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29.06.15 –
Die Häuser des Krankenhausverbundes ANregiomed sind Akutkrankenhäuser. Ihre Aufgabe ist es, die in die stationäre Behandlung aufgenommenen Patienten entsprechend der jeweiligen Diagnose optimal zu behandeln und nach Abschluss der Akutbehandlung wieder zu entlassen. Nachbehandlung und Reha-Maßnahmen sind nicht Aufgabe von Akutkrankenhäusern.
Der Vorstand von ANregiomed hat die Aufgabe, das Kommunalunternehmen in puncto medizinisches Angebot, baulicher Zustand der Häuser und last but not least auch so zu führen, dass die Krankenhäuser ihren originären Aufgaben im Interesse der Patienten möglichst gut gerecht werden können und dabei in absehbarer Zeit auch wieder einmal schwarze Zahlen geschrieben werden.
Die Vorhaltung eines Bewegungsbades, dessen Existenz im Interesse von Nachbehandlungen und von chronisch kranken und behinderten Menschen sicherlich sinnvoll und wünschenswert ist, ist allerdings definitiv nicht Aufgabe von Akutkrankenhäusern und damit auch nicht von ANregiomed. Deshalb und weil die Aufrechterhaltung des Bewegungsbades für das Kommunalunternehmen jährliche Defizite im nennenswerten fünfstelligen Euro-Bereich verursacht, ist die Entscheidung zur Schließung des Bades durch den Vorstand Dr. Göpfert nicht nur gerechtfertigt, sondern nahezu die Pflicht eines Vorstands.
Alle, die lautstark ein Bewegungsbad angesiedelt beim Krankenhaus Ansbach und damit auch in finanzieller Verantwortung von ANregiomed fordern, wenden sich an den falschen Adressaten. Ggf. sollten sie sich an die Verantwortlichen von Stadt- und Landkreis Ansbach wenden, mit dem Ziel, dass diese evtl. auch in Zusammenarbeit mit dem zu gründenden Förderverein und anderen Dritten prüfen, ob, wo, durch wen und zu welchen Konditionen
für die betroffenen Einwohner der beiden Kommunen ein Bewegungsbad vorgehalten werden kann und soll. Die damit verbundenen finanziellen Risiken hätten dann allerdings der oder die Betreiber des Bades zu tragen, nicht aber ANregiomed.
Die Kritik am Vorstand von ANregiomed ist sachlich völlig unbegründet. Den hinreichend bekannten notorischen Leserbrief-Schreibern mag man noch nachsehen, dass sie von der Materie keine Ahnung haben. Die BAP allerdings ist im Verwaltungsrat vertreten und umfassend informiert. Auch alle von ihren Vertretern im Verwaltungsrat gestellten Fragen sind beantwortet worden. Von daher ist es unverantwortlich und auch heuchlerisch, den Vorstand Dr. Göpfert mit haltlosen Argumenten medial zu attackieren und im gleichen Atemzug einen selbstbeförderten Imageverlust des Krankenhauses zu beklagen.
Der Vorstand Dr. Göpfert, seine Mitarbeiter, die verantwortlichen Ärzte der Krankenhäuser und nicht zuletzt auch das Pflegepersonal haben eine Fülle von schon hinreichend schweren Aufgaben zu bewältigen, um die selbst gesteckten Ziele zu verwirklichen. Dabei benötigen und verdienen sie eine durchaus auch kritische, aber stets sachliche und letztlich auch solidarische Begleitung insbesondere durch den Verwaltungsrat, die politischen Verantwortungsträger in Stadt und Landkreis Ansbach und auch die Öffentlichkeit. Die Einlassung der BAP laut FLZ vom 26.06.15 und einige Leserbriefe der letzten Zeit tragen dem leider in keinster Weise Rechnung. Immer häufiger drängt sich der Eindruck auf, dass es bestimmten Protagonisten der öffentlichen Aufregung nicht um Themen wie Bewegungsbad oder Abrechnungspraxis von ANregiomed geht, sondern diese Themen lediglich als Vehikel genutzt werden, um den Klinikvorstand madig zu machen. Dies ist nach meiner Meinung ein schäbiges Verhalten.
Uwe Schreiner, Mitglied des Verwaltungsrates von AnRegioMed Verbundklinikum Stadt und Landkreis Ansbach
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