moosbacher Straße in Windsbach entstehen soll. Dort würde derzeit das darauf stehenden Haus abgerissen. Hier fügte Bürgermeister Seitz an, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde dem Ansinnen des Bauwerbers zustimmen würde. Und dies, obwohl der Stadtrat den Bauantrag abgelehnt hat. Hier müsse der Rat seinen Beschluss wohl wieder aufheben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

Bericht aus dem Stadtrat

„Kürzeste Stadtratssitzung seit langem!“

Windsbach: In der Stadtratsitzung  waren neben den Stadträten, Ortsprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch zwei Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:

  • Spiel- und Dorfplatz Veitsaurach; hier führte der Bauamtsleiter Friedrich Siemandel aus, dass die Submissionsergebnisse zu den Abbrucharbeiten am dortigen alten Sparkassengebäuden vorlägen. Neun Firmen wurden angefragt; nur zwei davon haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot liegt bei ca.82 Tsd.€. Das zweite Gebot bei ca. 168 Tsd.€. Nachdem die Prüfung des Angebotes des günstigeren Bieters keine Beanstandungen ergab, wurde der Auftrag an diese Firma erteilt.
  • Zu den Biberschäden im Ortsteil Hergersbach fand ein Ortstermin statt. Das weitere Vorgehen wird geprüft.
  • Die Stadt erhält für die Anschaffung von vier Tragkraftspritzenanhängern für die Ortsteilwehren einen Zuschuss von ca. 10Tsd.€.
  • Am und im Waldstrandbad müssen aus Sicherheitsgründen einige Bäume gefällt werden. Dies ergab die Prüfung durch einen Baumsachverständigen. Ersatzpflanzungen sind geplant.

Im Anschluss an die Bekanntgaben wurden mehrere Bauanträge und Bauvoranfragen beraten. Bei allen erklärte das Ratsgremium das Einverständnis.

Danach wurden die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Suddersdorf bestätigt. Der erste Kommandant bleibt Markus Frauenschläger. Das Amt des Stellvertreters übernimmt Christoph Hofer.

Unter dem Punkt Anfragen gab es zahlreiche Wortmeldungen:

  • Stadtrat Peter Huber's Nachfrage beschäftigte sich mit der Umfrage zur Jugendarbeit in Windsbach. Hier gab Bürgermeister Seitz bekannt, dass sich aus der Umfrage gute Gedanken ableiten ließen. Der zuständige Ausschuss soll im März tagen.
  • Stadtrat Steffen Weiß wollte wissen wie es um das Bauprojekt an der Heinrich -Brandt-Straße stehe. Herr Seitz verwies darauf, dass die archäologischen Grabungen noch nicht abgeschlossen seien. Weiter müsse noch ein städtebaulicher Vertrag mit dem Bauwerber erfolgen.
  • Stadtrat Rudolf Trost beschäftigte sich mit dem Wasserrohrbruch am Netz der Reckenberggruppe in Veitsaurach. Seine Frage ging dahin, wie lange die Instandsetzung noch dauere. Friedrich Siemandel erläuterte, dass dort eine Spülbohrung niedergebracht werden müsse. Die Arbeiten werden aber weitergeführt.
  • Eine weitere Frage von Herrn Weiß betraf die Treppe am Kriegerdenkmal. Er lobte die bisher ausgeführten Arbeiten, bat aber um die Weiterführung derselben. Hier konnte der Bauamtsleiter Herr Siemandel beruhigen. Die Sanierung weitere Treppenstufen sei bereits geplant.
  • Stadträtin Lisbeth Zwick wollte einen Bericht über die Bürgerstiftung der Stadt. Bürgermeister Seitz erwähnte in diesem Zusammenhang, dass der Stiftungsrat durch eine Person ergänzt werden müsse. Dies erfolge demnächst.
  • Eine weitere Anmerkung von Frau Zwick betraf die Eintrittspreise für Kinder im Waldstrandbad. Der Eintrittspreis für Kinder ab 3 Jahren sei der höchste im Umkreis. In vielen Nachbarbädern können Kinder bis zu sechs Jahren die Bäder kostenlos nutzen.

Die Verwaltung stellte eine Überprüfung in Aussicht.

  • Stadtrat Peter Huber meldete sich noch zu Wort: Ihm ging es um die Ergebnisse des Energienutzungsplanes und deren Behandlung im Energieausschuss.

Bürgermeister Seitz verwies darauf, dass eine Sitzung des Ausschusses für den März oder April angedacht sei. Der Fokus wird auf Themen wie Windkraft und Freiflächen-PV liegen. Peter Huber wies darauf hin, dass v.a. auch Nahwärmenetze betrachtet werden müssen und es bereits konkrete Überlegungen für Quartiere in der Bürgerschaft gäbe - das wurde bestätigt und soll in diesen Kontext auch betrachtet werden.

