Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Endlich Tempo 30 in der Rummelsberger Straße?

Ausschuss beschließt Tempolimit entgegen der Empehlung der Straßenverkehrsbehörde

02.02.23 –

Ansbach/Stadtratsfraktion. Mehrere Anwohner im Bereich der Rummelsberger Straße (Windmühlberg) haben sich an die Grüne Stadtratsfraktion mit der Bitte gewandt, dort durch die Einführung eines Tempolimits für sichere Schulwege zu sorgen.

Wir haben uns die Situation vor Ort angesehen und festgestellt, dass die Rummelsberger Straße als Ausfahrt der B14 zwar auf 50 km/h begrenzt ist, dies aufgrund der engen Straße und der fehlenden Fußwege aus unserer Sicht aber deutlich zu viel ist.

In diesem Bereich sind neben Wohnhäusern das Hotel Windmühle mit den auf der anderen Straßenseite liegenden Parkflächen, im direkten Umfeld ist ein Altersheim und es wohnen dort einige Familien mit schulpflichtigen Kindern.

Wir haben im Verkehrsausschuss am 25.01.2023 deshalb beantragt, eine streckenbezogene Temporeduzierung oder eine "Zone 30" einzurichten.

In einer sehr ausführlichen Vorlage hat die Straßenverkehrsbehörde dies, wie bei einem ähnlichen Antrag zu Bernhardswinden, mit Verweis auf die, ein Tempolimit aus ihrer Sicht ausschließende, geltende Rechtslage abgelehnt.

Allerdings konnte in Bernhardswinden ein solches Tempolimit letztendlich doch eingeführt werden. (Mit wechselnden Einschränkungen, momentan gilt es nur von 6:30 bis 17:00 Uhr.)

Konsequenterweise folgte die Ausschussmehrheit unserem Antrag und beschloss die Anordnung von Tempo 30 km/h in der Rummelsberger Straße.

Da es aber im Stadtrat wie in der Verwaltung gegenteilige Ansichten gibt, muss befürchtet werden, dass dieser Beschluss, wie das Tempolimit in Bernhardswinden, erst einmal der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung vorgelegt wird. Es ist also leider noch unklar, wann das Tempolimit kommt und ob es Bestand hat.

Wir Grünen gehen von einer Umsetzung aus und hoffen zudem darauf, dass der Deutsche Städtetag endlich mit seiner Initiative Erfolg hat, die Freiheiten der Kommunen bei der Einführung von Tempo 30 durch eine entsprechende Bundesgesetzgebung zu erweitern.

Damit ließe sich endlich ein einheitliches, unbefristetes Tempolimit für alle Wohngebiete, Schulen, Altenheime, Straßen ohne Fuß- oder Radwegweg und andere Gefahrenstellen schaffen. Tempo 50 wäre innerorts dann nur noch an Durchfahrtsstraßen mit sicheren Rad- und Fußwegen erlaubt.

Die Stadt Ansbach hat sich (mit Unterstützung der Grünen) erfreulicherweise dieser Initiative angeschlossen und wir erwarten deshalb, dass mit der Gesetzesänderung bei uns auch schnell an entsprechenden Verbesserungen gearbeitet wird. Nur so können wir der "Vision Zero", dem Ziel eines Verkehrs ohne Tote und Schwerverletzte, näherkommen.

 

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.