Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Endlich! Abschaffung des §219a

Frauen haben ein Recht auf Informationen

25.06.22 –

Kreistagsfraktion. 374 Frauen brachen damals, 1971, das Schweigen und gaben öffentlich zu abgetrieben zu haben. Ein Verstoß gegen das Gesetz. Es blieb nicht bei dieser Zahl- Tausende bekannten sich auch, einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich zu haben. 

1976 kam dann die lange geforderte Gesetzesänderung, dass Frauen in den ersten 12 Schwangerschaftswochen unter bestimmten Bedingungen legal abtreiben durften.

Ein Thema mit Brisanz – es gab und gibt immer wieder Diskussionen, Versuche das Gesetz wieder in Kraft zu setzen. Aktuell sieht man es wieder in den USA – hier hat das oberste Gericht das Recht auf Abtreibung letzte Woche extrem eingeschränkt.

Um so wichtiger ist nun die Abschaffung des §219a. Damit haben Ärzte nun die Möglichkeit öffentlich über die Abtreibung aufzuklären und zu informieren.

 Unter dem Motto „Wissen ist Selbstbestimmung“ haben Bündnis 90/ Die Grünen diese Gesetzesänderung lange gefordert und sich dafür eingesetzt den Paragrafen endlich zu streichen.

Die Ausdauer wurde nun belohnt – und damit den betroffenen Frauen ein Stück mehr Selbstbestimmung über Ihren Körper gegeben.

 

 

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