
12.11.25 –
Windsbach: In der Sitzung waren neben den Stadträten, Ortsprechern, dem Werkleiter der Reckenberggruppe und den Mitarbeitenden der Verwaltung noch zehn Zuhörende anwesend. Für die FLZ war Frau Paul vor Ort.
Zuerst wurde die Anerkennung des Rücktritts von Stadtrat Dieter Böhm ( CSU ) beschlossen. Unmittelbar danach wurde Herr Michael Großberger zum Stadtrat vereidigt.
Durch diesen Wechsel wurde seitens der CSU-Fraktion ein Wechsel in den Ausschüssen nötig. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.
Nachdem das Protokoll der vorhergehenden Sitzung genehmigt war, kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag der Reckenberggruppe zur Erlangung eines neuen Wasserrechts. Die RBG möchte im Erschließungsgebiet Untereschenbach einen neuen Flachbrunnen in das Wasserrecht aufnehmen.
Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer führte aus, dass hier das Landratsamt Roth die Genehmigungsbehörde sei. Die Verwaltung habe versucht, aus dem 84-seitigen Antrag der RBG die Punkte herauszufiltern, die die Stadt berühren. Speziell betrifft dies den Ortsteil Untereschenbach. Dieser sei nach Einschätzung der Verwaltung bereits jetzt Übergebühr durch die Wasserentnahme belastet.
Aus den Anträgen sei zu entnehmen, dass die RBG eine maximale Absenkung des Grundwasserspiegels um bis zu 2,12m gegenüber dem bisher genehmigten Minimalwasserstand beantrage. Im einem beigefügten Gutachten sind für den Ortsteil Untereschenbach auch Setzungsrisiken für Gebäude beschrieben.
Frau Mayer erläuterte weiter, dass die Verwaltung ihren Beschlussvorschlag ablehnend formuliert habe. Zum einen soll der Absenkung auf das von der RBG gewünschte Maß nicht zugestimmt werden. Außerdem soll das in Untereschenbach gewonnene Trinkwasser nur der Versorgung der Verbandsgemeinden der RBG dienen.
Bürgermeister Seitz ergänzte, dass das Stadtgebiet bei Untereschenbach schon bisher durch die Wasserentnahme der Reckenberggruppe und zusätzlich der Stadt Ansbach betroffen sei.
Im Anschluss konnte der Werkleiter der RBG, Herr Christof Lautner den gestellten Antrag erläutern. So versorge die RBG derzeit rund 51 Tsd. Einwohner in 21 Kommunen mit Trinkwasser. Außerdem beziehen noch etliche Stadt- oder Gemeindewerke ihr Wasser von der RBG und verteilen es dann weiter. Bereits jetzt müsse die RBG auch überregional Wasser aus dem Mündungsgebiet des Lechs beziehen.
Nachdem das bisherige Wasserrecht (Genehmigung zur Wasserentnahme) auslaufe, bemühe sich die RBG ein neues langfristiges Wasserrecht bis zum Jahr 2030 zu erwerben. Zunächst soll das Wasserrecht allerdings nur in einem Zeitrahmen von zwei Jahren verlängert werden. In dem Zeitraum bis 2030 wird ein begleitendes Beweissicherungsverfahren,- auch an den Gebäuden,- in Untereschenbach stattfinden, um eventuelle Schäden zu dokumentieren, bzw. zu vermeiden.
Etliche Stadträte hatten Fragen an Herrn Lautner. Stadtrat Norbert Flachenecker wollte u.a. wissen, ob sich auftretende Schäden auf das Wasserrecht auswirken würden. Diese Frage konnte Herr Lautner mit ja beantworten. So sei schon jetzt klar, dass wenn sich der Grundwasserspiegel dem Grenzwasserstand nähere, die geförderte Wassermenge reduziert werden müsse. Daraus folge, dass sich die RBG nicht dauerhaft dem niedrigsten genehmigten Wasserpegel nähern wird.
Bürgermeister Seitz bedankte sich bei Herrn Lautner für die Aussagen. Man wolle seitens der Stadt im Dialog mit der RBG bleiben.
Der Beschluss der daraus folgte, war deckungsgleich mit dem der Verwaltung. Die Stadt lehne eine Absenkung auf das von der RBG gewünschte Maß ab. Weiter sollen auch Weiterverkäufe des gewonnenen Wassers an Dritte untersagt werden. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Im Anschluss wurde eine Stellungnahme der Stadt Windsbach zum „Westbayernring“ im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung beraten . Anm.d.Red: Der Westbayernring ist ein Parallelneubau einer 380kV- Stromleitung, die auf der östlichen Seite der bisherigen 380 kV- Leitung entstehen wird.
Frau Laura Ell aus der Verwaltung stellte die Stellungnahme der Stadt vor. Sie fühtre aus, dass der Planungskorridor sehr nahe an einem Einzelhof in Suddersdorf und an dem Ortsteil Brunn vorbeiführe. Weiter würde nach jetzigen Planungen auch das Gewerbegebiet in Hergersbach überspannt werden. Seit Anfang Oktober wird jetzt die Raumverträglichkeitsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Um die Bürger in den genannten Ortsteilen zu entlasten, schlägt die Stadt einen Alternativkorridor vor. Damit soll erreicht werden, dass die Trasse von den Wohnbebauungen abrücke. So fordere die Stadt, die Leitungstrasse schon nördlich von Suddersdorf in westlicher Richtung abzuschwenken. Sie solle dann in einem größeren Abstand an den Ortsteilen Suddersdorf und Brunn vorbeiführen. Weiter soll durch diesen Verschwenk auch das Gewerbegebiet Hergersbach nicht überspannt werden. Nach dem Gewerbegebiet soll die Stromleitung wieder auf den von Tennet als Netzbetreiber geplanten Suchkorridor zurückführen. Diesem Vorschlag wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Neuausrichtung der Sporthallensituation am Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium beleuchtet. Der zuständige Kreisausschuss des Landkreises hat im Oktober beschlossen, mit der Stadt Windsbach die Möglichkeit der Errichtung einer Dreifachturnhalle zu prüfen. Dies sei unter Kostenbeteiligung der Stadt Windsbach für einen Hallenteil möglich.
Bürgermeister Seitz führte dazu aus, dass ein dritter Hallenteil ( zwei Hallenteile sind für das Gymnasium nötig) eine Bereicherung der Sportmöglichkeiten in Windsbach wäre. Aus dem Stadtrat kamen zahlreiche Wortmeldungen die dem beipflichteten. Die einheitliche Meinung war die, dass die Stadt diese Chance mit einem Hallenteil nutzten solle. Schließlich warte man schon seit Jahrzehnten auf diese Möglichkeit. Bürgermeister Seitz schätzte die Kosten, die die Stadt übernehmen müsse auf 2-3 Mio.€ ein. Daraus erfolgte dann der einstimmige Beschluss die Planungen mit einem dritten Hallenteil für die Stadt weiterzuverfolgen.
Weiter wurde dann noch der Jahresantrag 2026 für die Städtebauförderung, sowie die Verordnung über die Marktsonntage beschlossen.
Unter dem Punkt Anfragen meldete sich Stadträtin Lisbeth Zwick. Ihr Ansinnen ging dahin die Situation der Windsbacher Marktsonntage zu verbessern. Als einen sehr gut gelungenen Markt führte sie den Markt in Roßtal an. Seitens des Bürgermeisters kam dazu nur die Antwort, er könne Ihr die Adresse des Gewerbeverbands geben. Dann könne sie sich darum kümmern.
Nachdem keine weiteren Anfragen vorhanden waren, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.
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