Nach nur einer halben Stunde wurde die öffentliche Sitzung geschlossen.

 

Bericht aus dem Stadtrat

„Projekte fürs Regionalbudget“

Windsbach:  In der ersten Stadtratssitzung des Jahres waren neben den Stadträten, Ortsprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch sechs Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:

  • Evaluierung ILEK (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept) Die Verwaltungen der Kommunen der Allianz überarbeiten derzeit das ILEK. So haben sich die Handlungsfelder seit der Ersterstellung im Jahr 2017 teils geändert; teils sind neue Aufgaben hinzugekommen. Diesen Veränderungen soll Rechnung getragen werden. Da die Gründung eines Zweckverbandes Kernfranken noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, soll die kommunale Verkehrsüberwachung an die Gemeinde Sachsen übertragen werden. Sie organisiert bereits jetzt in einigen Kommunen die Überwachung des Verkehrs. Möglicherweise kann auch der Gewässerunterhalt im Rahmen des neuen Zweckverbandes organisiert werden
  • In der Verwaltung ist derzeit die Gründung eines Personalrates in Vorbereitung. So beschäftige die Stadt derzeit ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Zum Hochwasserschutz an der Rezat teilte das WWA Ansbach der Stadt mit, dass Fördermittel möglicherweise in den Haushalt des Freistaates eingestellt werden. Mit ersten Maßnahmen sei aber frühestens in 3-5 Jahren zu rechnen. Dann müsse die Stadt auch ihren Eigenanteil bereitstellen.
  • Am 2. und 3. März findet wieder die Hausmesse der Firma Müller statt.

Danach wurden die Projekte für Förderanfragen zum Regionalbudget 2024 beraten. Die Geschäftsleiterin, Frau Tanja Mayer stellte die drei Anfragen vor.

  1. Anschaffung von Sonnenschirmen für Veranstaltungen. So sollen 40 Schirme mit dem Aufdruck der Stadt Windsbach angeschafft werden. Diese sollen an der Kirchweih, dem Stadtfest oder an anderen Veranstaltungen genutzt werden. Die Vereine würden die Schirme ausleihen können. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 9700 €.
  2. Anschaffung und Installation einer Fahrradservicestation Diese soll am Waldstrandbad aufgestellt werden. Anschaffungskosten ca. 2500 €.
  3. Bewerbung der Stadtbücherei. Für ca. 5000 € sollen Flyer, Plakate usw. erstellt werden. Dadurch soll die Nutzung der Bücherei intensiviert werden.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die genannten Projekte bei der Allianz Kernfranken einzureichen. Im Falle des Vergabezuschlags wurde die Verwaltung zur Anschaffung ermächtigt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Förderantrag der Abteilung Tennis des TSV Windsbach. Die Abteilung beabsichtigt den Bau einer Beregnungsanlage für die Tennisplätze. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 10800 €. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent, aber maximal 1080 € zu gewähren. Stadtrat Jan Helmer wies darauf hin, dass der TSV möglicherweise auch Fördermittel des Landkreises erhalten könne.

Im Anschluss wurden zwei Bauanträge behandelt. Hier erwähnte Bürgermeister Seitz, dass Bauanträge seit dem 1.1.24 zuerst im Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde geprüft werden. Diese leite die Bauanträge dann an die jeweiligen Städte und Gemeinden weiter.

Im ersten Antrag ging es um eine Nutzungsänderung eines ehemaligen Schweinestalls in Moosbach; im zweiten um einen Garagenumbau in Veitsaurach. Beiden Anträgen wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Unter dem Punkt Anfragen kam Herr Seitz auf PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu sprechen. Die freiwillige Feuerwehr Ismannsdorf-Speckheim möchte auf den Dächern der

Feuerwehrhäuser in Ismannsdorf und Speckheim jeweils eine PV-Anlage installieren.

Stadtrat Norbert Kleinöder sagte man müsse erst noch die Statik der Gebäude prüfen, zudem muss noch ein Pachtvertrag besprochen werden.  

Stadtrat Gerhard Kuttner fragte nach, wie weit denn die Bemühungen zum „digitalen Rathaus“, sprich der Online-Antragsstellung gediehen seien. Hier führte Frau Mayer aus, dass bereits seit November letzten Jahres zahlreiche Anträge im Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt zur Verfügung stünden.

Stadtrat Friedrich Schwarz beschäftigte sich mit der Plakatierungsverordnung der Stadt. Seine Anregung ging dahin, an den Ortseingängen der Stadt auf das Vorhandensein dieser Verordnung hinzuweisen.

Nachdem keine weiteren Anfragen vorlagen, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

 

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