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11.02.21 –
Heilsbronn: Bericht aus der Stadtratssitzung
Grundsätzlich ist das Streuen der Wege nur mit abstumpfenden Mitteln wie Sand und Split erlaubt und Tausalze oder andere ätzende Mittel verboten. Nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen und starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalzen erlaubt
Ergänzt wurde jetzt, aufgrund eines Antrags der Ortsgruppe BN an alle Stadtratsfraktionen, dass dies auch unter die Ordnungswidrigkeiten fällt und damit auch belangt werden kann.
Ein weiterer Schritt um Wasser, Boden, Pflanzen und Tiere zu schützen.
Wir Grüne begrüßen ausdrücklich, dass Fahrradstellplätze künftig bei großen Wohneinheiten vorgeschrieben werden.
Doch, dass jetzt 2 Stellplätze pro Wohnung ab 40qm (vorher 50qm) nachgewiesen werden müssen, ist im Hinblick auf Flächenverbrauch und Schaffung bezahlbaren Wohnraums nicht nachvollziehbar. Die kleineren Wohnungen werden teurer, beim Ausbau im Bestand und Neubau in den Stadtgebieten müssen zusätzlich mehr Stellplätze nachgewiesen werden, Das alles erschwert die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und bedeutet mehr Fläche fürs Wohnen und fürs Auto.
Hintergrund ist, das immer wieder Beschwerden kommen, dass Autos falsch parken und Rettungsfahrzeuge Probleme haben durchzukommen. Das könnte mit einer Neuordnung von Straßen und Parkplätzen und konsequenter Kontrolle geändert werden.
Heilsbronn hat kein Parkplatzproblem, sondern ein Problem mit Menschen, die den öffentlichen Verkehrsraum zuparken.
Deshalb haben wir Grüne als einzige gegen diese Stellplatzverordnung gestimmt.
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