
05.08.26 –
Windsbach: In der Sitzung waren neben den Stadträten, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch 4 Zuhörende anwesend. Für die FLZ war Frau Walke vor Ort.
Nach der Genehmigung des Protokolls der vorhergehende Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten. In ihm wurde eine Änderung der Plakatierungsverordnung der Stadt beantragt. So sollte die Plakatierungsverordnung derart angepasst werden, dass Wahlplakate nur noch an den von der Stadt zur Verfügung gestellten Plakatträgern angebracht werden dürfen. Veranstaltungstermine der Parteien dürften demnach mit Genehmigung durch die Stadt trotzdem im öffentlich Raum angebracht werden.
Bürgermeister Seitz bat den Fraktionssprecher der Grünen, Martin Schumacher zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Er führte aus, dass der Grund für den Antrag das „Stadtbild“; ein geordnetes Plakatieren im öffentlichen Raum sei. Weniger Plakate wären grundsätzlich wünschenswert.
In den Sitzungsvorlagen hatte die Stadtverwaltung die Frage gestellt, ob das Plakatieren in Zeiten von Social Media noch zeitgemäß ist, und damit der Aufwand Plakatwände aufzustellen erforderlich sei. Diese Frage beantwortete Stadtrat Schumacher mit einem klaren Ja. Er sei sicher, so seine Aussage, dass keine der im Stadtrat vertretenen Gruppierungen in den nächsten Jahren auf das plakatieren verzichten werde.
Weiter war der Sitzungsvorlage zu entnehmen, dass es eine Möglichkeit sei, dass die Gruppierungen die Plätze zum Anbringen der Plakate unter sich aufteilen.
Stadtrat Schumacher nahm auch zu diesem Punkt Stellung. Er zitierte aus dem grünen Antrag:
„Sicher wäre es möglich, sich unter den bisher im Stadtrat vertretenen Gruppierungen auf ein freiwilliges Agreement zur Beschränkung der Plakatierung zu verständigen.
An diese Vereinbarung werden sich allerdings andere Parteien, die bei Bundestags- und Landtagswahlen antreten nicht halten. Auch möglicherweise zu zukünftigen Kommunalwahlen antretende Parteien werden keine Rücksicht auf freiwillige Vereinbarungen der bisher im Stadtrat vertretenen Gruppierungen nehmen.“
Im Übrigen verwies er auf die Stadt Abenberg und die Gemeinde Georgensgmünd, die die Plakatierung schon seit Jahren so umsetzen, wie die Grünen das für die Stadt Windsbach möchten.
Stadtrat Norman Blevins stellte die Frage, ob an anderen Stellen auch plakatiert werden darf. Grundsätzlich sei er gegen eine Einschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten. Stadtrat Schumacher konnte die angedachten Regeln erklären. Grundsätzlich dürfe nur an den Anschlagtafeln der Stadt plakatiert werden. Davon ausgenommen seien Plakate die zur Bewerbung von Veranstaltungen dienen. Großplakate waren und blieben genehmigungspflichtig.
Der zweite Bürgermeister Norbert Kleinöder sprach sich für die Beibehaltung der bisherigen Plakatierungsgewohnheiten aus. Er sehe keine Probleme. Dem pflichteten zahlreiche Stadträte bei. Stadtrat Martin Reck, Rudolf Trost und Friedrich Siemandel sahen dies auch so.
Stadtrat Horst Ulsenheimer verwies darauf, dass man hier nicht nur die Kommunalwahlen im Blick haben dürfe.
Bürgermeister Seitz und Geschäftsleiterin Tanja Mayer sahen die wohl nötige Vielzahl an Standorten als schwierig an. Sowohl die Erstellung, der Auf- und Abbau, sowie die Lagerung verursachten Kosten.
Norbert Kleinöder empfahl, den Antrag nicht wie vorgesehen in den Ausschuss für Kultur, Tourismus und Stadtentwicklung zu verweisen. Er schlug vor, über den Antrag im Stadtrat sofort abzustimmen. Stadtrat Schumacher war damit einverstanden das Verfahren abzukürzen.
In der Abstimmung wurde der Antrag der Grünen mit 16:2 abgelehnt.
Hier der Link zum grünen Antrag:
https://www.gruene-ansbach.de/vor-ort/windsbach/antraege
Ein grüner Kommentar:
Unser Ansinnen war es ein geordnetes Plakatieren in Wahlkampfzeiten sicherzustellen. Das hätte möglicherweise auch durch eine freiwillige Vereinbarung- zumindest teilweise- erreicht werden können. Leider zeigte sich keine der anderen im Stadtrat vertretenen Parteien dafür aufgeschlossen. Wir nehmen das zur Kenntnis. Die Folge wird sein, dass wir Sie bei Wahlen weiter mit zahlreichen Plakaten erfreuen werden.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Bezuschussung des Vollausbaus der Ortsdurchfahrt in Sauernheim. Die Verwaltung erläuterte, dass es möglich sei die Maßnahme durch Umschichtungen im Haushalt zu finanzieren. Der Rat beschloss darauf einstimmig, den Zuschussantrag für Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Danach wurden zwei Bauanträge behandelt, die positiv beschieden wurden.
