Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Grüne Garantierente

Bundestagswahl - Beide Stimmen GRÜN

19.09.21 –

GRÜNE GARANTIERENTE

  • Schere bei den Alterseinkommen verringern
  • stärkere Anerkennung von Lebensleistungen
  • Absicherung gegen Altersarmut
     

Unterstützung langjährig Versicherter über Grundsicherungsniveau:

  • Geringe Rentenansprüche ab 30 Versicherungsjahren werden aufgestockt,
  • Garantierente erreicht Niveau von mind. 30 Entgeltpunkten (damit automatisch über Niveau Grundsicherung im Alter) = 2020: 1020 Euro
     

Berücksichtigung verschiedener Versicherungszeiten - geringe Zugangshürden:

  • Beitragszeiten (Beiträge aus Erwerbstätigkeit, ALG 1, Kindererziehung und Pflege)
  • Anrechnungszeiten (Arbeitslosigkeit ohne Beitragszahlung, Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit)
  • Zurechnungszeiten (also ab Eintritt Erwerbsminderung bis Erreichen reguläres Rentenalter)
  • Alterseinkommen aus der betrieblichen und privaten Rentenversicherung werden nicht angerechnet
  • Keine Bedürftigkeitsprüfung
  • Die Garantierente ist systematisch bei der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt. Mit dem Antrag auf Rente wird die Garantierente individuell errechnet und ausbezahlt
  • Zur Finanzierung der Garantierente wird ein steuerfinanzierter Zuschuss zur Rentenversicherung eingeführt.

Eine verlässliche Alterssicherung für alle

Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung muss überwunden werden, denn nur armutsfeste Löhne führen auch zu einer auskömmlichen Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken, und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Wir führen darüber hinaus eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen, auch über die Regeleintrittsgrenze hinaus.

Deshalb am 26.September 2021 BEIDE STIMMEN GRÜN

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