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19.12.18 –
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Ansbach erstellt ein integriertes Klimaschutzkonzept gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums.
Begründung:
Der Umgang mit dem Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen. Der IPCC Bericht vom Oktober 2018 und die Abschlussdokumente der Klimakonferenz in Katowitz hat nochmals die Dringlichkeit herausgestellt. Die Bundesregierung wird jedoch die Einhaltung der gesteckten Klimaschutzziele von 40 % Einsparung gegenüber 1990 bis 2020 nicht erreichen. Den Kommunen und Landkreisen kommt eine besondere Rolle zu, damit Deutschland zumindest die Einsparziele für das Jahr 2030 sicher erreicht. Nur gemeinsam ist die Herausforderung zu meistern.
Im Landkreis Ansbach sind heute die Auswirkungen des Klimawandels bereits stark zu spüren. Sei es in Form der erhöhten Temperaturen, der Zunahme von Starkregenereignissen, dem verstärkten Auftreten von Schaderregern bei Waldbäumen, den Ernteausfällen in der Landwirtschaft oder der Absenkung des Grundwasserspiegels.
Vorbildlich ist der Landkreis Ansbach bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom. Hier erzeugt er mittlerweile mehr als er selbst verbraucht. In den Bereichen Wärme und Verkehr ist der Anteil erneuerbarer Energien noch gering. Im Bereich Verkehr und Wärme und auch im Bereich der Land-und Forstwirtschaft ist aber ein großes Potential vorhanden um Einsparungspotentiale zu nutzen, Verbräuche zu senken und lokale Wertschöpfungspotentiale zu steigern.
Der Landkreis hat im Jahr 2011 ein Energiekonzept erstellt. Dieses ist eine gute Bestandsaufnahme im Bereich der Erzeugung von erneuerbarem Strom in den einzelnen Gemeinden. Auch ein Teilklimaschutzkonzept für 10 Liegenschaften wurde 2010 erstellt. Zusammen mit Daten der Gemeinden, Behörden und Energieversorger soll aus diesen Mosaiksteinen ein Gesamtkonzept Klimaschutz für den Landkreis erstellt werden. Für die 58 Gemeinden und Städte des Landkreises kann so ein gebündeltes Konzept erarbeitet und Synergieeffekte genutzt werden. Gerade in gemeinsamen Projekten über Gemarkungsgrenzen hinweg liegen oftmals große Einsparungspotentiale und eine besonders hohe regionale Wertschöpfung.
Neben einer fundierten Bestandsaufnahme und Datenerhebung steht die gemeinsame Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes im Mittelpunkt. Die Beauftragung eines möglichst erfahrenes Projektbüros, welches bereits Klimaschutzkonzepte für Landkreise unter Einbindung der Gemeinden und regionaler Akteure erfolgreich umgesetzt hat, ist sinnvoll. Dieses reicht den Förderantrag ein und leitet den Prozess. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes sind Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, welches im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, förderfähig. Diese Stelle eines Klimaschutzmanagers wird gleichzeitig verhindern, dass die Verwaltung über Maß belastet wird. Innerhalb der Verwaltung sollte jedoch für den Start des Projektes und bis zur Einarbeitung der neuen Fachkraft ein Ansprechpartner benannt werden. Zur Erstellung des Konzepts werden die regionalen Akteure in den Prozess mit einbezogen.
Bei In vielen bayerischen Landkreisen, wie z.B. Starnberg, Fürth, Bayreuth, Neu-Ulm, München, Miesbach, Bad-Tölz, Ebersberg u.a. wurden bereits Klimaschutzkonzepte erstellt, die zur Beratung herangezogen werden können. Hier können auch Empfehlungen für gute Büros erfragt werden, welche den Prozess leiten und durchführen.
Die Förderung der integrierten Klimaschutzkonzepte erfolgt über die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums und wird mit 65 % bezuschusst (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Dieter Bachmann, Fraktionsvorsitzender Kreistag
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