Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt & Landkreis Ansbach

Aus der Sitzung des Projektausschusses Stadthalle

„Vorentwurfsplanung für die Stadthalle“

30.10.24 –

Windsbach: In der fünften Sitzung des Projektausschusses waren neben den Ausschussmitgliedern, Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, noch Herr Gerbing von der gleichnamigen Architekturwerkstatt, sowie sechs weitere Zuhörer anwesend.

Nach der Genehmigung des Protokolls wurde zunächst ein Rückblick auf die letzte Sitzung geworfen.

Frau Ell aus der Stadtverwaltung verwies darauf, dass zur Stadthalle eine Bürgerbefragung durchgeführt wurde. Weiter erwähnte sie die Ergebnisse der Vereinsbefragungen.

Diese Ergebnisse bildeten auch die Grundlage für eine Vorentwurfsplanung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die die Architekturwerkstatt Gerbing erarbeitet hat.

Herr Gerbing gab dann einen kurzen Überblick über die bisher gelaufenen Arbeiten. So wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Diese beträfen die Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz, des Brandschutzes, sowie der vorhandenen Schadstoffbelastung. Parallel wurden auch erste statische Gegebenheiten geprüft.

Das Ziel der Vorentwurfsplanung war, die Wünsche bezüglich der Nutzung in ein mögliches Raumkonzept zu überführen. Vorgabe war dabei, die Fassade der Halle im Wesentlichen zu erhalten. Der Erhalt des Holz-Tonnengewölbes in der Halle wird aus energetischen und aus Brandschutzgründen nicht möglich sein, so Herr Gerbing.

Bereits in der letzten Sitzung wurde das „Haus im Haus- Konzept“ vorgestellt. Dieses Konzept beinhaltet den Erhalt der Fassade. Jedoch wird in den Seitenflügeln der Halle ein neuer Baukörper innerhalb der Fassade entstehen. Mit diesem Konzept sind die energetischen Vorgaben am leichtesten zu erreichen. Um den geforderten Raumbedarf darzustellen, wäre es möglich die bestehenden Seitenflügel durch weitere Anbauten zu ergänzen.

Zu den Kosten stellte Herr Gerbing fest, dass die von ihm ermittelten Baukosten derzeit eine Schätzung seien. Dieser Schätzung lägen keine ermittelten Massen zugrunde. Die Kosten der Sanierung der Halle würden sich seines Erachtens zwischen 8,5 und 10,5 Mio. € bewegen.

Zum Vergleich ermittelte er auch die Kosten eines Neubaus. Hier nannte Herr Gerbing die Zahl von 11,5 Mio.€; allerdings kämen noch 900 Tsd. € für den Abbruch hinzu.

Von überragender Wichtigkeit wären die Fördermöglichkeiten. Hierzu erläuterte Bürgermeister Seitz, dass für einen Neubau wohl keine oder nur geringe Mittel zu erwarten seien. Dies wäre bei einer Sanierung ganz anders. Hier wären mit Sicherheit Mittel aus der Städtebauförderung zu erwarten. Es sei nicht ganz unrealistisch eine 60- bis 80-prozentige Förderung auf die förderfähigen Kosten zu bekommen. Aufgrund fehlender Fördermittel wäre ein Neubau schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht finanziell darstellbar. Aus den Gesprächen mit der für die Städtebauförderung zuständigen Stelle kam die Empfehlung zum Umbau einen Realisierungswettbewerb anzustoßen.

Dieser Meinung konnten sich alle Ausschussmitglieder anschließen.

Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer ergänzte, dass eine Förderung auch nur möglich sei, wenn eine öffentliche Nutzung durch die Stadt oder deren Vereine erfolge.

Bauamtsleiter Herr Friedrich Siemandel kam nochmals auf den Realisierungswettbewerb zu sprechen. Dies sei ein Architektenwettbewerb zur Erstellung weiterer Vorentwürfe. Eine Jury würde dann den besten Entwurf auswählen.

Letztlich beschloss der Projektausschuss einstimmig die angesprochene Vorgehensweise fortzuführen. Dies wird als Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat weitergegeben.

Nachdem es unter dem Punkt Anfragen keine Wortmeldung gab, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

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