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19.02.22 –
Heilsbronn:
Die Grundidee des Bundesnaturschutzgesetzes ist es, nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen.
Als Eingriffe gelten Veränderungen an der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen.
Dabei geht es um Auswirkungen auf den gesamten Naturhaushalt, also auf Tiere, Pflanzen und Lebensräume sowie Boden, Luft, Wasser und das Landschaftsbild.
Die städtebauliche Eingriffsregelung gemäß Baugesetzbuch ist das wichtigste Instrument zur Durchsetzung des Naturschutzes beim Bauen. In die Praxis umgesetzt wird dies mit Festlegungen in den jeweiligen Bebauungsplänen. Diese sind in Heilsbronn vorbildlich in der Papierform und werden diesem Anspruch auf Umwelt- und Artenschutz gerecht. Dort wird zum Beispiel folgendes festgeschrieben:
Die Zufahrten und Stellplätze auf den privaten Grundstücken sind wasserdurchlässig auszuführen (Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit Rasenfuge)
Stützmauern und Böschungen sind dauerhaft zu begrünen
Für die im Planblatt dargestellten Baumpflanzungen besteht ein Pflanzgebot
Grundsätzlich sind landschaftsraum – untypische Koniferen und Hecken aus Nadelgehölzen unzulässig.
Doch leider sind viele dieser Ausgleichsmaßnahmen in den Baugebieten noch nicht umgesetzt.
„ Jedes Wohnen ist nur dann echtes Wohnen, wenn es auch der Umwelt gerecht wird“, so unser Bürgermeister in der Stadtratssitzung vom 19.01.2022.
Diesen Worten sollten jetzt auch Taten folgen. Denn die Maßnahmen, die in den Bebauungsplänen für jeden Bauherren verpflichtend festgeschrieben sind, sollten auch eingehalten werden.
Denn nur so kann der Naturschutz beim Bauen auch wirksam umgesetzt werden. (GS/GR)
Beitrag erschien im Heilsbronner Monatsblatt Februar
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