Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Aufwertung des Fuß- und Radverkehrs

Grüne fordern „rote Teppiche“ an der Schlosskreuzung

20.05.18 –

Ansbach. Mit dem Umbau der Schlosskreuzung muss endlich auch die Situation der Fußgänger und Radfahrer am größten Verkehrsknoten Ansbach auf ein zeitgemäßes
Niveau gebracht werden. Denn diese stellen hier gut die Hälfte der Verkehrsteilnehmer.

Wir halten die folgenden Punkte momentan für problematisch:

1.) Der Platz auf manchen Querungshilfen reicht nicht für große Kinderwagen und Fahrräder.

2.) Bedarfsampeln bremsen den Fußgängerverkehr aus.

3.) Die Fußwegführungen, Bordsteine und Ampeln sind bisher nur in Ansätzen behindertengerecht ausgebaut.

4.) Dass die Residenzstraße südöstlich der Kreuzung keinen Fuß- und Radweg hat ist sehr ungewöhnlich und unzumutbar.

5.) Auf der südwestlichen Seite existiert ein Fußweg, aber der Radverkehr wird über den kleinen Parkplatzes an der Residenz geleitet.

6.) Der Knick in der Verkehrsführung Promenade / Schlossstraße gefährdet Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzung überqueren.

7.) Es gibt keine sinnvolle überregionale oder -lokale Radwegführung über die Kreuzung.

Wir halten deshalb die folgenden Maßnahmen bei einer Neugestaltung für wichtig:

1.) Die neuen Querungshilfen für Fußgänger in Nord-Süd-Richtung müssen deutlich breiter als 2 Meter werden. Sie müssen ausreichend Raum für ein gefahrloses
Abwarten einer Rotphase bieten.

2.) Keine Bedarfsampeln für Fußgänger (und/ oder Radfahrer), sondern eine bevorzugte Einbindung in die Grünphasen des Autoverkehrs.

3.) Wir gehen davon aus, dass alle Bordsteine und Querungshilfen behindertengerecht ausgebaut werden. Wegen der schlechten Erfahrungen an der Brauhausstraße weisen wir darauf hin, dass an so stark frequentierten Stellen für Rollstühle, Rollatoren, Kinderfahrräder etc. an jeder Querungshilfe für beide Verkehrsströme separate, normgerechte Bordsteinabsenkungen geschaffen werden sollten. Nur so kann ein zügiges Queren der Fahrbahn mit kleinen Rädern ermöglicht werden.
Insbesondere dort, wo Rad- und Fußverkehr kombiniert wird, halten wir diese zwei abgesenkten Bereiche für beide Fahrtrichtungen für eine Selbstverständlichkeit.

4.) Die neu überplante Fläche umfasst zwar nicht die gesamte Residenzstraße zwischen den Kreuzungen mit Promenade und Nürnberger Straße. Trotzdem muss bei diesem Ausbau an der Residenzstraße ein südlicher Fuß- und Radweg in ähnlicher Breite wie auf der Nordseite mit eingeplant werden, damit dieses Defizit irgendwann einmal ausgeglichen werden kann.
Die Führung des Fuß- und Radverkehrs auf die Wege um das Theater und die Orangerie ist keine sinnvolle Lösung.

5.) Der Gehsteig entlang der Rezat muss im Bereich der Residenz verbreitert und in einen „Gemeinsamen Fuß- und Radweg“ umgewandelt werden, um ein gefahrloses und legales Nebeneinander von Rad- und Fußverkehr von und zur Kreuzung zu ermöglichen.

6.) Für die gefahrlose Radverkehrsführung Promenade / Schlossstraße müssen Schutzstreifen auf der Straße (ohne Kopfsteinpflaster) oder separate (Fuß- und) Radwege die Radfahrer an die Kreuzung heranführen („roter Teppich“) und ausreichend große Aufstellstreifen vor den Ampeln geschaffen werden. Markierungen auf der Straße, die Radfahrern ein gefahrloses Abbiegen auf die Radwege der Residenzstraße ermöglichen, wären hilfreich.
Auf der Promenade vor dem Schloss muss der Radverkehr stadteinwärts mit geeigneter Pflasterung auf der Straße bis zum Abzweig Johann-Sebastian-Bach-Platz weitergeführt werden. Der Fußweg sollte für Radfahrer freigegeben werden.

7.) Bei der zur Zeit laufenden Neuordnung des Ansbacher Radwegenetzes und dessen Beschilderung muss der Umbau der Kreuzung genutzt und berücksichtigt
werden. Die Befestigungsmöglichkeiten für gut sichtbare und eindeutige Schilder sind mit einzuplanen.

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