

11.01.26 –
so lautet der Titel unseres Antrags
Pressemitteilung vom 11.01.2026
Die GRÜNEN im Ansbacher Stadtrat weisen auf ein Problem hin und wollen die Abmilderung von Tierleid in der Stadt. Sie beantragen einen Maßnahmen-Katalog und wollen die Stadtverwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
„Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet führt jährlich ab März / April dazu, dass das Ansbacher Tierheim bis zur behördlich festgesetzten Aufnahmegrenze von 85 Katzen vollläuft. Die Folge: Freilaufende, meist kranke, Tiere können in Ansbach nicht aufgenommen werden. Bei einer kurzfristigen Überbelegung drohen dem Tierschutzverein hohe Geldstrafen*. Die Situation ist nicht länger hinnehmbar“ so Stadtrat Oliver Rühl
Es gibt leider zu viele Katzen-Besitzer*innen, die ihre Katzen unkastriert ins Freie lassen, wenige Wochen später führt dies zu vielen neue Kitten. Da sich die Freigänger-Katzen mit den freilebenden Katzen verpaaren, wächst die Streunerpopulation** stark an.
Wenn es wieder wärmer wird, ab März, werden verwahrloste und kranke*** Katzen ohne Besitzer*innen, die von Passant*innen aufgegriffen werden, dem Tierheim in Obhut gegeben. Die Ehrenamtlichen des Tierschutzvereins leisten hier seit vielen Jahren mit Kastrationen einen erheblichen Beitrag zur Linderung des Tierleids.
Konkret beantragen die GRÜNEN, dass ein Runder Tisch einberufen wird, die Stadtverwaltung mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem hinweist und dies mit einer Aufklärungskampagne ergänzt, um Katzen-Besitzer*innen freiwillig zu bewegen, ihre Katzen kastrieren zu lassen.
Die Recherche der GRÜNEN hat zudem ergeben, dass neben den ersten drei Maßnahmen vor allem die Verabschiedung einer Katzenschutzverordnung als wirksamstes kommunales Instrument angesehen wird, um Katzenelend durch unkontrollierte Vermehrung, Krankheiten und Verwahrlosung deutlich zu verringern. In mehr als 2.000 Städten und Gemeinden gibt es bereits Katzenschutz- oder Kastrationsverordnungen, die zu weniger Streunerkatzen und besserer Versorgung führen.
Eine Katzenschutzverordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden. Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren.
„Dass die Einführung einer Katzenschutzverordnung ein scharfes Mittel ist, darüber bin ich mir im Klaren. Dass dies mit der Erstellung der Verordnung allein nicht getan ist, auch. Aber dass dies dazu geführt hat, dass die Stadtverwaltung die Behandlung des ganzen Antrags ablehnt, macht mich wütend. Die Stadtverwaltung begründet dies mit dem fehlenden Finanzierungsvorschlag“ so Fraktionsvorsitzender Oliver Rühl.
„In den Tagen nach der Einreichung des Antrags habe ich eine E-Mail und zwei Anrufe aus der Stadtverwaltung bekommen. Ich bin gespannt, ob der Antrag es noch auf die Tagesordnung schafft und wie es weiter geht. Klar für mich ist, Probleme werden nicht gelöst, indem man sich nicht mit ihnen beschäftigt.“, so Oliver Rühl
Unser Antrag vom 5. Januar 2026 unser Änderungsantrag vom 13.01.2026
Fakten & Hintergründe:
*Die Höhe der Geldstrafe liegt nach Kenntnis von Oliver Rühl bei 250 € je Katze über 85 Katzen bei Kontrollen durch das Veterinäramt.
**Eine unkastrierte Katze kann im Schnitt etwa 8 bis 18 Kätzchen pro Jahr bekommen, je nach Rasse und Anzahl der Würfe und Wurfgröße. Eine Katze kann etwa 2‑ bis 3‑mal pro Jahr werfen, 3 bis 6 Kitten je Wurf.
Kitten werden je nach Geschlecht und Rasse grob zwischen dem 4. und 9. Lebensmonat geschlechtsreif. Weibliche Katzen (Kätzinnen) werden meist mit etwa 6–8 Monaten geschlechtsreif. Kater erreichen die Geschlechtsreife im Durchschnitt etwas später, meist mit etwa 5–9 Monaten.
***Ungeimpfte freilaufende Kitten sind einem deutlich höheren Risiko für Parasiten, Infektionskrankheiten und Verletzungen ausgesetzt als geimpfte Katzen. Krankheiten, ausgelöst durch Würmer (Spul‑, Band‑ und Lungenwürmer), äußere Parasiten wie Flöhe, Milben und Zecken.
Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen, Abmagerung und Atemprobleme sowie klassische „Katzenkrankheiten“ wie Katzenseuche (Parvovirose) und Katzenschnupfen (Atemwegsinfektionen durch verschiedene Viren/Bakterien) treten bei ungeimpften Katzen besonders häufig und oft schwer verlaufend auf.
Positive Beispiele Tierheim Aschaffenburg
Gute Katzenschutzverordnung einer Kreisfreien Stadt aus Bayern, Aschaffenburg die man heranziehen könnte.
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