Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Aus der Stadtratssitzung

"Ausweisung neuer Windkraftflächen"

05.06.24 –

Windsbach: In der Stadtratssitzung vermeldete Bürgermeister Matthias Seitz einige Bekanntgaben:

  • Der Haushalts- und Wirtschaftsplan 2024 wurde durch das Landratsamt genehmigt.
  • Die Erhöhung der Kosten der Ferienbetreuung an der OGTS tritt ab sofort in Kraft.
  • Ein Windsbacher Gastronom hat einen Antrag auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung für eine Straßensperrung anlässlich der Windsbacher Kirchweih gestellt. Ob dem stattgegeben werden kann ist noch zu prüfen.
  • Der Straßenunterhaltsvertrag mit einer Windsbacher Firma soll fortgeführt werden. Dabei ist eine Erhöhung der bisher vereinbarten Preise um 6% eingeschlossen.
  • Stadtrat Dr. Hermann Löhner legt sei Stadtratsmandat zum 30.6.2024 nieder.

Im Anschluss wurde ein Antrag der Reckenberggruppe zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes beraten. Der Werkleiter der RBG, Herr Christof Lautner übernahm die Vorstellung des beantragten Tagesordnungspunktes. Ziel sei die Erlangung eines neuen Wasserrechtes im nächsten Jahr. Im bisherigen Rahmen darf die RBG im Bereich Wassermungenau 4,5 Mio. m³ Wasser im Jahr entnehmen. Dieses Volumen wurde aber in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft. So lag die Entnahmemenge im Jahr 2023 bei 3,4 Mio. m³. Weiter bezieht die RBG vom Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum Trinkwasser. Aufgrund staatlicher Vorgaben muss die RBG einen Tiefbrunnen bei Beerbach zurückbauen. Dies ist der Grund, weshalb ein neuer Brunnen bei Untereschenbach niedergebracht wird. Herr Lautner führte weiter aus, dass sich auch im neuen Wasserrecht die genehmigte Wassermenge von 4,5 Mio. m³ nicht ändern soll.

Bürgermeister Seitz sprach die Bedenken der Stadt bezüglich der Genehmigung zum Wasserrecht an. Man sehe die Notwendigkeit der angestrebten Genehmigungen durchaus. Jedoch dürfen diese die mögliche Weiterentwicklung der Stadt nicht einschränken. Dies gelte vor allem in Bezug auf den Ortsteil Untereschenbach. Letztlich fasste der Stadtrat einen zustimmenden Beschluss zum Antrag der RBG. Darin wurden die Bedenken ausdrücklich erwähnt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um das Beteiligungsverfahren zur Ausweisung neuer Windkraftvorranggebiete durch den regionalen Planungsverband der Region 8. Bürgermeister Seitz erwähnte, dass es im westlichen Bereich des Stadtgebietes aufgrund militärischer Belange nur wenig Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Im östlichen Stadtbereich grenze die Planungsregion 7 an. Dort seien an der Grenze zu Abenberg und Kammerstein schon Vorranggebiete ausgewiesen. Diese können durch die Ausweisung weiterer Vorranggebiete zu einer wirtschaftlichen Einheit vergrößert werden. Der bereits bestehende Windpark bei Moosbach wird ebenfalls vergrößert. Dort bringe sich die Stadt gemeinsam mit der Gemeinde Neuendettelsau proaktiv in die Planungen ein. Der Rat stimmte der Ausweisung neuer Windkraftvorranggebiete ohne Gegenstimme zu.

Hinweis der Redaktion:

 Die entsprechende Tekturkarte zur 31. Änderung des Regionalplanes der Region 8 finden sie unter:

Regionalplan-Änderungen - RPV8 | Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (region-westmittelfranken.de)

Die entsprechende Tekturkarte der Region 7 unter:

https://www.nuernberg.de/imperia/md/pim/dokumente/19_aenderung_wind7__verbindlich_21_02_2017_neu_komprimiert.pdf

 

Im Anschluss stand die Anschaffung einer gebrauchten Kehrmaschine für den Bauhof auf der Tagesordnung. Der Kauf der Gebrauchtmaschine zum Preis von 80 Tsd. € wurde einstimmig beschlossen.

Bei der Beratung der Bauanträge wurde unter anderem der Neubau eines Bürogebäudes mit Lagerhalle am Fohlenhof besprochen. Bürgermeister Seitz trug vor, dass der Bauwerber auf die Erstellung einer Dachflächen-PV-anlage verzichten wolle. Der Bauwerber wies darauf hin, dass die bereits bestehenden Gebäude am geplanten Standort bereits mit PV-Anlagen belegt seien.

Auf Nachfrage von Stadtrat Horst Ulsenheimer bestätigte Bürgermeister Seitz, dass es durchaus eine Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen gebe. Stadtrat Norbert Flachenecker erwähnte, dass er eine Dach-PV-Anlage begrüßen würde. Horst Ulsenheimer stellte klar, dass er dem Bauantrag nicht zustimmen werde. So wurde das gemeindliche Einvernehmen bei einer Gegenstimme letztlich erteilt.

Hinweis der Redaktion:

Im Januar 2023 ist in der Bay. Bauordnung eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude in Kraft getreten. In den Vollzugshinweisen des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind auch Ausnahmen geregelt.

https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_baybo-vollzugshinweise_2023-44a.pdf

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Anfragen gab es mehrere Wortmeldungen.

Stadtrat Horst Ulsenheimer bat um die Veröffentlichung des kürzlich vorgestellten Energienutzungsplanes der Stadt. Bürgermeister Seitz sagte dies zu. Einer Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt stünde wohl nichts entgegen.

 Die Anfrage von Stadträtin Lisbeth Zwick bezog sich auf die Gestaltung der Grünfläche an der Stadtmauer in der Retzendorfer Straße. Diese werde nach der Fertigstellung der Straßen im Umgriff des Platzes erfolgen, so die Verwaltung.

Stadtrat Steffen Weiß fragte nach, wie weit denn der Fortschritte bezüglich der Bebauung an der Heinrich-Brandt-Straße gediehen seien. Bürgermeister Seitz gab bekannt, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Ergebnisse der Untersuchung auf Bodendenkmäler prüfen müsse. Ansonsten hätte sich an der Absicht des Bauinteressenten nichts geändert.

Dann schloss der Bürgermeister die öffentliche Sitzung.

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