Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt & Landkreis Ansbach

Antrag: Wirtschaftlichkeitsberechnung

Wir waren erfolgreich!

25.02.25 –

Aus der Kreistagsfraktion...

Mit unserem Antrag „Wirtschaftlichkeitsberechnung für größere Investitionen“ waren wir erfolgreich.

Der Kreisausschuss hat am 17.2.25 einstimmig beschlossen:

„Der Landkreis Ansbach verfolgt die bisherige Strategie zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Baumaßnahmen konsequent weiter.“

In unserem Antrag fordern wir für alle größeren Investitionen im Landkreis eine Berechnung der Folgekosten – für diese erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche Kosten in unterschiedlichen Varianten des Projekts über eine längere Laufzeit entstehen. Die Zeitspanne der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist den jeweiligen Nutzungen anzupassen. 

Ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung können hohe Kosten entstehen, die ggf. bei Prüfung vermieden hätten werden können. Gemäß Paragraph 10, Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung ist festgeschrieben, dass durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden muss. Diese Wirtschaftlichkeit wurde erst in wenigen Fällen betrachtet.

Den ganzen Antrag finden Sie hier: Antrag

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