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27.01.18 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit stellen wir folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen wird nach zwei Kriterien erfolgen:
1. Einem biologisch wirtschaftender Betrieb wird der Vorzug vor einem konventionell wirtschaftenden Betrieb gegeben
2. Einem Vollerwerbsbetrieb wird der Vorzug vor einem Nebenerwerbsbetrieb gegeben
In dieser Reihenfolge kann dann die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen eindeutig geregelt werden.
Wird die Fläche an einen Bio-Betrieb verpachtet, wird der Pachtvertrag für die ersten fünf Jahre festgeschrieben und erst ab dem 6. Jahr gilt wieder die jährliche Kündigungsfrist.
Der Stadt entsteht dadurch kein finanzieller Schaden und das besondere wirtschaftliche Risiko eines Biobetriebes, der erst nach 2 Jahren Umstellungszeit die Ernte biologisch vermarkten kann, wäre damit berücksichtigt.
Begründung:
In einer der letzten Stadtratssitzungen wurde uns Stadträt*innen bekannt gegeben, dass die Pachtpreise neu festgelegt wurden. Bei einer Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen der Stadt braucht es aber neue Kriterien, um bei mehreren Bewerbern eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung treffen zu können.
Die Vorteile der biologischen Landwirtschaft sind allgemein bekannt und anerkannt. Um nur ein paar zu nennen: der Schutz des Grundwassers vor Nitrat und Pestiziden, die Bewahrung der Artenvielfalt, da kein Glyphosat oder andere Pestizide eingesetzt werden, die die Tierwelt und Pflanzenwelt nachhaltig schädigen, der Erhalt des Bodens und die Erzeugung gesunder Lebensmittel.
Durch die Umstellung werden die städtischen Agrarflächen also auch wertvoller.
Die Kommune sollte als wichtiger Teil der öffentlichen Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie hat Bayern 2004 beschlossen, dass die Fläche für den Bioanbau auf 20% ansteigen soll. Zurzeit liegen sie in Bayern bei nur 3,38% der Fläche.
Gabi Schaaf; Jutta Franck; Thomas Franck
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