Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Kita-Konzept der Stadt Ansbach von den Grünen mitgestaltet

Gebühren müssen im Auge behalten werden

25.11.20 –

Ansbach/Stadtratsfraktion. “Die Verwaltung unserer Stadt hat große Schritte unternommen, um ein in die Zukunft gerichtetes einheitlicheres Konzept zu entwerfen. Wir bedanken uns für die Arbeit und dafür, dass die Verwaltung schließlich doch in einigen Punkten auf die Träger zugegangen ist und einige unserer Anmerkungen aufgegriffen hat. Wir bedanken uns ausdrücklich auch bei den Trägern, die die wichtige kommunale Aufgabe der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung in Ansbach übernehmen”, hebt die Fraktionssprecherin Meike Erbguth-Feldner hervor.

Wir möchten einige wichtige Bestandteile des Konzepts herausstellen:
 In den letzten Jahren ist im Land, im Bund und in den Kommunen die Ansicht erwachsen, dass frühkindliche Bildung wichtig ist und gerade in diesem Alter soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden müssen, das beschreibt das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ( BayKiBiG) von 2005 ausführlich. Ansbach bezuschusste zunächst das letzte Kindergartenjahr, später übernahm das Land Bayern das Vorschuljahr und die Stadt Ansbach die ersten Kindergartenjahre. Zusätzlich wurde auf Bundesebene das Gute-KiTa-Gesetz erlassen. “Die dadurch bereitgestellten Mittel wurden für weitere Senkung der Elternbeiträge verwandt. Möglich und durchaus sinnvoll wäre auch eine Unterstützung der pädagogischen Arbeit, mehr Personal oder Verkleinerung der bestehenden Gruppen gewesen”, gibt Christiane Handrick-Ratka (Sprecherin frühkindliche Bildung) zu bedenken. 

Müssen die Eltern für kurze Kindergartenbetreuungszeiten zur Zeit fast nichts bezahlen, so wird mit dem neuen KiTa-Konzept diese Entwicklung ein Stück weit zurückgedreht.
Die Eltern werden wieder mehr für die Betreuung bezahlen müssen. Die Kinderbetreuungsstudie 2019 hat aber gezeigt, dass ein Teil der Eltern auf günstige oder (fast) kostenlose Plätze angewiesen ist. Ein anderer Teil wäre schon bereit, für eine bessere Förderung ihrer Kinder mehr zu bezahlen. “Mit dem derzeitigen KiTa-Konzept der Stadt Ansbach bekommen sie zukünftig zwar mehr Plätze angeboten, aber keine Verbesserung der Qualität” kritisiert die Stadträtin Sabine Stein-Hoberg.

Im neuen KiTa-Konzept kommt es zu einem großen Umbruch bei der Finanzierung. Bislang erhalten einige Träger Betriebskostenzuschüsse oder zahlen keine Miete für die Benutzung von städtischen Gebäuden. Zukünftig bezahlen alle Träger Miete und bekommen, abgesehen von den Geldern durch das BayKiBiG, nur noch Zuschüsse bei den Betriebskosten, wenn sie ein Defizit erwirtschaften. Da die Miete sehr kompliziert berechnet wird, konnte die Stadt noch nicht allen Trägern sagen, wie viel Miete sie erheben wird. Dadurch fehlt diesen die nötige Planungssicherheit und es besteht Unklarheit, welche KiTa-Beiträge sich daraus ergeben. Einige Träger sind auf uns Grüne zugekommen, weil sie eine deutliche Erhöhung der Elternbeiträge befürchten.

“Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Beitragsfreiheit der Kitas, vor allem im letzten Jahr, für das Prinzip der Chancengleichheit und das Gelingen von Integration und Inklusion sehr wichtig ist” stellt der Stadtrat Oliver Rühl klar.
 

Wir von Bündnis 90 /Die Grünen haben deshalb in der Stadtratssitzung am 23.11.2020 folgenden Antrag gestellt:
 Wir beantragen, dass bereits zu Beginn des KiTa-Jahres 2021/22 dem Jugendhilfe-Ausschuss ein erster Bericht vorgelegt wird, der die erhobenen Mieten und die sich daraus entwickelnden KiTa-Gebühren enthält. Dazu werden die Träger um Stellungnahme gebeten. Dieser Bericht soll sich jährlich wiederholen.

Begründung: In das veränderte Konzept der Stadt wurde zwar eine Evaluation zum KiTa-Jahr 2023/24 aufgenommen. Für eine sinnvolle Evaluation finden wir es aber wichtig, bereits zu Beginn die Höhe der Mieten und KiTa-Gebühren sowie die Position der Träger dazu zu kennen, um nötige Veränderungen möglichst bald umsetzen zu können.

Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Trotzdem halten wir es weiterhin für wichtig, die Gebührenentwicklung im Auge zu behalten und auf das Feedback der Träger zu hören. Und unsere Mitarbeit am KiTa-Konzept war trotzdem erfolgreich.

