Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Zone 30 darf in Ansbach nicht abgestimmt werden

23.09.21 –

Ansbach/Stadtrat. Für den Umwelt- u. Verkehrsausschuss des Ansbacher Stadtrates vom 22. September  hatten Bündnis 90/die Grünen gemeinsam mit der OLA und der ÖDP Anträge für die Tempo-Reduzierung in Ansbacher Ortsteilen oder die Ausweitung der Zone in Wohngebieten gestellt. Anders als in anderen Gemeinden wurden jetzt die Anträge für die Ausweitung der Zone 30 in Eyb und am Beckenweiher und die die Einführung der Zone 30 in Steinersdorf für nicht zulässig erklärt. Meike Erbguth-Feldner legt dar, dass ihre sorgfältige Recherche ergeben hat, dass in verschiedenen Kommunen mit vergleichbaren Situationen Tempo 30 Zonen angeordnet wurden. Dies lässt den Schluss nahe, dass auch in Ansbach und in seinen Ortsteilen diese grundsätzlich angeordnet werden können. Die Ansbacher Grünen möchten darauf hinwirken, dass die Stadt die notwendige Rahmenbedingungen schafft, um Tempo-30-Zonen oder streckenbezogene Temporeduzierung durchzusetzen.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Grünen Stadträte und Stadträtinnen angesprochen, weil in Ansbach ein großes Bedürfnis nach mehr Sicherheit auf den Straßen in den Wohngebieten da ist.
Das müssen wir ernst nehmen und ihm Rechnung tragen. Es kann nicht abgewartet werden, bis Kinder oder erwachsene Mitmenschen in Unfälle verwickelt werden. Immer wieder wird von der Straßenbehörde als Begründung für die Ablehnung angefügt, dass es an den betreffenden Örtlichkeiten keine Unfallhäufung gäbe.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof scheint die Straßenverkehrsordnung anders auszulegen. Er sieht eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation vor, nicht jedoch die Ermittlung eines Unfallhäufigkeits-Prozentsatzes oder wie hoch konkret der Anteil an feststellbaren bzw. zu erwartenden Unfällen ist. Zusätzlich zu dem hohen Gewinn an Sicherheit, ist die Reduzierung auf 30 km/h ein deutlicher Beitrag zum Lärm- und Klimaschutz. Deshalb empfiehlt das Umwelbundesamt bereits 2000, die Geschwindigkeit auf Wohn- und Sammelstraßen auf ein Tempo zwischen Schrittgeschwindigkeit und 30 km/h zu reduzieren.

Wir bedanken uns bei den unterstützenden Fraktionen und dem hohen und wichtigen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. "Leider wurden in der September-Sitzung die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir bleiben an dem Thema dran. Städte wie Memmingen, Denzlingen oder Herrieden machen es uns vor."

Unsere Anträge:

Antrag Bernhardswinden Tempo 30 - Link

Interfraktioneller Antrag Tempo 30 - Link

Antrag Tempo 30 Steinersdorf - Link

 

Weitere Informationen:
https://de.30kmh.eu/warum-30-kmh/trendsetter-staedte-fuer-30-kmh/de-trendsetter-staedte-fuer-30-kmh-in-deutschland/

Umweltbundesamt,
Seite 77 ff.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/1933.pdf 

VGH Seite 6
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-14503?hl=true 

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