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08.11.23 –
Windsbach: In der Bauausschusssitzung waren neben den Mitgliedern des Ausschusses, und den Mitarbeitenden der Verwaltung noch drei Zuhörer anwesend. Ein Vertreter der FLZ war nicht dabei.
Nach der Genehmigung des Protokolls der vorhergehenden Sitzung kam Bürgermeister Matthias Seitz zu dem Punkt Bekanntgaben:
Weitere Bekanntgaben waren nicht zu vermelden.
So konnte die Sanierung der OV – Verbindungsstraße Moosbach – Reuth beraten werden. Bauamtsleiter Herr Siemandel stellte die geplanten Maßnahmen vor. So soll ein 790 m langes Teilstück der Straße saniert werden. Das Teilstück befindet sich in der Waldrandlage der Straße. Hier sind durch Wurzeleinwuchs starke Fahrbahnverdrückungen vorhanden. Die Wurzeleinwüchse werden durch einen Fräseinsatz abgetrennt und dann wird auf die Fahrbahn eine neue Oberschicht aufgebracht. Die Maßnahme soll nicht ausgeschrieben werden. Vielmehr könnten die Einheitspreise der Firma Gustav Meyer von der Straße Neuses -Sauernheim übernommen werden, nachdem diese mit der Übernahme der damaligen Preise einverstanden sei.
Weiter wird ein 85 m langes, bisher nur geschottertes Teilstück einer innerörtlichen Straße (269/2 Gemarkung Moosbach) ebenfalls mit einer Asphaltdecke versehen.
Beide Maßnahmen schätzte Herr Siemandel auf ca. 160 Tsd. €. Die Ausführung soll in 2024 erfolgen. Diese Vorgehensweise wurde einstimmig beschlossen.
Im Anschluss wurden verschiedene Bauanträge behandelt:
Unter dem Punkt Anfragen gab es mehrere Wortmeldungen:
Stadtrat Horst Ulsenheimer bat darum an dem Grünstreifen in der Badstraße den bereits eingepflanzten Staudenknöterich wieder zu entfernen, da es sich dabei um einen invasiven Neophyten handele, der sehr stark heimische Pflanzen verdrängt.
Außerdem regte er an, die Plakatierungsverordnung zu ergänzen. Sein Vorschlag ging dahin, für die Parteien zu Wahlen gesonderte Plakatwände aufzustellen. In der Stadt Abenberg wird dies so gehandhabt. Der zweite Bürgermeister Norbert Kleinöder verwarf dieses Ansinnen. Schließlich sei die Verordnung noch kein halbes Jahr alt.
Nicht alles was beschlossen wurde, muss immer der Weisheit letzter Schluss gewesen sein. Schließlich wurde die Plakatierverordnung beschlossen, um das wilde Plakatieren zu regeln. Im Landkreis Roth haben sich etliche Kommunen dies auch in Wahlkampfzeiten zur Aufgabe gemacht. Und zwar dadurch, dass sie den Parteien gesonderte Plakatwände zur Verfügung stellen. Hier ein Beispiel aus der Stadt Abenberg
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