Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Haushaltsgrundsätze sind einzuhalten

Haushaltsberatungen

10.11.23 –

Ansbach/Stadtratsfraktion. Der vierte von Oberbürgermeister Deffner vorgelegte Haushaltsentwurf führt Ansbach in eine Abwärtspirale. Der schlechte bauliche Zustand der städtischen Liegenschaften wird kaum berücksichtigt, stattdessen sollen im Haushaltsentwurf des Verwaltungschefs sogar 800.000€ beim Unterhalt unserer Gebäude eingespart werden. Das ist nicht nachzuvollziehen, auch wenn die Rahmenbedingungen für den Haushalt 2024 nicht einfach sind. "Mit der Substanzvernichtung geht es in Ansbach erst einmal weiter. Wir GRÜNEN wollen, dass wir als Kommune beim Unterhalt zumindest nicht in dem Umfang sparen, das hilft uns auch beim Klimaschutz", so Oliver Rühl.

Meike Erbguth-Feldner ergänzt: "Wir sehen es überdies nicht als ehrlich an, bei den Pflichtaufgaben der Jugendhilfe über eine Million Euro einzusparen, wenngleich bereits in diesem Jahr überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssen. Das wird dann auch 2024 notwendig sein." Nach Ansicht der GRÜNEN widerspricht dies dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit.

Auch im Vermögenshaushalt sehen die GRÜNEN Verbesserungsmöglichkeiten. "Wir als Stadträt*innen haben bei den Investitionen die Aufgabe, die Prioritäten festzusetzen, natürlich im Rahmen der finanziellen und personellen Leistungsfähigkeit. Dass sich Prioritäten im Lauf eines Jahres ändern können, ist legitim. Doch die ständigen Verschiebungen im Vermögenshaushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung sind unserer Auffassung nach rechtswidrig, wenn die Gremien nicht eingebunden und weder notwendige Bauunterlagen noch Wirtschaftslichkeits- und Folgekostenberechnungen vorgelegt werden. Das widerspricht eindeutig der gesetzlichen Grundlage (im § 10 Absatz 2 und 3 der KommHV-Kameralistik), der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden in Bayern. Dies hat zur Folge, dass Blankoschecks wie der Ansatz für neue Planungen (VermöH (EP61 6100.9593) komplett zu streichen sind. "Wenn im Laufe des Jahres neue Planungen notwendig werden, kann Oberbürgermeister Deffner im Bauausschuss darüber beraten lassen. Gegebenenfalls müssen dann überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden",  so Oliver Rühl. "Prominentestes Beispiel hierfür ist der Ansatz für den Erwerb von unbebauten Grundstücken zur weiteren Siedlungsentwicklung mit über 5,5 Mio. EUR. Hierfür wurden dem Stadtrat bis heute keine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnungen vorgelegt." Der Antrag der GRÜNEN dazu wurde in der Januarsitzung  des Bauausschusses mehrheitlich abgelehnt, "obwohl die Verwaltung dies empfohlen hatte und (die KommHV-Kameralistik) die Verordnung die Folgekostenberechnung eigentlich vorschreibt", so Oliver Rühl.

Der Bauauschuss fasste am 30. April auf Antrag der grünen Fraktion den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, die Sanierung der KiTa Lunckenbeinstraße in die Prioritätenliste 2024 aufzunehmen. Die anstehende Planung sollte dabei auch energetische und nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Oliver Rühl: "Wir haben uns gewundert, dass hierfür keine Mittel im Haushalt eingeplant sind. Diese beantragen wir und hoffen auf die erneute Unterstützung der anderen Fraktionen".

Die GRÜNEN fordern angesichts der Haushaltslage eine klare Richtschnur für die zukunftsfähige Ausrichtung der Stadt Ansbach. Hierzu gehört, dass die Gewerbesteuer erhöht werden muss, um den Spielraum der Kommune zu verbessen. Im Haushalt muss ein Schwerpunkt auf Kita- und Schulsanierung gelegt werden, weniger auf den Straßenbau. Die Straßen hingegen müssen durch die Förderung des Radverkehrs entlastet werden.

Hier finden Sie unsere Anträge.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat in Ansbach | Pressemitteilung
 

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