Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Landwirtschaft- Neonics

Freude über Urteil: Notfallzulassungen waren rechtswidrig!

13.04.23 –

Am 19. Januar 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass verbotene Pestizide nicht durch eine Notfallzulassung zum Einsatz freigegeben werden dürfen.

Wenig später wurden durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA die Grenzwerte für diese Neonics in Lebensmitteln und Futtermittel ab 2026 auf quasi „Null“ abgesenkt. Dies gilt auch für Importe. Damit wird auch der Verbraucher nachhaltig geschützt. Dies wird auch Auswirkung auf die jetzt noch bestehende Genehmigung der Neonics Thiamethoxam und Clothianidin im Gewächshaus Anbau haben.

Ebenso wird der Pestizid-Industrie der Handel mit diesen Stoffen erschwert. Nach dem Verbot der drei gefährlichsten Neonics 2018, war der Export in Nicht-EU Länder explodiert. Dies wurde durch Exportsondergenehmigungen einzelner EU-Länder leicht gemacht.

 

Bei all diesem Erfolg ist anzumerken, dass die deutschen Umwelt und Naturschutzverbände, das Thema Notfallzulassungen von verbotenen Pestiziden nicht erkannt haben. Es waren ein Belgischer Imker, PAN International und Global 2000 die den Weg zunächst über Belgien und danach ans EuGH gingen. Das Urteil, das auch in deutsch veröffentlicht wurde, ist von einer Deutlichkeit und Tragweite, die es der Pestizid,- Agrar- und Zuckerindustrie fast unmöglich macht dagegen anzugehen.

 

Der Einsatz des Aktionsbündnisses für neonicotinoidfreie Landwirtschaft hat sich gelohnt.

Wir erhielten Unterstützung durch Medien, dem Deutschen Berufsimkerverband und der Aurelia-Stiftung, um die wichtigsten zu nennen. Aktionen an den betroffenen Feldern schreckten die Landwirte, Landwirtschaftsämter, den Zuckerrübenverband, den Aufsichtsratvorsitzenden der Südzucker AG und den Bayerischen Landtag auf. Sie alle mussten erfahren, dass es engagierte Imker und Naturschützer gibt, die die Augen aufhielten und die Nichteinhaltung der Auflagen aufdeckten. Proben wurden gezogen und in einem akkreditierten Labor auf Rückstände untersucht. Eklatante Schwächen der Notfallzulassung wurde per Petition in den Landtag eingereicht. Und natürlich von der pestizidgläubigen Regierungskoalition abgeschmettert. Das EuGH Urteil zeigt jedoch, dass wir richtiger lagen als die politische Mehrheit.

Unterstützt wurden wir von Paul Knoblach, Vertreter des Bündnis90/Die Grünen im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Seine Rede und Stimme gegen die Notfallzulassung 2021 war sachverständig und kämpferisch. Dies kann man von den Antworten der bayerischen Staatskanzlei und den Zwischenrufern andere Parteien im Landtag nicht behaupten. Für diese Unterstützung ist das Aktionsbündnis dankbar. Ebenso für das offene Gespräch am 7.3 23 in München.

 

Fazit: Notfallzulassungen für verbotene Mittel sind durch das EuGH verboten und waren rechtswidrig. Dies klare Urteil ist richtungsweisend für die Zukunft.

 

Für das Aktionsbündnis Günter Ries

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