
21.10.26 –
Windsbach: In der Sitzung waren neben den Stadträten und Ortssprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch 7 Zuhörende anwesend. Weiter waren Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamtes, sowie Herr Bierwagen vom Büro Christofori und Partner vor Ort. Für die FLZ berichtete Frau Walke.
Zu Beginn der Sitzung gedachten die Anwesenden des verstorbenen Manfred Großke. Herr Großke war vor Jahren Mitglied des Stadtrates.
Dann kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:
Danach wurde die Sanierung des Deiches an der Spalter Straße vorgestellt. Hier übernahm die Projektleiterin am Wasserwirtschaftsamt Ansbach, Frau Fioretti den Sachvortrag. Sie führte aus, dass es sich dabei um den 420 m langen Deich unterhalb der Markgrafenbrücke handle. Der Bau dieses Deiches wurde im Wasserrechtsverfahren aus dem Jahr 1986 festgeschrieben. Erstellt wurde er in den frühen 90er Jahren. Der Schutz wurde damals auf ein 40-50jähriges Hochwasser ausgelegt. Beim letzten stärkeren Hochwasserereignis im Jahr 2021 wurde in diesem Bereich der Böschungsfuß ausgespült. Daraufhin wurde im Jahr 2022 eine „Notsicherung“ des Deiches baulich umgesetzt.
Jetzt gelte es den Deich dauerhaft zu sichern. Das Ziel dabei sei, die Wiederherstellung des planfestgestellten Zustands aus dem Jahr 1986. Dabei werden auch Vorbereitungen für einen späteren Ausbau auf den Schutzstandard HQ-100 (hundertjähriges Hochwasserereignis) mit eingearbeitet. Derzeit werden zwei Grundwassermessstellen in diesem Bereich erstellt. Die Objektplanung wird im Jahr 2027 durchgeführt. Die bauliche Umsetzung wird dann im Jahr 2028 erfolgen.
Nachdem der Unterhalt der Rezat in den Aufgabenbereich des Freistaates fällt, wird sich die Stadt Windsbach an den Kosten nicht beteiligen müssen. Kofinanziert wird die Maßnahme mit Mitteln aus dem „Sondervermögen“ des Bundes.
Stadtrat Norman Blevins bat Frau Fioretti um Auskunft, warum man in diesem Bereich nicht gleich auf den Standard HQ-100 ausbaue. Frau Fioretti erläuterte, dass dieser Ausbau ein eigenes Wasserrechtsverfahren bedinge. Die Planung eines ganzheitlichen Schutzes für Windsbach würde sich sicher auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren hinziehen.
Stadtrat Martin Schumacher erinnerte daran, dass der Hochwasserschutz den Stadtrat schon seit Jahren begleite. Er bat um Auskunft, wo man sich zeitlich in diesem Rahmen einordnen könne. Frau Fioretti stellte klar, dass man sich derzeit ganz am Anfang befinde. Weiter sähe sich der Freistaat derzeit finanziell nicht in der Lage die gewünschten Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen. Der Stadtrat nahm von den Ausführungen Kenntnis.
Im Anschluss wurde die Bauleitplanung zum Bebauungsplan „Lanzendorfer Weg“ beraten. Die Vorstellung der im Rahmen des Beiteiligungsverfahren eingegangenen Anmerkungen und der nötigen Abwägungsbeschlüsse übernahm Herr Bierwagen vom Planungsbüro Christofori. Nachdem vieles schon vorberaten wurde, konnte die Diskussion sehr kurzgehalten werden. Bürgermeister Seitz trug dann die nötigen Beschlüsse vor. Diese wurden alle einstimmig gefasst.
Im Nachgang hatte Stadtrat Gerhard Kuttner noch eine Frage an Herrn Bierwagen. Die ging dahin, ob bei den Planungen zum Lanzendorfer Weg auch der „Bauturbo“ eingesetzt werden hätte können. Herr Bierwagen stellte klar, dass dies unter speziellen Voraussetzungen grundsätzlich möglich gewesen wäre. Ob dies die gesamten Planungen jedoch vereinfacht hätte, stellte er stark in Frage.
Danach ließ Bürgermeister Seitz über das Protokoll der vorhergehenden Sitzung abstimmen. Die Genehmigung erfolgte einstimmig.
