Ortsverband Windsbach

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Aus der gemeinsamen „Kernfrankensitzung

Die Allianz Kernfranken gründet einen Zweckverband

26.09.23 –

Heilsbronn: Am 26.September `23 fand in der Hohenzollernhalle in Heilsbronn eine Sitzung aller Stadt-,  Markt- und Gemeinderäte der Allianz statt. In der Allianz Kernfranken sind folgenden Kommunen vertreten: Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Neuendettelsau, Petersaurach,Sachsen, Lichtenau und Windsbach.

Bereits 2004 gründete sich der Vorgänger der jetzigen Allianz unter dem Namen „Komma,A“ ( Kommunale Allianz). Als im Jahr 2016 die Gemeinden Sachsen b.A. und Lichtenau hinzukamen, gab man sich den Namen „Kernfranken“. Im Jahr 2017 gründete man dann einen Verein „Kernfranken e.V.“ .

Seit dem Jahr 2020 hat die Gemeinde Sachsen den Vorsitz. Derzeit hat Bürgermeister Bernd Meyer das Amt des Vorsitzenden inne. Bereits vor zwei Jahren wurde von den beteiligten Kommunen die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes angeregt. Dieser könne, im Gegensatz zum Verein, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, weitergehende Aufgaben übernehmen. Dies können z.B. hoheitliche Aufgaben wie die Verkehrsüberwachung sein.

Herr Grün, der Geschäftsleiter der Gemeinde Neuendettelsau übernahm die Vorstellung des Satzungsentwurfes eines möglichen Zweckverbandes. Seine Ausführung begann er mit der These, dass eine Zusammenarbeit der Kommunen auf unterschiedlichen Bereichen nötiger denn je sei. Kleinere Kommunen können alle Aufgaben die sie erfüllen sollen kaum mehr personell und finanziell stemmen. Aber auch bei den größeren Kommunen ergäben sich durch die Zusammenarbeit Synergieeffekte. Wichtig bleibt festzuhalten: keine Kommune wird gezwungen an allen Bereichen teilzunehmen. D.h. jede Kommune kann selbst entscheiden ob sie sich in dem etwaigen Bereich mit einbringen will oder auch nicht. Und nur wer im entsprechenden Bereich mitmacht bezahlt dafür auch. Diese Aussage war Herrn Grün besonders wichtig.

In den vorangegangenen Gesprächen zeigte sich, dass die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs eine der ersten Aufgaben sein werden. Diese Aufgabe wurde bisher von der Gemeinde Sachsen übernommen. Ein weiteres Themenfeld biete die EDV.
Gemeinsame Schulungen und Zertifizierungen seien hier denkbar, so Herr Grün.

Die einzelnen Kommunen werden Mitglieder in eine Verbandsversammlung entsenden. Hier ist ein Schlüssel vorgesehen, der je nach Bevölkerungsgröße den Kommunen eine bestimmte Zahl von Vertretern zuweisen würde. So würden die kleinsten Kommunen zwei Mitglieder in die Verbandsversammlung entsenden; die größte Kommune 7 Mitglieder. Um Satzungsänderungen durchzuführen sei eine 2/3- Mehrheit notwendig. Hier gab es aus dem Ratsgremium eine Wortmeldung: dies hieße, dass die drei größten Kommunen eine eindeutige Mehrheit haben würden. Herr Stefan Grün bejahte dies.

Der Verbandsvorsitzende soll für sechs Jahre gewählt werden ( analog zur Amtszeit der Bürgermeister). Als Personal sind derzeit nur zwei Personen angedacht. Zum einen ein Geschäftsleiter oder eine Geschäftsleiterin und Frau Anna Dörwaldt, die schon als Umsetzungsmanagerin in der Allianz tätig ist. Die Umlegung der anfallenden Kosten würde auf die einzelnen Bereiche entfallen.

Zum Schluss fasste Herrn Grün die nächsten Schritte zusammen:

  • Behandlung und positive Beschlussfassung zum Zweckverband, in den einzelnen Stadt – und Gemeinderäten
  • Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Bürgermeister der Mitgliedskommunen
  • Aufbau der Organisation ( Bestellung der Geschäftsführung)
  • Umsetzung der Themen

Aus dem Gremium kam die Frage, ob auch ein Gewässerzweckverband Bestandteil des großen Zweckverbandes sein könne. BGM Meyer bestätigte, dass es möglich sei diese Aufgabe in den neuen Zweckverband aufzunehmen.

Eine weitere Frage beschäftigte sich mit dem Sitz des neuen Zweckverbandes. BGM Meyer konnte hier feststellen, dass es schon Kommunen gäbe die sich dafür angeboten hätten. Eine Rotation des Dienstsitzes wie früher, sei aber nicht zielführend für die Zukunft. Hier wäre ein dauerhafter Sitz in einer Kommune wesentlich sinnvoller.

Eine weitere Frage einer Stadträtin beschäftigte sich mit dem Informationsfluss in den Zweckverbandssitzungen. Die Frage ging konkret dahin, wie umfassend die Stadt- und Gemeinderäte in den einzelnen Kommunen an den Beratungsergebnissen teilhaben können. Herr Grün stellte hier einen Zusammenhang mit den Kommunalparlamenten her. So dürfen die Mitglieder auch hier keine Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen
weitergeben. Auch nicht an andere Stadt- oder Gemeinderäte. Dies sei auch bei einem Zweckverband so, so seine Aussage.

Der Kernfrankenvorsitzende, Herr Meyer gab weiter zu Bedenken, dass sich viele Dinge im Zweckverband erst nach dessen Gründung regeln ließen. Der Neuendettelsauer Bürgermeister, Herr Schmoll bat die Anwesenden die Idee des Zweckverbandes auch offensiv zu vertreten. Mit einem „Klein-klein“ können auch die größeren Kommunen den Anforderungen der Zukunft nicht gerecht werden.

In der Hoffnung, dass alle Stadt- und Gemeinderäte ein zustimmendes Votum zur Gründung des Zweckverbandes in ihrem Rat abgäben, schloss Bürgermeister Meyer die Sitzung.

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