Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

„Lasst mich gehen“ - Gesetzesentwurf zum Thema assistierte Sterbehilfe

MENSCHlich - Gabriele Müllender – 45 Jahre Pflegefachkraft

07.08.22 –

Kreistagsfraktion. Assistierte Sterbehilfe – ein Thema was bewegt – polarisiert.
Durch meinen Beruf war ich ständig mit dem Tod konfrontiert. Ich habe alte Leute, aber auch viele junge Menschen, häufig Krebs - und Chronischkranke auf ihrem letzten Weg begleitet.

Natürlich darf die assistierte Sterbehilfe nicht als Mittel zum Zweck missbraucht werden. Etwa um z.B. teure Pflegekosten für Angehörige einsparen zu können.
Das ist auch nach wie vor nicht möglich und ethisch nicht vertretbar.

Vielmehr geht es darum, Menschen, die für sich diese Entscheidung frei getroffen haben, die Möglichkeit zu geben, in Würde zu sterben. Das sind Fälle mit unheilbaren Krankheiten, geplagt von Schmerzen, am Ende Ihrer Kräfte. Dieser Personenkreis möchte sein Recht auf freie Selbstbestimmung in Anspruch nehmen.
Sie brauchen intensive Unterstützung.
Mehrere ärztliche Konsultationen sind Pflicht.
Die Familie, oder auch ein Hospizverein, müssen mit eingebunden sein.
Die Hürden für diesen Weg sind gerechtfertigter Weise hoch.

Wirklich jede Möglichkeit der unterstützenden Pflege oder ärztlicher Hilfestellungen müssen ausgelotet sein.
Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, das schwerkranke Menschen diese Entscheidung nicht über Nacht treffen können! Es ist ein Prozess, der über mehrere Monate und sogar Jahre stattfindet.
Ich habe gerade in meinen letzten Berufsjahren viele junge Krebspatient*Innen gehabt, die trotz allen Kämpfens, Hoffens und anschließendem Loslassens diese Entscheidung treffen wollten.


Hierbei muss erklärend ergänzt werden, dass betroffene Personen, die Ausführung, sprich die Einnahme des Medikaments eigenständig und allein ausführen müssen. § 217 STGB kommt hier zum Tragen.
Damit ist gewährleistet, dass der Patient die Entscheidung in vollem Bewusstsein und aus eigenem Antrieb trifft.
Auch Angehörige dürfen nicht im Raum sein, ansonsten machen sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
Das genau möchte man nicht mehr.
Alleine sterben sollte keine Betroffene, kein Betroffener mehr.

Bleiben wir im Diskurs – es sollte kein Tabuthema mehr sein.


Ihre Gabriele Müllender

 

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