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14.04.21 –
Windsbach - Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss vom 14.04.2021:
Die dritte Bau– und Umweltausschusssitzung des Jahres fand im Sitzungssaal des Rathauses statt. Neben den Mitgliedern des Ausschusses und der Verwaltung waren mehrere Zuhörer*innen anwesend.
Unter dem Punkt Bekanntgaben erwähnte der Bürgermeister, dass für den nächsten Winter ein neues Salzsilo angeschafft werden muss. Hierzu wird es einen Ortstermin für den Bauausschuss im Bauhof geben.
Im nächsten und wohl wichtigsten Punkt der Sitzung ging es um die Vorstellung der Vorentwurfsskizzen der neuen Kindertagesstätte in der Badstraße (siehe Bild). Vorgabe für die Planung war es, 2 Krippengruppen und 3 Regelgruppen (für Kinder über drei Jahren) unterzubringen.
Dazu war der planende Architekt Herr Fürhäußer des Büros Holzinger-Eberl-Fürhäußer aus Ansbach anwesend. Er stellte mehrere auf dem Grundstück mögliche Bebauungen vor.
Zur Auswahl standen vier Varianten (jeweils mit großzügigen Parkangebot auf der Westseite):
In den erdgeschossigen Planungen war jeweils ein begrüntes, flach geneigtes Dach vorgesehen. Dieses Gründach würde unter anderem ein starkes Aufheizen des Gebäudes im Sommer verhindern.
Nachdem Herr Fürhäußer seine Planungen präsentiert hatte, stellte der Bürgermeister fest, dass sich die Beschäftigten in den Kindertagesstätten aufgrund ihrer Erfahrungen im zweigeschossigen „Mukki“ durchweg für einen ebenerdigen Neubau aussprachen.
Weiter betonten sowohl der Planer, als auch Herr Seitz die Vorteile einer eingeschossigen Bauweise: Es sei kein Aufzug und auch kein zweites Treppenhaus (Brandschutz) notwendig. Überhaupt seien die Rettungswege durchaus besser. Auch haben die Beschäftigten dann kürzere Wege in der neuen Kindertagesstätte.
Wo Vorteile sind, gibt es natürlich auch Nachteile. So wäre ein zweigeschossiger Bau aus energetischen und städtebaulichen Gründen zu bevorzugen.
Langfristig - so führte der Planer aus - sei allerdings wohl eine nur erdgeschossige Bauweise die wirtschaftlichere.
Auf Nachfrage durch den Bürgermeister stellte sich dann heraus, dass alle Mitglieder des Bauausschusses gegen die Variante 1 (zweigeschossig) votierten.
Nach ausgiebiger Beratung kam man zu dem Entschluss, die Variante 3 (der L- förmige Baukörper) weiter zu planen. Zumal diese Richtung Osten hin erweiterungsfähig ist.
Dies wurde dann als Empfehlung für den final beschließenden Stadtrat festgehalten. Der Grundsatzbeschluss des Rates soll in der nächsten Sitzung erfolgen.
Nachfragen aus dem Gremium gab es noch zur Bauweise des geplanten Neubaus. Im Stadtrat hat man sich schon früher darauf geeinigt, die Kindertagesstätte in Holzbauweise zu errichten. Dafür spräche vor allem eine relativ kurze Bauzeit. Aufgrund der Diskussion um die aktuelle Knappheit und Verteuerung des Bauholzes wurde eine Umplanung in einen Massivbau ins Gespräch gebracht. Eine Umplanung sei laut Herrn Fürhäußer zwar möglich, und bei einer dramatischen Kostensteigerung des Holzbaues auch sinnvoll, aber sie werde einen Zeitraum von drei Monaten benötigen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um eine Abstandsflächensatzung. Der Bauamtsleiter Herr Novotny erläuterte die bisherige Regelung, und die durch eine neue Satzung der Stadt Windsbach mögliche neue Rechtslage. Diese Thematik wurde bereits in der Bauausschusssitzung im Februar vorberaten. Die Abstandsflächen im Baurecht sind bisher im Wesentlichen von der Höhe der neu zu errichtenden Gebäude zur Grundstücksgrenze abhängig. Dies war bisher der Faktor 1 H (d. h. der Abstand entspricht der Gebäudehöhe). Die neue Bayerische Bauordnung sieht hier nur noch 0,4 H vor. Das heißt, dass die Gebäude wesentlich näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden könnten. Dieser Faktor kann durch eine Satzung der Stadt eigenständig geregelt werden.
Im Bauausschuss war man sich einig, eine Regelung per Satzung festzulegen, die sich möglichst stark an der bisher geltenden Bauordnung anlehnt. Natürlich wird es Gebäude geben, die hier aufgrund der neuen Satzung besser oder auch schlechter gestellt werden.
Der Geltungsbereich soll sich sowohl auf die Stadt (inkl. Sanierungsbereich Innenstadt), als auch auf die Ortsteile beziehen. Lediglich die ausgewiesenen Gewerbegebiete, aber auch gewerbegebietsähnliche Bereiche, die nicht als solche ausgewiesen sind, werden von der neuen Regelung ausgenommen.
Der Ausschuss votierte einstimmig dafür, dem Stadtrat zu empfehlen, diese Regelung zur Satzung zu erheben.
Danach stellte Bürgermeister Seitz fest, dass bezüglich eines geplanten Werbeschildes auf einem Grundstück in der Ansbacher Straße das Landratsamt plant das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Der Hintergrund dazu ist, dass die Stadt diesem Bauantrag bereits abgelehnt hat. Das Landratsamt als eigentliche Baugenehmigungsbehörde sieht das Werbeschild allerdings als genehmigungsfähig an. Im Ausschuss war man sich einig, an der ursprünglichen Haltung der Stadt festzuhalten, auch wenn letztendlich die Genehmigung durch das Landratsamt nicht verhindert werden kann.
Neben diversen Bauanträgen denen zugestimmt wurde - unter anderem der Neubau eines Einfamilienhauses am Jahnring (bisher unbebautes Grundstück) - ging es auch um die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage in Untereschenbach. Auch hier verwies der Bürgermeister darauf, dass es nicht Aufgabe der Stadtverwaltung sei hier Punkte wie z.B. den Brandschutz zu prüfen. Auch hier sei das Landratsamt zuständig.
Also wurde auch hier das „gemeindliche Einvernehmen“ erteilt.
Beim letzten Tagesordnungspunkt Anfragen meldete sich Stadträtin Lisbeth Zwick zu Wort. Ihr ging es um den Sachstand bezüglich der Stadtmauer in der Retzendorfer Straße. Bürgermeister Seitz erklärte dann, dass die Verbandelungsarbeiten an der Mauer bereits vergeben sind. Die gesamte Baustelle soll möglichst zeitnah beendet werden.
Die letzte Wortmeldung bei den Anfragen, kam von Stadtrat Horst Ulsenheimer: Ihm ging es um den Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Der Bürgermeister stellt hierzu fest, dass die Stadtwerke in dem Bereich, in dem sie zuständig sind, und dort, wo es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, umrüsten. Weiter müsse man überlegen, ob eine solche Umrüstung auch in den Ortsteilen sinnvoll sei.
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