Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Aus der Stadtratssitzung

„Die kommunale Verkehrsüberwachung kommt“

15.05.24 –

Windsbach: In der Stadtratssitzung gab Bürgermeister Matthias Seitz bekannt, dass die evangelische Kirchengemeinde Wassermungenau einen Zuschussantrag gestellt habe. Die Sanierung der Treppenanlage an der Kirche kostet 4000 €. Bürgermeister Seitz schlug hier vor, wie in vergleichbaren Fällen davon 5% zu übernehmen. Der Stadtrat war damit einverstanden. Eine weitere Bekanntgabe bezog sich auf den Energieausschuss. Dieser soll am 28.Mai erstmals tagen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die erneute Vorstellung des Wohnprojektes an der Heilsbronner Straße durch den Vorhabensträger. Diese übernahmen zwei Mittarbeiterinnen der Firma Beil Baugesellschaft aus Neuendettelsau. Sie erinnerten daran, dass der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan bereits Ende 2022 gefasst wurde. Die Fläche befinde sich dort, wo sich die Gewächshäuser der noch bestehenden Gärtnerei Lies befinden. Maximal 40% der Fläche des Geltungsgebietes des B-Planes dürfen bebaut werden. Darauf sollen 30-40 Wohnungen in zwei Bauabschnitten errichtet werden. Das geplante Flachdach soll eingegrünt werden. Dies auch um den Ablauf des Regenwassers in den Kanal zu entzerren. Die Baukörper werden 3-4 Vollgeschosse hoch werden. Detailplanungen dazu lägen aber noch nicht vor.

Bezüglich der Stellplätze sei es der Wunsch des Bauträgers, sich nicht an die städtische Stellplatzsatzung halten zu müssen. Bürgermeister Seitz erinnerte daran, dass hier eine mit dem Bauprojekt in der Finkenstraße vergleichbare Lösung gesucht wurde. Die Verwaltung habe dazu einen Kompromiss gesucht, der zum einen die Wünsche der Stadt und zum anderen die Wünsche des Bauträgers vereinen kann.

Stadtrat Friedrich Schwarz konnte sich damit nicht anfreunden. Er rechnete vor, dass man damit ca. 25% unter der Forderung der Stellplatzsatzung bleibe. Probleme mit parkenden Autos habe man in Windsbach schon genug, so seine Aussage. Der zweite Bürgermeister Norbert Kleinöder zeigte sich mit der angestrebten Regelung durchaus zufrieden.

Bürgermeister Seitz sah das Problem der parkenden Autos in den umliegenden Straßen durchaus. Hier könne aber die angestrebte Überwachung des ruhenden Verkehrs durchaus örtliche Probleme verhindern. Letztlich wurde den Vorstellungen des Bauträgers mit 13 gegen 4 Stimmen zugestimmt.

Danach ging es um den Abschluss einer Zweckvereinbarung zu genau der kommunalen Verkehrsüberwachung. Ursprünglich sollte der Zweckverband Kernfranken diese Aufgabe übernehmen. Da sich dessen Gründung aber noch etwas verzögere, wolle man mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach kooperieren. Bürgermeister Seitz erklärte, dass es in der Bevölkerung ein langgehegter Wunsch sei, den Verkehr zu überwachen. So konnte er es zumindest aus vielen Bürgerversammlungen mitnehmen. Geplant sei eine Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehres. Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer erläuterte weiter, dass der Stadtrat die Messstellen und die örtlichen Bereiche der Überwachung noch festlegen müsse. Der Rat beschloss mit 15 gegen 2 Stimmen den Bürgermeister zu ermächtigen die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Im Anschluss wurde der städtische Haushalt 2024 beraten. Bürgermeister Seitz erwähnte dazu, dass er mit den Stadtwerken sich auf eine Gesamtsumme von ca. 38 Mio.€ belaufe. Darin sei ein Großteil an Investitionen enthalten. Weiter sei es in diesem Jahr gelungen erneut ohne Kreditaufnahme auszukommen. Nachdem die Einzelpläne des Haushaltes schon in den einzelnen Ausschüssen vorberaten wurden, gab es nur wenige Nachfragen. Die Verabschiedung des Haushaltes erfolgte einstimmig.

In den nächsten Tagesordnungspunkten wurden die angedachten Erhöhungen im Bereich der Kinderbetreuung beraten. Zunächst wurden die Kita-Gebühren erörtert. Frau Mayer rief einige Zahlen ins Gedächtnis. So liege das Defizit der Stadt hier bei ca. 420 Tsd.€ (in 2023). Eine Betreuungsstunde koste der Stadt 85 €. Darin seien nur die Kosten für den laufenden Betrieb enthalten; keine Investitionskosten. Weiter führte Frau Mayer aus, dass Windsbach im Vergleich mit anderen Kernfrankenkommunen die niedrigsten Kitagebühren habe. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Anhebung der Gebühren schon vorberaten. Geplant ist eine Anhebung des monatlichen Betrages um 30 € (bei 3-4 Stunden gebuchter Zeit). Um die Kostensteigerungen längerfristig anzugleichen, sei weiter eine jährliche Anhebung um 5% und eine weitere Anhebung im Rahmen der Tariferhöhungen des Personals vorgesehen. Dies würde in 2025 für Mehreinnahmen in einer Höhe von ca. 150 Tsd.€ sorgen. Stadtrat Norbert Flachenecker sah die Anhebungen der Gebühren als schwierig vermittelbar. Es werde keine leichte Aufgabe dies den Eltern zu erklären. Frau Mayer ergänzte dazu, dass in der nächsten Woche dazu ein Gespräch mit den Elternbeiräten stattfinde. Stadtrat Karl Schuler legte Wert darauf, dass Windsbach trotz der Erhöhung eine familienfreundliche Stadt bleibe. Der Beschluss zur Gebührenerhöhung erfolgt einstimmig.

Ähnlich gelagert ist die Sachlage auch im Rahmen der Kinderbetreuung an der Offenen Ganztagesschule in Windsbach, so Frau Mayer. Das Defizit der Stadt beliefe sich auf 150 Tsd.€ im Jahr. Bisher betrug die Gebühr im Rahmen der Ferienbetreuung 20 € pro Woche. Die Verwaltung schlug deshalb eine Erhöhung auf 100 € pro Woche vor. Allerdings soll jetzt eine tageweise Buchung möglich sein. Weiter verwies Frau Mayer darauf, dass Eltern eventuell von verschiedenen Stellen eine finanzielle Förderung der Kinderbetreuung erhalten könnten. Durch diese Anpassung könne das Defizit auf 70 Tsd. € verringert werden. Bürgermeister Seitz erwähnte in diesem Zusammenhang, dass das Betreuungsangebot der Stadt wesentlich über die Zeiten hinausgehe, die der Freistaat fördere. Letztlich stimmte der Stadtrat dem Vorschlag die Gebühren auf 100 € pro Woche anzuheben einstimmig zu.

Im Anschluss wurde das Bauvorhaben zum Bau von vierzehn Wohnungen an der Moosbacher Straße erneut beraten. Die Planungen wurden bereits mehrfach vom Stadtrat abgelehnt. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht das Vorhaben jedoch als genehmigungsfähig an. Seitens der Verwaltung wurden die Bedenken bezüglich der Ableitung des Oberflächenwassers erneut vorgebracht. Ohne weitere Beratung erfolgte dann die Abstimmung bei der das Einvernehmen mit 13 gegen 4 Stimmen erneut verweigert wurde.

Nachdem es unter dem Punkt Anfragen keine Wortmeldung gab, schloss Bürgermeister Seitz die öffentliche Sitzung.

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.