Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Antrag / Anfrage Wasserschutzgebieten

Kreistagsfraktion Landkreis Ansbach. Wie viele Anträge auf Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Landkreis Ansbach sind derzeit beim Landratsamt anhängig?

08.11.14 –

Antrag

Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen:

1. Wie viele Anträge auf Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Landkreis Ansbach sind derzeit beim Landratsamt anhängig?                                                                                

2. Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Verfahren bei den Anträgen auf Festsetzung gemäß Ziffer 1 jeweils?

3. Worauf ist die Verfahrensdauer jeweils zurückzuführen und bis wann kann eine Entscheidung jeweils erwartet werden?

Begründung

Ausweislich einer von der Fraktion B.90/Die Grünen im bayerischen Landtag eingeholten  Auskunft der bayerischen Staatsregierung liegt die Nitratbelastung im Grundwasser im gesamten Landkreis Ansbach derzeit bei oberhalb 35mg/Ltr., zum Teil schon über dem zulässigen Höchstwert von 50mg/Ltr.. Die Prognose der Staatsregierung geht davon aus, dass im Jahr 2021 überall der Grenzwert von 50mg/Ltr. erreicht oder sogar deutlich überschritten wird. Zurückzuführen ist diese seit Jahren anhaltende Fehlentwicklung auf eine zunehmende Überdüngung, weil die derzeit geltende Fassung der Düngeverordnung die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170kg/ha in vielfacher Hinsicht nicht gewährleistet, in  unserem Gebiet z.B. dadurch, dass Gärreste aus Biogasanlagen nicht berücksichtigt werden.

Angesichts dieser Lage ist es umso bedeutender, dass Wasserversorgungs-verbände wie etwa die Reckenberggruppe in ihren Wasserschutzgebieten im Rahmen von freiwilligen Kooperationsverträgen mit Landwirten nicht nur durch allgemeine Zahlungen für Produktionskostensteigerungen einen Ausgleich leistet, sondern darüber hinaus ein umfangreiches Paket an Zusatzzahlungen zum Beispiel für Zwischenfruchtanbau, Begrünung von Stilllegungsflächen, mehrjährigen Feldfruchtanbau, Einsatz von grundwasserschonender Maschinen-technik oder Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und N-Mineraldünger anbietet, die der Landwirt je nach seiner betrieblichen Situation fakultativ in Anspruch nehmen kann. Diese Maßnahmen haben zu einer Senkung der Nitratwerte in den letzten 15 Jahren im Rohwasser zwischen 5 und 20mg/Ltr. geführt.

Umso wichtiger ist es, dass die Festsetzung und ggf. Ausweisung von Wasser-schutzgebieten wo beantragt zügig erfolgt und damit den Wasserversorgern und den Landwirten Gelegenheit gegeben wird, die Sonderzahlungsvereinbarungen

Auszuweiten und damit unser Grundwasser zu  schützen, ohne, dass den Landwirten ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Tatsächlich liegt die Verfahrens-dauer in Bayern  nach uns vorliegenden Auskünften bei über 20 Jahren mit der Folge,  dass bei den Landratsämtern im Freistaat derzeit etwa 400 Verfahren anhängig sein sollen! Hier entsteht der Eindruck einer inaktzeptablen Arbeits-verweigerung. Ob dies auch für das Landratsamt Ansbach gilt, entzieht sich unserer Kenntnis. Soweit dies aber der Fall sein sollte, ist u.E. für zügige Abhilfe zu sorgen. Darauf zielt unser Antrag.

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.