Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

nachhaltige kommunale Wärmeversorgung

Prüfantrag eingereicht

30.04.23 –

 

Prüfantrag „Ansbach steigt in eine nachhaltige kommunale Wärmeversorgung ein“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Der Bauausschuss möge beschließen:

Es wird geprüft, ob für das geplante Quartier (Neubaugebiet) Weinberg-Plateau II zur Versorgung von Wärme ein Wärmenetz der 4. Generation, ein sogenanntes kaltes Nahwärmenetz zum Einsatz kommen kann.

Begründung:

Aktuell wird in der Verwaltung wohl mit Nachdruck an der Schaffung des Bebauungsplanentwurfs für das beschlossenen Neubaugebiet Weinberg-Plateau II gearbeitet. Bisher wurden vom Bauausschuss keine Planungsgrundlagen beschlossen, erste Planungsaufträge sind aber wohl schon vergeben. Unter anderem deshalb und aufgrund der sich abzeichnenden geänderten gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene im Gebäude-Energie-Gesetz, sehen wir die Notwendigkeit, sich mit technischen Alternativen zu Versorgung mit Erdgas oder Biomethan, aber auch klassischen Nahwärmenetzen, die mit Hackschnitzeln beheizt werden, besonders für neu zu planende Neubaugebiete, auseinanderzusetzen. Wärmeversorgungsstrukturen ändern sich gerade fundamental. Dieser Änderung muss auch in Ansbach Rechnung getragen werden. Das Beheizen von neu gebauten Gebäuden soll künftig ausschließlich auf erneuerbaren Energien basieren. Dafür muss der Ausbau der Wärmenetze unbedingt vorangetrieben werden. Das Beispiel Dänemark zeigt auf, dass Wärmenetze den Einsatz erneuerbarer Energien stark voranbringen. Zentrale Energieanlagen mit Wärmenetenz sind für alle Effizienztechnologien offen und eignen sich besonders für den Einsatz erneuerbarer Energien sowie Abwärme. Moderne Wärmenetze bieten auch die Möglichkeit überschüssige Wärme in das Netz einzuspeisen.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat im Mai 2021 einen Leitfaden Kalte Nahwärmenetze herausgegeben und veröffentlich: https://www.energieagentur.rlp.de/fileadmin/user_upload/Waermewende/Leitfaden_Kalte_Nahwaerme.pdf Dieser Leitfaden bietet einen ersten Überblick.

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Antrages entstehen keine finanziellen Auswirkungen, weil es sich lediglich um die Änderung von Planungsvorgaben handelt.
Der vorliegende Antrag unterstützt die Belange und Ziele aus dem Klimaschutz-Konzept der Stadt Ansbach.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Stein-Hoberg, Oliver Rühl

für die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

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