Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Aus dem Energieausschuss

"Vorstellung des Energienutzungsplanes"

28.05.24 –

Windsbach: In der ersten Sitzung des Energieausschusses waren neben den Mitgliedern des Ausschusses, die Mitarbeitenden der Verwaltung, zwei Mitarbeiter des Institutes für Energietechnik, sowie fünf Zuhörer anwesend.

Zuerst führte Bürgermeister Matthias Seitz an, dass der Stadtrat im letzten Jahr die Erstellung eines Energienutzungsplanes (ENP) auf den Weg gebracht habe. Beauftragt wurde das Institut für Energietechnik (IfE) an der OTH Amberg – Weiden. Der Leiter der Stadtwerke, Herr Anton Möbius ergänzte dazu, dass das Institut derzeit auch für den Landkreis Ansbach arbeite. Der Landkreis lasse ebenfalls einen ENP erstellen, bzw. fortschreiben.

Herr Schafberger und Herr Conrad vom IfE stellten die Ergebnisse ihre Ausarbeitungen vor. Sie erläuterten, dass sie zunächst den Istzustand der Windsbacher Energieversorgung erfassten, dann ermittelten sie die Potentiale zur Energieeinsparung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Daraus wurden dann drei Szenarien entwickelt, wie die bilanzielle Eigenversorgung mit Energie bis zum Jahr 2040 gesichert werden könne. Letztlich erstellten sie noch einen Maßnahmenkatalog mit ersten Projekten die zeitnah umgesetzt werden können. Wichtig war beiden die Definition des Begriffes „bilanzielle Eigenversorgung“. Dieser bezieht sich lediglich auf eine rechnerische Eigenversorgung. D.h. eine einhundertprozentige bilanzielle Eigenversorgung besteht dann, wenn der Energieverbrauch und die Energieerzeugung p.a. deckungsgleich sind. Das darf nicht mit einer Autarkie im Energiebereich gleichgesetzt werden.

Herr Schafberger betrachtete dann einige wichtige Details. So liegt der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich bereits jetzt bei 44%. Das liege im Wesentlichen an dem Einsatz von Holz als Brennstoff im gewerblichen Bereich. Im Strombereich lag die bilanzielle Eigenversorgung bereits im Jahr 2021 bei 104%. Die Potentiale zu Ausbau der erneuerbaren Energien im innerörtlichen Bereich liegen im Wesentlichen im Ausbau der Solarthermie und der Aufdach – Photovoltaik. Speziell im Sektor Photovoltaik scheint eine Vervierfachung der bisherigen Anlagenleistung auf ca. 26000 MWh pro Jahr erreichbar. Im Bereich Windkraft sind durch die Ausweisung neuer Vorranggebiete deutliche Ausbaupotentiale vorhanden. Bei Freiflächen-PV flossen in die Berechnung der drei Energieszenarien verschiedene Annahmen ein:

Im Szenario 1 wurde kein weiterer Ausbau der Windkraft und gleichzeitig auch keine Freiflächen-PV berücksichtigt. Diese Konstellation ergäbe, dass die bilanzielle Eigenversorgung bis 2040 nicht erreicht würde. Der Deckungsanteil läge bei nur 92%.

Im Szenario 2 wurde die Erstellung von 2 weiteren Windkraftanlagen, sowie die Installation von Freiflächen-PV auf 1% der landwirtschaftlichen Flächen unterstellt. 1% entspräche dabei ca. 34 ha. Durch diesen Ausbau wäre ein Deckungsanteil von 134% zu erreichen.

Im Szenario 3 bezogen sich die Berechnungen auf den Bau von 5 zusätzlichen Windkraftanlagen und die Belegung von 2% der landwirtschaftlichen Flächen. Daraus ergäbe sich eine bilanzielle Eigenversorgung von 183%.

(Anmerkung der Redaktion: in Bayern wurden im Jahr 2022 ca. 10% der landwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung von Substrat für Biogasanlagen genutzt. Quelle: Bayerischer Agrarbericht 2022)

Letztlich stellte Herr Conrad den vom IfE erstellten Maßnahmenkatalog vor. In diesem wurden 20 Vorschläge angeführt, die in ihrer Priorisierung unterschiedlich gewichtet wurden. Im Detail wurde dabei die energetische Situation an der Kläranlage betrachtet. Ziel sollte es sein, den bisherigen Anteil der Eigenstromerzeugung von 13% auf 70% zu steigern. Weiter wurden zwei Wärmeverbundlösungen im Bereich der Kernstadt bewertet. So scheint eine Nahwärmeversorgung in der Altstadt aufgrund eines angenommenen hohen Anschlussgrades nach ersten Analysen wirtschaftlich umsetzbar. Hier sei die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zweckmäßig. Schwieriger sei es im Bereich der Vorstadt. Hier sei eher von einem, relativ niedrigem Wärmebedarf und von hohen Wärmeverlusten aufgrund der Trassenlängen auszugehen. Deshalb kann ein wirtschaftlicher Betrieb nicht als gesichert betrachtet werden. Trotzdem sei es sinnvoll, eine weitere detailliertere Ermittlung der Gegebenheiten anzugehen.

