Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Zur Fällung von Bäumen am Tiergartenwald

Naturschutz, Verkehrssicherung und Gesundheitsrisiken abwägen

06.11.19 –

Ansbach. Der Tiergartenwald wird von vielen Menschen genutzt: Erholungssuchenden, Hundebesitzer, Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Radfahrer, Pilzsucher. Das Nutzungsrecht und die Sicherungspflicht hat das Staatliche Forstamt. Der Wald ist ökologisch hochwertig und ein Refugium für viele Tiere und Pflanzenarten, er versorgt Ansbach mit Frischluft, Feuchtigkeit und Rohstoffen. Aus Sicht der Ansbacher Grünen wurden in der bisherigen Diskussion um die hier geplanten Baumfällarbeiten zwei Maßnahmen zusammengeworfen und kritisiert, die getrennt und differenziert betrachtet werden müssen:


1) Waldrand entlang der Verbindungsstraße

Hier gibt es Bäume, die jahrzehntelang standfest waren und im Zeichen des Klimawandels drohen, ganz oder in Teilen auf die Straße zu fallen. Diese muss der Forst beschneiden und notfalls fällen können. Dazu sollte er aus unserer Sicht von der Straße her arbeiten, um den Schaden im Wald gering zu halten. Die Bürger müssen dann allerdings eine zeitweise Sperrung der Straße und Umwege in Kauf nehmen.
Die Sanierung des im Wald liegenden Fledermauskellers begrüßen wir, ebenso das Entlasten besonders wertvoller alter Einzelbäume von konkurrierendem Bewuchs. Das Holz der Bäume, die unbedingt gefällt oder beschnitten werden müssen, sollte aus unserer Sicht größtenteils als "Mini-Biotope" und temporären CO2-Speicher im Waldrandbereich verbleiben.
Wir begrüßen die Überlegungen des Forstes, ökologisch wertvolle Flächen aus der Bewirtschaftung herauszunehmen.

2) Waldrand an der Bernadottewiese

Eichenprozessionsspinner stellen wegen der allergenen Haare eine Gesundheitsgefahr dar. Wo Menschen sich im Wald bewegen, müssen sie mit dieser und anderen Gefahren rechnen. Wir halten es für sinnvoll, wie bisher an besonders betroffenen Stellen durch Schilder davor zu warnen oder notfalls abzusperren. Wo der Aufenthalt vor Infotafeln oder auf Bänken wiederholt zu Gefahrensituationen führt, sollte deren Verlegung in Erwägung gezogen werden.
Das Fällen von Bäumen ausschließlich zur Vermeidung der Schmetterlingsraupen lehnen wir ab. Hier scheint aber auch ohne Initiative der Stadt kein besonderer Handlungsdruck zu bestehen.
Wenn aus Sicht der Stadt bei Befall Maßnahmen wie Absaugen erforderlich sind, sollte sie gegebenenfalls Unterstützung anbieten. Den Bürgern muss klar sein, dass die Begehbarkeit mancher Bereiche zeitweise eingeschränkt sein kann, dafür aber die Bäume erhalten bleiben.

- Diese Diskussion ist für uns erneut Anlass, auf die Notwendigkeit einer Baumschutzverordnung und den Schutz wertvoller Bäume im Stadtgebiet Ansbachs hinzuweisen, auch wenn eine solche städtische Verordnung in diesem Fall nicht zum Tragen käme.
Eigentum muss in Zeiten des Klimawandels auch dazu verpflichten, die übergeordnete Bedeutung eines Baumes für den Natur- und Umweltschutz zu berücksichtigen.

- Wir regen an, die Nutzung der Ortsränder Ansbachs als Naherholungsgebiet, Schutzfläche vor Starkregen-Ereignissen, Rohstofflieferant, Frischluftzuleitung und Grundwasserspeicher neu zu bewerten und wichtige Änderungen im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) anzugehen.
Die Planung einer Landesgartenschau könnte hier den Stein ins Rollen bringen und Bürger zusammen anpacken lassen.

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