Ortsverband Windsbach

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Bericht aus dem Stadtrat

„Fördermittel auch für Privatpersonen“

13.12.23 –

Windsbach: In dieser Stadtratssitzung waren neben den Stadträten, Ortsprechern, die Mitarbeitenden der Verwaltung, Frau Stähle von der Bayerngrund, sowie Frau Mai von der FLZ und ein Zuhörer anwesend.

Zu Beginn wurde das Protokoll der vorherigen Sitzung wurde einstimmig genehmigt.

Unter dem Punkt Bekanntgaben hatte Bürgermeister Matthias Seitz folgendes zu vermelden:

  • Er möchte sich für die Beteiligung zahlreicher Teilnehmer am Weihnachtsmarkt bedanken.

  • In der Retzendorfer Straße wird noch vor Weihnachten die Asphalttragschicht eingebaut. Dann wird der Verkehr freigegeben. Eine weitere Sperrung wird in 2024 zum Einbau der Asphaltdeckschicht erforderlich sein.

  • In dem Ortsteil Hergersbach gefährdet der Biber die Löschwasserversorgung. Hier ist seitens der Verwaltung eine juristische Begleitung zur Lösung dieser Probleme angedacht.

  • Weiter erinnerte Bürgermeister Seitz an die Hochwassersituation der letzten Tage.

  • Die Verrechnungssätze zum Hand- und Spanndienst sollen angepasst werden. Den Jagdgenossenschaften, die als Partner der Stadt den Unterhalt der landwirtschaftliche Wirtschaftswege sichern, werden die ab 1.1.2024 gültigen Verrechnungssätze mitgeteilt.

Im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes ging es um die Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes im Bereich der Kernstadt von Windsbach. Hier gab Frau Stähle von der Bayerngrund auf Wunsch der Verwaltung einen kurzen Umriss der Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten ab. Bürgermeister Seitz legte besonderen Wert auf die verstärkte Nutzung der Möglichkeiten durch private Eigentümer.

Frau Stähle’s Vortrag bezog sich zunächst auf die Fördermöglichkeiten:

  • Das Fassadenprogramm. Hier werden Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 30%, maximal mit 30 Tsd.€ gefördert.

  • Der Abbruch von Nebengebäuden mit bis zu 80%.

  • Freiflächengestaltung mit 30%; maximal aber auch 30 Tsd.€.

  • Modernisierungsgutachten mit 66 % der Kosten.

Weiter sind auch Einsparmöglichkeiten durch erhöhte Steuerabschreibungen möglich. In Windsbach wurden in den letzten Jahren 16 private Gebäude mit Mittel aus der Städtebauförderung des Freistaates gefördert. Der gesamte Förderbetrag betrug hierbei 243 Tsd.€. Zusätzliche Mittel erhielten die Eigentümer von der Stadt Windsbach als deren Beitrag.

Aber auch die Stadt selbst nutzte die Städtebauförderungsmittel zahlreich. So wird dies auch weiterhin sein. So wird die Sanierung des Stadtturms und der Stadthalle auch mit diesen Mitteln ermöglicht. In diesem Zusammenhang erwähnte Frau Stähle auch das ISEK ( Integriertes städtebauliches Entwicklungsbaukonzept ) der Stadt aus dem Jahr 2012. Hier regten die Stadträte Dr. Hermann Löhner und Peter Huber an, die Ziele aus dem ISEK neu zu erörtern. Der erforderliche Beschluss zu diesem TOP wurde einstimmig gefasst.

Im Anschluss wurde der Bericht über die Rechnungsprüfung zum Jahr 2020 abgegeben. Dies übernahm Stadtrat Friedrich Siemandel als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. In seinem umfangreichen Bericht kamen auch einige Prüfungspunkte zur Sprache, die bisher nicht zu voller Zufriedenheit geklärt werden konnten. Nach seiner Aussage werden diese Punkte in die nächste Jahresprüfung verwiesen. Geschäftsleiterin, Frau Tanja Mayer erläuterte dazu etliche der angesprochenen Prüfungspunkte. Für Stadtrat Löhner, der auch Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist, waren diese Darlegungen unzureichend. Deshalb stellte er klar, dass er einer Entlastung nicht zustimmen werden. Weiter formulierte er einen Antrag, in dem eine namentliche Beschlussfassung gefordert wurde.

Der zweite Bürgermeister Herr Norbert Kleinöder, der für diesen Teilbereich die Sitzungsleitung übernommen hatte, ließ über diesen Antrag abstimmen. Die namentliche Abstimmung wurde mit 7:9 Stimmen abgelehnt. Beim nächsten Abstimmungsergebnis über die Entlastung der Verwaltung kehrte sich das Stimmergebnis um: Der Entlastung wurde mit 9:7 Stimmen zugestimmt.

Anschließend trug Frau Mayer das Ergebnis der Jahresrechnung für 2022 vor. Hierbei stellte sie die Haushaltsansätze den tatsächlich angefallenen Zahlen gegenüber. Der Stadtrat nahm von der Jahresrechnung Kenntnis und genehmigte die überplanmäßigen Kosten. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Ebenso wurde die Verordnung über die Marktsonntage in Windsbach einmütig beschlossen.

Unter dem nächsten TOP wurde die Anpassung des Betriebskostenzuschusses der Stadt für die Gemeinschaftsräume in den Ortsteilen beraten. Bürgermeister Seitz führte aus, dass der Betrag seit vielen Jahren bei 300 € je Gemeinschaftsraum läge. Die Verwaltung schlug hier eine Erhöhung auf 600 € vor. Dem folgte der Stadtrat ohne Gegenstimme.

Nachdem die Tagesordnung weitgehend abgehandelt war, kam Bürgermeister Seitz zu der zum Jahresende üblichen Rede. Er bedankte sich beim Stadtrat für die gute Zusammenarbeit; vergaß aber auch nicht die Mitarbeitenden der Verwaltung. In 2023 wurden nach seiner Aussage zahlreiche Dinge angegangen, die sich positiv auf die Stadt Windsbach auswirken werden.

Der dritte Bürgermeister Karl Schuler überbrachte als ältestes Ratsmitglied den Dank des Stadtrates an den ersten Bürgermeister, sowie an die Verwaltung.

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt Anfragen meldete sich Stadtrat Löhner. Er stellte fest, dass mit der Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung viele Fragen verbunden seien. Daher bat er die Verwaltung hierzu einen kompetenten Referenten in den Stadtrat einzuladen.

Danach schloss Bürgermeister Seitz die letzte Sitzung des Jahres.

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