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05.03.21 –
Heilsbronn: Wir Grüne begrüßen ausdrücklich, dass Fahrradstellplätze künftig bei großen Wohneinheiten vorgeschrieben werden. Wenn sie nach den Standards des Deutschen Fahrradclubs gebaut werden, bequem, ortsnah, einfach benutzbar, sicher und barrierefrei, umso besser. Und für die Bewohner des Hauses braucht es zusätzlich leicht zugängliche abgesperrte Einheiten, in denen nicht nur für Fahrräder, sondern auch für Kinderwägen Platz ist. Natürlich haben Mietshäuser jetzt auch schon Räume dafür. Doch sind die meist im Keller und nur über steile Rampen zu erreichen. Je einfacher der Zugang zum Fahrrad ist, umso mehr wird es genutzt.
Dazu baut die Stadt Heilsbronn gute Fahrradparkplätze im öffentlichen Raum aus - vor Kindergärten, Schulen, Rathaus, Freibad, Geschäften und Einkaufszentren. Je besser die Infrastruktur fürs Fahrrad ist, umso attraktiver ist das Umsteigen vom Fahrrad aufs Auto.
Den zweiten Teil der Stellplatzsatzung, zwei Stellplätze pro Wohnung ab 40qm (vorher 50qm) haben wir Grüne als einzige abgelehnt.
Hintergrund für diese Anpassung der Stellplatzsatzung ist, dass immer wieder Beschwerden kommen, dass Autos falsch parken und Rettungsfahrzeuge Probleme haben durchzukommen. Und mit dem Neubau größerer Mieteinheiten wird sich das Problem verschärfen, so die Angst. Doch das Problem muss mit anderen Mitteln, wie zum Beispiel einer Neuordnung von Straßen und Parkplätzen und konsequenter Kontrolle gelöst werden und nicht mit einer Verschärfung der Stellplatzordnung. Denn Heilsbronn hat kein Parkplatzproblem, sondern ein Problem mit Menschen, die den öffentlichen Verkehrsraum zuparken.
Die willkürliche Festsetzung auf zwei Stellplätzen pro Wohnung ab 40qm ist im Hinblick auf Flächenverbrauch und Schaffung bezahlbaren Wohnraums die schlechteste Lösung und löst nicht das Problem. Die kleineren Wohnungen werden teurer, wenn sie überhaupt noch gebaut werden. Auch die Umwandlung von bestehenden großen Wohnungen in kleinere Einheiten oder Ausbau des Dachbodens, scheitert daran, dass man faktisch keinen Platz hat, um die vorgeschriebenen Stellplätze nachzuweisen. Rund 20% der Menschen in Deutschland leben in Single Haushalten, da brauchen die wenigsten einen zweiten Stellplatz. In der Sozialhilfe und bei der sozialen Wohnraumförderung gelten für eine alleinstehende Person als angemessen eine Wohnungsgröße von 45 qm bis zu 50 qm. Für einen Single ist eine 45 qm große gut geschnittene Zweizimmerwohnung mit Balkon durchaus attraktiv. Das entspricht bei 10 Euro Miete pro qm einer Kaltmiete von 450 Euro. Das kann sich auch eine Rentnerin mit einer durchschnittlichen Rente noch leisten.
Mit diesem Beschluss werden wir noch mehr Fläche fürs Wohnen und fürs Auto verbrennen und verhindern den Bau dringend benötigter und bezahlbarer Wohnungen.
Mit grünen Grüßen
Gabi Schaaf
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