Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Kreismitgliederversammlung beschliesst Musterantrag gegen TTIP

22.04.15 –

Feuchtwangen. Die Mitgliederversammlung beschließt am 20.04.15 einstimmig einen Musterantrag von MdL Martin Stümpfig gegen die Freihandelsabkommen gegen TTIP und CETA.

Antragsteller Martin Stümpfig und die Mitglieder der Kreistagsfraktion

Die Kreismitgliederversammlung möge beschliessen,
das eine Resolution gegen TTIP und CETA verabschiedet wird. Die Kreismitgliederversammlung fordert ihre MandatsträgerInnen im Kreistag und sowie in den Gemeinde- und Stadträten Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Heilsbronn, Neuendettelsau, Merkendorf, Rothenburg, Schnelldorf, Leutershausen und Windsbach auf die nachfolgende Resolution "Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen und der bäuerlichen Landwirtschaft" als Antrag in ihre Räte einzubringen.

Musterantrag Resolution gegen TTIP und CETA

Antrag an die Stadt/Gemeinde XY

Betr.: Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen und der bäuerlichen Landwirtschaft

Der Gemeinderat/Stadtrat möge beschließen:"¨

Die Gemeinde/Stadt XY lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab.
Es handelt sich bei den Abkommen um Handelsverträge, die einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen.
Die Gemeinde/Stadt XY wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber dem Gemeindetag, der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen.
Stattdessen sollen sich die politischen Gremien für ein alternatives Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission in der Handelspolitik einsetzen, bei dem auch die kommunalen Spitzenverbände in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Einschluss der öffentlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Wasserversorgung und Abfallentsorgung) soll vom Geltungsbereich des Freihandelsabkommens ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde/Stadt XY lehnt Schiedsgerichtsverfahren ab, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können.

Begründung:

Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO, plant die Europäische Union derzeit eine neue Generation von Freihandelsabkommen:

- das derzeit weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP),
- das bereits unterzeichnete Handelsabkommens mit Kanada (CETA),
ein multilaterales Abkommen zum "Handel mit Dienstleistungen" (Trade in Services Agreement - TISA).

Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch die Gemeinde/Stadt XY betreffen: Handelsabkommen, die das Regelungs-und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen bewahren, öffentliche Dienste wie z.B. Trinkwasserversorgung zu erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitionsschutzklauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TISA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte. Es darf nicht passieren, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards künftig als "Investitionshemmnisse" von einem Schiedsgericht ausgehebelt werden können.

Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen als im Landkreis Ansbach mit seinen bäuerlichen Strukturen. Sie durch eine Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde die regionale Landwirtschaft ernsthaft bedrohen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird.

Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. Der Landkreis Ansbach ist ein gentechnikfreier Landkreis. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ist nicht akzeptabel.

Bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP ist dafür Sorge zu tragen, dass bestehende europäische Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards künftig nicht als "Investitionshemmnisse" von einem Schiedsgericht ausgehebelt werden können. Weitere Begründungen sind aus dem Beschluss des Bezirkstags Mittelfranken entnehmen, der beigefügt ist. 

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