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04.02.19 –
Auf den hölzernen Hinweistafeln der Stadt Heilsbronn wurden die Plakate Volksbegehren unerlaubterweise entfernt.
Wer Wahlplakate abhängt, abreißt oder bemalt, begeht eine Sachbeschädigung und macht sich strafbar.
Nach §303 Strafgesetzbuch wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.
Hinweise bitte an 098727 1303.
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