Unter dem Punkt Anfragen in öffentlicher Sitzung meldete sich zunächst Stadträtin Tina Stünzendörfer. Sie bemängelte, dass der Breitbandausbau im Ortsteil Elpersdorf nur schleppend voranginge. Bürgermeister Seitz entgegnete, dass noch jeder seinen Anschluss erhalten werde. Teils seien die Gründe der Zeitverzögerung der Verwaltung bekannt.
Stadtrat Schumacher hatte weitere Anfragen. Zuerst bedankte er sich bei der Verwaltung für die Veröffentlichung eines Aufrufes zum Wassersparen auf der Homepage und den sozialen Medien.
Eine weitere Frage ging dahin, inwieweit Landwirte oder andere Helfer bei Bränden, auch bei Flächenbränden, seitens der Stadt versichert seien. Geschäftsleiterin Tanja Mayer erläuterte, dass Helfende mit Mensch und Maschinen mit einer unbegrenzten Versicherungssumme abgesichert seien. Im Jahr 2022 wurde ein Maschinenschaden über die städtische Versicherung abgewickelt. Stadtrat Jürgen Reck fügte hinzu, dass Einsatzleiter bei Feuerwehreinsätzen Helfende hinzuziehen können. Diese seien dann versichert.
Schumacher´s zweite Frage bezog sich auf das E-Car-Sharing in der LAG Rangau: Er holte weit aus. Zunächst erwähnte er, dass sich die LAG, ein Zusammenschluss von Kommunen aus drei kommunalen Allianzen, schon länger mit dem Thema beschäftige. Die Gemeinde Sachsen b. A. hat bereits im Oktober 2025 erklärt, dass sie einem Netzwerkmodell eines Carsharinganbieters aus Baden-Württemberg beitritt. Sachsens Bürgermeister Meyer hatte damals berichtet, dass Sachsen dadurch relativ günstig einen Carsharingstandort erhalten kann. Schumacher führte weiter aus, dass er wohl davon ausgehen darf, dass dieses Projekt nicht an der Stadtverwaltung vorbeigegangen sei. Seine Frage: Warum wurde dieses Carsharing-Netzmodell nie im Stadtrat besprochen? Weiter bat er dies nachzuholen, damit der Stadtrat selbst entscheiden kann, ob die Stadt Windsbach daran teilnehmen will.
Bürgermeister Seitz erklärte, dass die Verwaltung von diesem Modell weiß. Nachdem bei der Verwaltung seitens der Bürger nie der Wunsch nach Carsharing geäußert wurde, kam man zum Entschluss, dies nicht weiterzuverfolgen. Bürgermeister Seitz stellte klar, dass die Verwaltung Themen selektieren darf. Scheinbar wurde das Carsharing deshalb nie auf die Tagesordnung des Rates gesetzt.
Der zweite Bürgermeister Norbert Kleinöder äußerte sich dahin gehend, dass dieses Thema sehr wohl im Rat besprochen wurde. Dem entgegnete Stadtrat Schumacher mit der Antwort, dass er bei langjährigen Räten nachgefragt habe. Niemand kannte das Netzwerkmodell und den Anbieter aus Baden-Württemberg.
Ein grüner Kommentar: Verpasste Chance!
Die LAG Rangau besteht aus zwanzig Städten und Gemeinden. Von Windsbacb über Oberdachstetten bis nach Emskirchen. Mittlerweile haben sich zehn der zwanzig Kommunen sich für das E-Carsharingmodell entschieden. Darunter ist die Gemeinde Oberdachstetten, die Märkte Lehrberg, Flachslanden, Dietenhofen, Lichtenau, sowie die Gemeinde Sachsen b. A. zu finden. Andere Kommunen haben sich gegen den Beitritt entschieden, wie z.B. die Gemeinde Bruckberg. In all den genannten Gemeinden wurde das Thema vom Rat der Kommune entschieden. In Windsbach ist das anders. Hier entscheidet die Verwaltung. Wir finden das nicht gut. Es hätte der Verwaltung gut angestanden, dass das Thema Carsharing im Stadtrat besprochen werden hätte können. Nachdem Seitens der anderen Gruppierungen scheinbar dazu kein Bedarf besteht, kann man wohl einen Strich darunter machen. Das Carsharing hätte ein Beitrag zur Mobilität sein können. Diesen Bedarf sehen anscheinend nur wir Grüne.
Weitere Anfragen hatten die Ortsprecher aus Bertholdsdorf und dem Ortsteil Brunn.
Ortsprecher Günther Braun aus Bertholdsdorf bedankte sich für das Gestell, das die Ortschaft für ihren Kirchweihbaum erhalten habe.
Der Ortsprecher Jürgen Schönsee (ehemalige Gemeinde Brunn) hatte einen Nachfrage zur Beschwerde einer Bürgerin. Die Verwaltung konnte klarstellen, dass es keine Veranlassung gebe, aus den Beschwerdegründen Handlungen abzuleiten.
Danach schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung und bat die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
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