Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Studie zum Stadtturmareal

Bericht aus dem Bau- und Umweltausschuss

02.11.22 –

Windsbach. Auch diese Ausschusssitzung fand wieder im Sitzungssaal statt. Neben den Ausschussmitgliedern und den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, war Herr Gerbing von der gleichnamigen Architekturwerkstatt aus Gunzenhausen, und zwei weitere Zuhörer anwesend.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben hatte Bürgermeister Matthias Seitz nur die Verlegung der für den 8.11.22 geplanten Haupt - und Finanzausschusssitzung zu vermelden. Der neue Termin dafür ist der 14.November.

Danach bat Bürgermeister Seitz Herrn Klaus Gerbing die Machbarkeitsstudie zum Stadtturmareal vorzustellen. Bereits im Oktober 2020 beauftragte der Stadtrat sein Büro mit dem Projekt. Der Auftrag umfasste die Standsicherheitsprüfungen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am Stadtturm, dem Nebengebäude und an der Burgfriedmauer. Laut Herrn Gerbing seien zahlreiche Maßnahmen nötig.

Am Stadtturm müsste die Fassade aufgrund von Putzabplatzungen wiederinstandgesetzt werden. Die Dacheindeckung sollte neu erfolgen. Auch müssen am Dachstuhl einzelne Bauteile ersetzt werden. Risse, die die Statik des Turmes beeinflussen wurden hier nicht festgestellt.

Das sei am Nebengebäude anders. Hier sind Rissbildungen vorhanden, die eine Sicherung einer der Außenwände nötig machten. Diese Schäden seien auf frühere Grabarbeiten zur Herstellung eines Regenablaufes zurückzuführen. Deshalb müsse hier das Fundament unterfangen werden. Auch andere Bauarbeiten wären hier noch nötig.

An der Burgfriedmauer herrsche dringender Sanierungsbedarf. Die vorhandenen Schäden seien u.a. durch den Bewuchs und der Durchwurzelung der Mauer entstanden.

Die Gesamtkosten die das Büro bisher ermittelt hat würden sich auf Brutto 474 Tsd.€ belaufen. Hinzu kämen die Baunebenkosten mit 74 Tsd.€, so dass sich die Gesamtkosten auf ca. 550 Tsd.€ beliefen. Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit die Bauausführung in zwei Teilabschnitte aufzugliedern. Nachdem allerdings für jeden Abschnitt das Erstellen eines großen Kranes nötig sei, verwarf man im Ausschuss diese Variante.

Bürgermeister Seitz wies darauf hin, dass über die Städtebauförderung eine Bezuschussung von 60% auf die förderfähigen Kosten zu erwarten sei.

Nachdem man sich im Ausschuss einig war, dass eine zeitnahe Bauausführung sinnvoll sei, beschloss man dem Stadtrat dieser Beschlussempfehlung zu folgen. So könnte in 2023 das Projekt begonnen werden.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Gestaltung der Eingangsfassade der Kita in der Badstraße besprochen. Hier wurden von Seiten der Verwaltung drei Varianten vorgestellt, die sich durch ihre Farbgestaltung unterschieden. Zum Schluss wurde der farbig ansprechendsten Variante der Vorzug gegeben.

Stadtrat Ralph Schwarz regte an, im Zusammenhang mit der Kita und der bereits beschlossenen PV-Anlage die Anschaffung eines dazugehörigen Stromspeichers neu zu überdenken. Der Stadtrat hatte bisher nur den Bau einer PV-Anlage ohne Speicher beschlossen.

Die Meinung im Ausschuss war jetzt eindeutig: So sei es jetzt,- aufgrund der stark steigenden Strompreise,- absolut sinnvoll die Kita gleich mit einer Speicherlösung auszurüsten. Der dazu erforderliche formelle Beschluss soll in der nächsten Sitzung gefasst werden.

Danach wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Wernsmühle beraten. Ein Antragsteller möchte die bisher noch nicht bebaute Fläche am Ortsende der Gemeindeverbindungstraße nach Wernsbach bebauen. In der ursprünglichen Planung waren dort drei Einfamilienhäuser vorgesehen. Diese Planung wurde allerdings zwischenzeitlich dahingehend abgeändert, dass dort zwischen 6 bis 12 Wohneinheiten entstehen könnten. Bauamtsleiter Benjamin Novotny konnte hier schon einige Rahmenbedingungen vorstellen, auf die man sich mit dem Antragsteller geeinigt hatte. z.B. eine Firsthöhe von max.10 Metern, sowie eine max. Traufhöhe von 6,50 Metern.

Auch müssen mindesten 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden. Über die möglichen Dachformen wurde im Ausschuss umfangreich debattiert. Man einigte sich dann darauf, dass möglichst auf Flachdächer verzichtet werden soll. Konkrete Vorgaben dazu werden erst im Verfahren zum Bebauungsplan festgelegt.

Und hier sei eben der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan der erste Schritt. Dieser wurde dann einstimmig gefasst.

Im Anschluss lag noch ein Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses in Untereschenbach vor. Nach dem die öffentliche Zufahrt hierzu nur über einen nicht ausgebauten Weg gesichert sei, gab es dazu Nachfragen. Man war sich zwar einig dem Bauvorhaben positiv gegenüberzustehen. Jedoch dürfen der Stadt daraus keine Verpflichtungen entstehen, die sich auf einen eventuellen Ausbau des Weges beziehen. Unter dieser Maßgabe wurde dem Bauantrag dann stattgegeben.

Anfragen in öffentlicher Sitzung gab es keine.

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