Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Flächenverbrauch muss begrenzt werden

Trotz der Nichtzulassung des Volksbegehren bleiben wir aktiv.

18.07.18 –

Wir GRÜNEN sind Teil des Aktionsbündnis gegen den Flächenfrass in Stadt und Landkreis Ansbach und veröffentlichen deshalb die Pressemitteilung des Aktionsbündnis vom 18.07 hier:
Ziel bleibt: gesetzliche Begrenzung notwendig

Das auf Landkreisebene bestehende Bündnis zum Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ ist enttäuscht über die gestrige Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ nicht zuzulassen.

Herbert Sirois, stellvertretender Kreisvorsitzender des Bund Naturschutz (BN) kommentiert: „Die Landespolitik hat sich, ohne einen legislativen Beschluss, als unfähig erwiesen das Problem des Flächenverbrauchs zu lösen.“

Und Günther Brendle-Benisch ergänzt: „Was in Deutschland eher der Durchschnitt ist, heruntergerechnet auf die Fläche Bayerns nämlich etwa 5,4 ha Flächenverbrauch pro Tag, wird für Bayern als unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit betrachtet. Das ist nur schwer einsehbar.“

Die Ablehnung des formalen Volksbegehrens bedeutet aber keineswegs das Ende unseres gemeinsamen Ziels, den täglichen Flächenverbrauch in Stadt und Landkreis Ansbach zu begrenzen, stellt Oliver Rühl, Kreisvorstandssprecher von BÜNDNIS 90/Die Grünen klar. Im Landkreis Ansbach gibt es besonders viele flächenverbrauchsintensive Projekte, die dazu führen, dass der Landkreis mit mehr als 6.200 qm pro Tag trauriger Spitzenreiter in ganz Bayern ist. „Wir hätten die gesetzliche Begrenzung besonders dringend gebraucht.“

Genau so groß wie die Enttäuschung ist bei den Bündnispartnern aber der Wille, weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes zu kämpfen und dieses Ziel weiter massiv einzufordern. Wie es nach der Gerichtsentscheidung konkret weitergeht, wird in naher Zukunft in Ruhe besprochen, kündigen die Bündnispartner an.

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