Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt & Landkreis Ansbach

Berichtsantrag zur Entwicklung des Flächenverbrauchs im Landkreis Ansbach

20.12.18 –

Die Verwaltung des Landratsamtes möge zu folgenden Fragen berichten:

  1. Wie hat sich der Flächenverbrauch, die sog. bauliche Flächenneuinanspruchnahme, im Landkreis Ansbach in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt?
  2. Auf welche Nutzungsarten teilen sich die bauliche Flächenneuinanspruchnahme auf (Wohnungsbau, Straßen, Gewerbegebiete, Ausgleichsflächen)?
  3. Inwieweit kann das Landratsamt, welches bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänendie Einhaltung der übergeordneten Ziele der Raumordnung prüft, konkrete Maßnahmen zum sorgsamen Umgang mit Fläche einfordern(z.B. Neuausweisungen in Abhängigkeit von Maßnahmen zum Flächensparen)?
  4. In welcher Form kann das Regionalmanagement des Landkreises Ansbach durch Beratung zu Leerstandsmanagement und anderen Themen zur Verringerung des Flächenverbrauchs von rund 6000 m2 am Tag (Durchschnitt im Jahr 2016) beitragen?
  5. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 eine Bewirtschaftungsauflage beschieden?
    1. In wie vielen Fällen handelte es sich um Kommunen?
    2. In wie vielen Fällen handelte es sich um Privatpersonen?
  6. Welche Möglichkeiten sieht das Landratsamt im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetz bei einem Aufkauf einer Fläche, welche an einen Landwirt verpachtet ist, einzugreifen und diese gepachtete Fläche auch bei einem geringeren Kaufpreis an den Pächter (Landwirt) zu geben?
  7. a) Inwieweit ist angesichts der enorm gestiegenen Konkurrenz um die Ressource Boden und der stark gestiegenen Bodenpreise der Zweck des Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG), welches die Sicherung des Fortbestandes land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum Ziel hat, noch gewahrt?

b) In welchen Fällen kann ein kaufwilliger Landwirt den Kaufzuschlag erhalten, obwohl er den Preis eines Dritten nicht bieten kann?

  1. Wie viele Fälle, die unter das Grundstücksverkehrsgesetz fallen, wurden in den letzten 10 Jahren dokumentiert(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
  2. Welche Flächen wurden im Landkreis Ansbach seit der letzten Abfrage vom Juni 2017 von Kommunen aufgekauft?
     
  3. In welchem Jahr wurde die Fläche von 11,8 ha für die Kreisstraße „AN4 neu“durch den Landkreis aufgekauft?
    1. Unter welchem Haushaltsposten wurden diese Ausgaben gebucht?
    2. Wie hoch waren die Ausgaben seit Beginn der ersten Flächenkäufe (Bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?

Begründung

Im Landkreis Ansbach beträgt die baulichen Flächenneuinanspruchnahme6000 m2 am Tag. Der Landkreis Ansbach ist somit der Landkreis in Bayern mit dem höchsten Flächenverbrauch. Eine Trendwende beim Flächenverbrauch ist nicht erkennbar. Die neue bayerischen Staatsregierung will den Flächeninanspruchnahme auf maximal 5ha am Tag reduzieren.

Natur und Landwirtschaft werden stark reduziert durch massive Siedlungstätigkeit. Die Landwirtschaft leidet dreifach unter dem enorm hohen Flächenverbrauch: direkter Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Ansteigen der Pachtpreise durch Verknappung des Angebots bei hoher Nachfrage, Flächenaufkäufe durch Kommunen für Siedlungsgebiete, Straßen oder Ausgleichflächen (zu einem durch den Landwirt nicht aufzubringenden Quadratmeterpreis).Das Landratsamt hat im Jahr 2017 eine gute Datengrundlage geliefert.

Durch eine erneute Aktualisierung der Daten soll eine Sensibilisierung erfolgen um zeitnah Möglichkeiten zur Reduktion des Flächenverbrauchs zu finden.

Dieter Bachmann, Fraktionsvorsitzender Kreistag

 

Originalantrag

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