Wir freuen uns, dass nach Gesprächen mit der Stadtspitze, den Trägern und dem Jugendamt einige unserer Anregungen in der neuen Fassung des Konzepts ganz oder teilweise berücksichtigt wurden:

  • Wenn das Land Bayern Investitionen in eine KiTa nach dem Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) fördert, tut dies die Stadt Ansbach jetzt auch dann, wenn dadurch keine zusätzlichen KiTa-Plätze geschaffen werden.

  • Anfallende Betriebskostendefizite werden nun mit bis zu 1.500,- € jährlich je KiTa-Gruppe durch die Stadt Ansbach ausgeglichen. Damit entfällt die bisher vorgesehene Begrenzung auf 34 % des Defizits.

  • Die Miete für städtische Gebäude fällt jetzt geringer aus, da nur noch 0,8 % der Anschaffungskosten als Unterhaltspauschale angesetzt werden.

  • Integrative Einrichtungen sind nur noch dann zur Aufnahme  sprachförder-bedürftiger Kinder verpflichtet, wenn Inklusionsplätze unbesetzt sind. 

Zusätzlich erreichten wir bei Abstimmungen im Stadtrat, dass

  • die Erstausstattung nicht beschafft wird, bevor der Träger feststeht, sondern mit diesem abgesprochen wird sowie

  • bei der Planung von Neubauten auch ökologische Standards und der Zusatznutzen von Lüftungsanlagen Berücksichtigung finden.

 

Zum besseren Verständnis der von uns eingebrachten Änderungen des Kita-Konzepts hier eine tabellarische Auflistung unserer Anträge mit der jeweiligen Begründung. (Die Kapitel und Seitenzahlen in der Spalte “Kita” beziehen sich auf die aktuelle Vorlage der Stadt): 

Nr

Kita

Sachverhalt

Antrag

Begründung

1.

4.

S. 44

Evaluation der neuen Förderrichtlinie zum KiTa-Jahr 2023/24

Wir beantragen, dass bereits zu Beginn des KiTa-Jahres 2021/21 dem Jugendhilfe-Ausschuss ein erster Bericht vorgelegt wird, der die erhobenen Mieten und die sich daraus entwickelnden KiTa-Gebühren enthält.
 Dazu werden die Träger um Stellungnahme gebeten.
 Dieser Bericht soll sich jährlich wiederholen.

Für eine sinnvolle Evaluation ist es wichtig, bereits zu Beginn entscheidende Zahlen und Anmerkungen der Träger zu kennen.

 

2.

3.1

S. 44

Verwaltungskosten werden in die Miete einberechnet.

 

Wir beantragen, die Verwaltungskosten nicht in die Miete für das KiTa-Gebäude mit einzuberechnen.

Es ist kommunale Aufgabe der Stadt, sich um die KiTas zu kümmern. Auch die Träger haben Verwaltungskosten, die sie nicht auf die KiTas umrechnen können.

3.

Neu

Erstausstattung (VmöHH 4643.9350: Erwerb von beweglichen Sachen) findet bislang unabhängig vom gewählten Träger statt.

Aufnahme ins Konzept:

Die Erstausstattung wird in Absprache mit dem Träger beschafft.

Je nach Träger und dessen pädagogischem Konzept unterscheiden sich auch die Anforderungen an eine Erstausstattung. Deshalb sollte sie in Absprache mit dem Träger beschafft werden. 

4.

Neu

Machbarkeitsstudie mit Muster-Raumprogramm und Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten.

Aufnahme ins Konzept: Die Gebäude in denen Kinderbetreuung stattfindet, sollen zukünftig alle mit kontrollierten Lüftungsanlagen ausgestattet werden Zudem sollen alle Gebäude nach dem wirtschaftlichsten Gebäudestandard mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren gebaut und saniert werden.

Hierfür werden zukünftig immer Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit verschiedenen Alternativen vorgelegt.  Der Passivhausstandard mit 15 kWh/m2 für den Transmissionswärmeverlust sind anzustreben. Dies gilt für Neubauten und bei Sanierung.

Der effiziente Umgang mit Ressourcen und Energie ist unsere Verpflichtung. Hier kommt uns als Kommune eine besondere Verantwortung zu. Wir sollten uns den Freistaat Bayern als Vorbild nehmen der seit 2011 seine Gebäude nur noch in Passivhaus-standard errichtet. Der Freistaat hat erkannt, dass dies der wirtschaftlichste Gebäudestandard ist.

Welche Vorteile Lüftungsanlagen haben, hat nicht zuletzt die aktuelle Corona-Pandemie gezeigt. Kontrollierte Lüftungsanlagen unterstützen die Gesundheits-vorsorge und senken ganz nebenbei den Energiebedarf für die Beheizung der Gebäude.Sie senken zudem die Pollenbelastung im Sommer.

 

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