Stadtrat Karl Schuler stellte die Frage, ob die Kommunen derzeitig angehalten sind einen bestimmten Deckungsgrad der energetischen Eigenversorgung zu erreichen. Dazu führte Herr Conrad aus, dass es derzeit dazu noch keine konkreten Verpflichtungen gäbe. Aber Deutschland habe sich verpflichtet bis 2045 klimaneutral zu sein. Der Freistaat Bayern will dieses Ziel bereits im Jahr 2040 erreicht haben. Deshalb sei davon auszugehen, dass entsprechende Vorgaben folgen. Das bayerische Klimaschutzgesetz sei auch der Grund weshalb sich das IfE bei der Berechnung der Szenarien auf das Jahr 2040 bezogen hat.

Stadtrat Horst Ulsenheimer stellte die Frage, wie es die Großstädte bei dieser Thematik angehen würden. Diese könnten die bilanzielle Eigenversorgung mit Energie doch nie erreichen. Weiter führte er aus, dass man die Energiewende nicht nur als Last, sondern als Chance sehen sollte. Gerade der ländliche Raum könne davon profitieren.

Herr Conrad gab ihm recht. Seine Aussage: „Die Energiewende werde auf dem Land stattfinden“. Bürgermeister Seitz fügte an, dass dies auch zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen werde. Und diese Veränderung müsse man auch zulassen. Dies gelte für den Stadtrat und für die Bürgerschaft. Er teilte auch die Meinung von Stadtrat Ulsenheimer, die Chancen der Energiewende zu sehen.

Herr Conrad waren noch weitere Dinge wichtig. So würden in der vom Landkreis beauftragten Studie auch die Netzbetreiber eingebunden. Bei Freiflächen-PV werde es zum Standard werden, dass diese einen Stromspeicher erhalten müssen. Damit könne ein Tag-Nacht-Ausgleich erreicht werden, d.h. die am Tag erzeugte überschüssige Strommenge könne in der Nacht ins Netz abgegeben werden.

Herr Möbius, der kaufmännische Leiter der Stadtwerke, sah die Ausarbeitungen des ENP ebenfalls positiv. So seien alle 20 Maßnahmen sinnvoll. Als die drei wichtigsten führte er an:

  1. Personal für die Umsetzung

Es sei nötig dazu Personal einzustellen. Er könne dies nicht zusätzlich machen. Dazu sei es nötig zu prüfen, ob es Fördermöglichkeiten z.B. bei einem Klimaschutzbeauftragten gäbe.

  1. Energetische Modernisierung der Kläranlage

Dies könne im Rahmen des Umbaus der Anlage mit umgesetzt werden.

  1. Überführung der Dachflächen- PV- Anlagen in Eigenstromerzeugung

Die bestehenden Anlagen auf dem Bauhof und der Schule sollten auf die Eigenstromerzeugung ausgelegt und ggf. vergrößert werden.

Stadtrat Norbert Kleinöder befasste sich mit der Wärmeplanung und den Aufgaben der Stadt. Herr Conrad konnte hier Aufklärung schaffen. So sei die Stadt bis Ende 2028 verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das bedeute aber nicht, dass die Stadt im Bezug auf Wärmenetze tätig werden müsse.

Bürgermeister Seitz bestätigte dies. Weiter sei es wichtig das städtische Personal durch einen „Klimaschutzmanager“ zu ergänzen. Für den Bereich Energie seien im Haushalt 2024 ca. 100 Tsd.€ eingestellt.

Zum Ende der Beratungen fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die von Herrn Möbius vorgestellten Maßnahmen anzugehen.

Unter dem Punkt Anfragen in öffentlicher Sitzung gab es nur eine Wortmeldung. Stadtrat Ulsenheimer fragte an, ob die Stadt über die Ausbaupläne des Übertragungsnetzbetreibers TenneT informiert wurde. Bürgermeister Seitz bestätigte dies. Aufgrund den noch nicht weit gediehen Planungen sei die Bürgerschaft noch nicht informiert worden.

Danach schloss er die öffentliche Sitzung.

Anmerkung der Redaktion: TenneT plant parallel zur bisherigen 380 kV-Stromleitung der durch das Stadtgebiet führt einen Ersatzneubau. Siehe Netzentwicklungsplan:

P487: Netzverstärkung zwischen Raitersaich, Vohburg und Sittling,)

NEP_2037_2045_V2023_Anhang_2E_Aktualisierung_April_2024.pdf (netzentwicklungsplan.de)

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