Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Veranstaltung mit MdL Christine Kamm und Martin Stümpfig

01.04.17 –

Der Arbeitskreis Asyl des grünen Kreisverbandes Ansbach hatte die asylpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Christine Kamm und unseren Abgeordneten Martin Stümpfig für den 31.03.17 zur Veranstaltung „Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Für eine humanitäre Flüchtlingspolitik in Bayern!“ eingeladen. Gekommen waren etwa 40 ehrenamtlich mit der Flüchtlingsarbeit befasste Interessierte und auch drei junge Männer aus Afghanistan, die bei uns im Landkreis leben. 

Kreisrätin Gabi Müllender als Vorsitzende des AK begrüßte und berichtete vom erfolgreichen Infotisch mit Christl Kamm am Nachmittag in Rothenburg.

Martin Stümpfig aus Feuchtwangen erzählte aus seiner Arbeit im Petitionsausschuss des Landtags und konnte aus eigenem Erleben darlegen, dass die bayerische Politik gerade in diesem Bereich sehr hart handelt. In Afghanistan gab es letztes Jahr 13 000 Tote, es gibt 1 Mio. Binnenflüchtlinge, und ein Überleben ist oft nur dann nur möglich, wenn man in einem starken Familiennetzwerk eingebunden ist. Trotzdem werden Menschen aus Bayern zurückgeschickt, die jahrelang auf der Flucht waren, deren Familien in alle Winde zerstreut sind, hier in Deutschland schon gut integriert sind und Arbeit haben oder sich in der Ausbildung befinden.

„Man kann einen Krieg, der stattfindet, nicht einfach leugnen –  Afghanistan ist für Flüchtlinge nicht sicher. Es  ist  unmenschlich und  unverantwortlich, dorthin abzuschieben“, so Christine Kamm. Sie bekräftigte die  Forderung der Grünen, die Sicherheitslage in Afghanistan neu zu bewerten und die  Vorgaben an das BAMF daraufhin gründlich zu überarbeiten. 

Derzeit befinden sich in Bayern 23.000 Afghanen im Asylverfahren, und 1.350 von ihnen hat der bayerische Innenminister auf seiner „Abschiebeliste“. 12 Bundesländer, wie z. B. Niedersachsen oder Hamburg, verweigern sich dem Rückführungsabkommen mit Afghanistan und melden dem Innenministerium keine Fälle zur Abschiebung. Dort werden Afghanen, die fünf Jahre hier sind und Arbeit  haben, nicht abgeschoben. 

Ein wunderbares Beispiel, wie Integration funktioniert, ist der junge Afghane Sami Ahmadi aus Rothenburg. In nahezu perfektem Deutsch, gelernt in knapp zwei Jahren Aufenthalt hier, erzählte er den Anwesenden seine Geschichte. Im Rothenburger Krankenhaus erlernt Sami den Beruf eines Krankenpflegehelfers, ist dort bestens integriert, beliebt und anerkannt. Seine Ausbilderin Gabi Müllender, selbst im Krankenhaus Rothenburg tätig, bestätigte, wie gut sich Sami hier einfügt und welche Anstrengungen er unternimmt, allen Anforderungen gerecht zu werden. Dem Einserkandidaten, der auch im Verein Fußball spielt und der später die 3 jährige Krankenpflegerausbildung anhängen möchte, droht nun jedoch die Abschiebung nach Afghanistan.

Denn gerade der Beruf des Krankenpflegers fällt nicht unter die 3+2-Regelung. Die 3+2 Regelung besagt, dass man in den 3 Jahren Ausbildung und den folgenden 2 Jahren Arbeit im erlernten Beruf   nicht abgeschoben werden kann. Bei Berufen im Erziehungsbereich und Pflegebereich werden die Ausbildungen nicht anerkannt. „Ein Irrsinn“, so Martin Stümpfig, angesichts des enormen Fachpersonalmangels in diesen Bereichen.

Andere junge Afghanen zeigten ebenso überzeugend ihre erfolgreichen Integrationsbemühungen. Sie machten auch sehr deutlich, wie belastend es ist, in ständiger Furcht vor Abschiebung zu leben. Diese jungen Afghanen sind ein Vorbild an Integration, lernen sehr intensiv, treiben Sport und haben sich sehr gut in den Alltag in Deutschland eingelebt.

Ehrenamtliche Betreuer beklagten die bürokratischen Hürden und die teilweise   unhaltbaren Zustände, denen sie sich gegenübersehen und die sie in ihrer Arbeit mit den Geflüchteten und Asylbewerbern mehr  behindern als unterstützen. Die bayerische Sonderregelung zum Beispiel, eine  Arbeitserlaubnis erst 3 Monate vor Beginn einer Ausbildung oder Arbeit auszustellen, erschwert es den Helfern, passende Arbeitsstellen zu finden. Oder die Ablehnung einer Ausbildungserlaubnis, weil die Bleibeperspektive zu gering ist. Das ist nicht mehr gültig. Oder man schreibt in den Ausbildungsvertrag, bei Ablehnung des Asylantrags ist die 3+2 Regelung außer Kraft. Das ist nicht zulässig. Selbst die Behörden blicken oft nicht mehr durch, was gerade Gesetzeslage ist. Darum ist es für die ehrenamtlichen Helfer umso wichtiger, dass sie sich bei Fragen oder Problemen an die Asylsozialberatung wenden können. Eine Helferin, die sich um 4 Brüder aus Afghanistan ehrenamtlich kümmert, schilderte ihre negativen Erfahrungen mit den Behörden. Die Anhörungen für die Brüder fanden alle in verschiedenen Städten statt. Das bereitet zusätzliche und unnötige Probleme.

Christine Kamm bedankte sich bei allen Ehrenamtlichen für ihr unermüdliches Engagement und ihre unbezahlbare Arbeit und sicherte ihnen ihre Unterstützung zu.

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