Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Stationäres Hospiz für Stadt und Landkreis Ansbach

17.03.21 –

Positionspapier. Seit vielen Jahren gibt es in Ansbach immer wieder Anläufe, ein stationäres Hospiz zu gründen. Leider ist es bis jetzt noch nicht zu einer Umsetzung der Pläne gekommen. 

Es gab zunächst Schwierigkeiten, zunächst einen Träger zu finden, der das Hospiz betreiben würde. Als größte Herausforderung hat sich herausgestellt, dass ein Hospiz keine Gewinne abwerfen darf. Fünf Prozent der laufenden Kosten müssen dabei über Spenden erwirtschaftet werden. Leider ist ein Hospiz dadurch für Investoren und mögliche Betreiber nicht attraktiv. Das größte Problem ist die Haltung der Gesetzlichen-Pflege und Krankenkassen Vereinigung (GKV). Hier wird eine Bedarfsermittlung rein an der Einwohnerzahl in Stadt und Landkreis Ansbach festgemacht. Schon nach Gründung der Spezialisierten ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Jahr 2014 hat sich herausgestellt, dass der reelle Bedarf die Schätzungen bei der Planung weit überstieg. 

Auf der Palliativstation wäre das Ziel die Lebensqualität der Patient*innen so zu verbessern oder zu stabilisieren, dass sie an den gewünschten Ort zum Sterben verlegt werden können. Allerdings bleiben viele Patient*innen auf der Station bis zum Versterben.Die Sterberate auf der Palliativstation im Klinikum Ansbach ist sehr hoch (ca. 120 Patient*innen pro Jahr). Viele Patient*innen könnten in ein Hospiz verlegt werden, aber die nächsten Hospize sind in Nürnberg, Erlangen,Würzburg und Ellwangen. Das sind für Angehörige weite Wege um Ihre Liebsten zu besuchen.Die Kosten für einen Tag auf der Palliativstation sind etwa doppelt so hoch wie im stationären Hospiz. Der Tagessatz für stationäres Hospiz beträgt etwa 430,- Euro. Für die Palliativstation begrenzen die Krankenkassen den Aufenthalt auf maximal 14 Tage, danach muss eine Lösung für die weitere Pflege gefunden werden. Diese Befristung bedeutet für die Patienten und ihre Angehörigen auch einen großen Druck.

Pflegeheime sind mit jüngeren Schwerstkranken oft überfordert und nicht auf derenBedürfnisse eingerichtet. Der Pflegeschlüssel für den Pflege- und Gesprächsbedarf nicht ausreichend ist. Pflegeheime bekommen für Palliativpatient*innen keine zusätzliche Vergütung. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) von 2015 hat die Pflegeheime in der Finanzierung vom Palliativpflege nicht bedacht.Bei ambulanten Pflegediensten gibt es nur eine gesonderte Palliativ-Vergütung, wenn die SAPV nicht hinzugezogen wird. Allerdings leistet die SAPV reine medizinische Versorgung und keinerlei Körperpflege. Oft sind Angehörige mit der Pflege Sterbender überfordert. 

Schwerstkranke und Sterbende brauchen bei uns im Landkreis einen sicheren Ort für sich und ihre Zugehörigen um friedvoll, bei spezieller pflegerischer Versorgung sterben zu dürfen. Sterbende brauche eine Fürsprecher*in oder Sprecher*in für ihre Belange, denn sie selbst können sich nicht für ihre Anliegen einsetzen. Es ist unsere humanitäre Aufgabe gute Versorgungsstrukturen zu schaffen, um ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Wir fordern daher die Verantwortlichen in Stadt und Landkreis Ansbach auf, zeitnah in Verhandlungen über die gemeinsame Trägerschaft und Einrichtung eines stationären Hospizes in unserer Region einzutreten und dabei die GKV mit einzubeziehen.

 

Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 17. März 2021
Erarbeitet vom Arbeitskreis Gesundheit und Pflege

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