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Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen

und der bäuerlichen Landwirtschaft

03.05.15 –

Antrag der grünen Stadtratsfraktion Dinkelsbühl

Sehr geehrter Dr. Hammer, 

zur Vorlage und Behandlung in der nächsten Stadtratsitzung am 20.Mai 2015 stellen wir folgenden Antrag: 

Der Stadtrat der Stadt Dinkelsbühl möge beschließen: 
Die Stadt Dinkelsbühl lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab.
Es handelt sich bei den Abkommen um Handelsverträge, die einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.

Die Stadt Dinkelsbühl wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber dem Städte bzw. Gemeindetag, der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament bzw. ihren Vertretern deutlich machen.

Stattdessen sollen sich die politischen Gremien für ein alternatives Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission in der Handelspolitik einsetzen, bei dem auch die kommunalen Spitzenverbände in die Verhandlungen mit einbezogen werden. 

Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) soll vom Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen werden.

Die Stadt Dinkelsbühl lehnt Schiedsgerichtsverfahren ab, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können. 

Begründung:  

Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO, plant die Europäische Union derzeit eine neue Generation von Freihandelsabkommen:

- das derzeit weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Handels und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP),

- das bereits unterzeichnete Handelsabkommens mit Kanada (CETA), ein multilaterales Abkommen zum „Handel mit Dienstleistungen“ 
  (Trade in Services Agreement – TISA).

Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch die Stadt Dinkelsbühl betreffen:

Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen bewahren, öffentliche Dienste wie z.B. Trinkwasserversorgung zu erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitionsschutz-klauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht.  

Eine besondere Bedrohung stellt das TISA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte. Es darf nicht passieren, dass bestehende europäische Umwelt- ,Gesundheits- und Sozialstandards künftig als „Investitionshemmnisse“ von einem Schiedsgericht ausgehebelt werden können. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen als im Landkreis Ansbach mit seinen bäuerlichen Strukturen. Sie durch eine Marktöffnung für  Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde die regionale Landwirtschaft ernsthaft bedrohen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird. 

Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. Der Landkreis Ansbach ist ein gentechnikfreier Landkreis. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ist nicht akzeptabel. 

Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP ist dafür Sorge zu tragen, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards künftig nicht als „Investitionshemmnisse“ von einem Schiedsgericht ausgehebelt werden können. 

Bürgerinnen und Bürger aus Dinkelsbühl und Umgebung haben sich bereits in großer Zahl mittels Unterschriftenlisten und Online-Petitonen gegen das TTIP in seiner jetzigen Form ausgesprochen  

Der Oberbürgermeister der Stadt Dinkelsbühl wird beauftragt in seiner Funktion als Mitglied des Bayerischen Städtetags diese Resolution in den entsprechenden (Vorstand) einzubringen und vorzustellen.

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Robert Tafferner, Fraktionsvorsitzender

Anmerkung:

Mit 20:1 Stimmen wurde beschlossen, dass der Stadtrat Dinkelsbühl die Abkommen insofern ablehnt, als sie in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen.

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