Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Warum Ansbach eine Baumschutzverordnung braucht - und mehr Naturdenkmale

Eine ausführlichere Begründung

20.06.19 –

Eine Baumschutzverordnung (BSVO) schützt Bäume mit größerer ökologischer Bedeutung davor, willkürlich gefällt zu werden. Zum Beispiel, weil sie gerade einem Bagger im Weg sind oder mal im Herbst das Laub stört.
Ein Stamm ist schnell durchgesägt. Es braucht aber Jahrzehnte, manchmal Jahrhunderte, bis wieder ein ähnlicher Baum wächst.

Die geplante Verordnung zielt eben nicht auf den Obstbaum im Reihenhausgarten. Sie wird in erster Linie den Eigentümern großer Flächen und alter Bäume, zum Beispiel dem Land, dem Bezirk, der Bahn, Wohnbau- und Verwaltungsgesellschaften Rechtssicherheit geben und diese zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Baumbestand bringen.

Allen Bürger*innen soll die Baumschutzverordnung, mit dem damit verbundenen Beratungsangebot, eine Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Zum Beispiel wenn Unsicherheit besteht, wie ein Baum am besten gepflegt werden kann oder ob von ihm eine Gefahr ausgeht.

Unsere Gesellschaft hat sich Regeln zu Tierschutz und Jagd gegeben, um Auswüchse beim Umgang mit Tieren zu vermeiden.
- Warum sollten wir das nicht auch mit besonderen Bäumen tun?
Ohne BSVO können gesunde Baumriesen schnell gefällt oder gravierend beschädigt werden. Egal wie groß und alt sie sind und welche Bedeutung sie für das Stadtklima (Luftqualität, Luftfeuchtigkeit, Lärmschutz, Sonnenschutz), das Stadtbild, die Erholung und den Klimaschutz haben.

Gefällt wurde schon oft, zum Beispiel die Bäume in der Hölderlinstraße, die Kastanien in Schalkhausen, die Bäume am Bahnhof oder der Bergahorn in der Schmiedstraße.

Neben der Baumschutzverordnung für das Kerngebiet braucht Ansbach auch eine Überarbeitung der Sammelverordnung der Naturdenkmale, um die wichtigsten Bäume im Außenbereich zu erfassen und zu schützen. Zum Beispiel die Solitäreiche bei Kammerforst oder die Eiche auf der Kaiserhöhe.
 

Der im Umweltausschuss vorgelegte Entwurf zur Ansbacher Baumschutzverordnung wurde von vier Fraktionen und einer Einzelperson getragen. An Stelle von schlecht begründeter Ablehnung hätten wir uns einen offenen Austausch gewünscht, zu dem wir gerne bereit sind und einladen.

 

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