Frau Laura Ell aus der Verwaltung stellte im Anschluss die Projekte vor, die der Städtebauförderung im Rahmen des Jahresantrags für das Jahr 2027 gemeldet werden. Stadträtin Tina Stünzendörfer stellte die Frage, ob daraus irgendeine Verpflichtung zur Umsetzung der Projekte mit einherginge. Frau Ell verneinte dies. Angedachte Projekte müssen der Städtebauförderung im Vorgriff gemeldet werden. Die tatsächliche Umsetzung erfolgt dann nur auf Beschluss des Stadtrates.
Weiter wurde zwei Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Unter dem Punkt Anfragen meldete sich zunächst Stadtrat Norman Blevins. Seine erste Frage betraf die ärztliche Grundversorgung in Windsbach. Konkret ging es darum, ob eine Zusammenarbeit mit dem kommunalen MVZ in Neuendettelsau denkbar sei. Bürgermeister Seitz führte dazu aus, dass diesbezüglich in der nächsten Zeit ein Gespräch geführt werde.
Die zweite Frage von Herrn Blevins betraf das BayernWLAN. Bereits in der vergangenen Amtsperiode hatte damals Stadtrat Jan Helmer dieses Thema aufgeworfen. Blevins erinnerte daran, dass sich in zahlreichen umliegenden Kommunen Bayern-WLAN-Hotspots befinden. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob Windsbach auch entsprechende Hotspots erhalten könne.
Weitere Anfragen hatte Stadtrat Martin Schumacher. Zuerst bedankte er sich bei der Verwaltung dafür, dass die Jugendzukunftswerkstatt in Windsbach durchgeführt wurde. Seiner Ansicht nach war die Beteiligung der Jugendlichen sehr erfreulich. Jetzt sei der Stadtrat gefordert. Er bat darum, in die Sitzung des zuständigen Ausschusses Fachkompetenz von außen einzuladen. Dies könnten Jugendleiter anderer Kommunen, oder Mitarbeiter des Landratsamtes-Bereich Jugendarbeit sein. Bürgermeister Seitz erwiderte, dass die Verwaltung dies auch so sehe. Es sei weiter durchaus denkbar, sich die Situation in anderen Kommunen anzusehen.
Schumacher’s zweite Frage betraf das „DiPlan-Portal“. Dies ist ein digitales Portal in dem laufende Bauleitplanungsverfahren von den Kommunen eingestellt werden müssen. Das Ziel dieses Portals ist eine verbesserte Bürgerbeteiligung an derartigen Verfahren. Weiter sollten auch abgeschlossene Bebauungspläne in das Portal eingestellt werden. Bauamtsleiter Friedrich Siemandel berichtete, dass die Stadt das Portal nutzen werde.
Eine weitere Anfrage von Stadtrat Schumacher betraf das Ökoflächenkataster. In diesem Portal (BayernAtlas) sind Ökoflächen enthalten, die aus verschiedensten Gründen entstanden sind. Im Windsbacher Bereich sind dies vorwiegend Flächen die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entstanden sind. Leider sind darin keine Ausgleichsflächen enthalten, die die Stadt im Zusammenhang mit verschiedenen Bebauungsplänen ausweisen musste. Er bat, dass diese Flächen in das Ökoflächenkataster aufgenommen werden.
In diesem Zusammenhang stellte er auch die Frage, wie die Stadt mit ihren Ökoflächen umgehe. Er nannte zwei Beispiele: In der Gemarkung Brunn liegen Flächen, die im Rahmen der Bebauungspläne zur Badstraße ausgewiesen wurden. Beide Flächen werden nicht gemäß den Vorgaben aus den Plänen bewirtschaftet. So wurde auf einer Fläche erst kürzlich Gülle oder Biogasgärrest aufgebracht, obwohl darauf ein Düngeverbot bestehe. Weiter sollte auf dem bezeichneten Grundstück auf 5000 m² eine Wechselbrache zum Schutz der Bodenbrüter angelegt sein. Diese sei so auch nicht auffindbar. Bürgermeister Seitz waren Probleme in diesem Zusammenhang bekannt. Man müsse hier das Gespräch mit den Bewirtschaftern suchen, so seine Aussage.
Nachdem keine weiteren Anfragen anhängig waren, schloss er die öffentliche Sitzung.
Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.