Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt & Landkreis Ansbach

Ansbacher Stadtratsfraktion zur Fahrradstraße in der Dombachstraße

Kritik an der Position der Straßenverkehrsbehörde im Umwelt- und Verkehrsausschuss

20.09.24 –

Stadtratsfraktion. Am 18.09.2024 war die geplante Fahrradstraße in der Dombachstraße auf der Tagesordnung des Umwelt- und Verkehrsausschusses.

Unsere Straßenverkehrsbehörde forderte dabei in der Vorlage überraschenderweise, den Beschluss des Ausschusses zu dieser Fahrradstraße zurückzunehmen.

Wir halten die Position der Straßenverkehrsbehörde für nicht nachvollziehbar und haben deshalb einige Fragen an die Verwaltung gerichtet.

Da diese die Situation nicht klärten, haben wir dem Ausschuss aus den in der Pressemitteilung unten genannten Gründen vorschlagen, den Bereich von der Einmündung Bachmannstr./Falkenweg bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches/ Einmündung "Am Dombach" gleich als Fahrradstraße auszuweisenden - ohne einen Verkehrsversuch:

"Der Umwelt und Verkehrsausschuss beschließt, die Dombachstraße von der Einmündung Bachmannstr./Falkenweg bis zum Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches/ Einmündung "Am Dombach" als Fahrradstraße auszuweisen."

Dieser Vorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

 

Text der Pressemitteilung dazu:

"Wir sind über die ablehnende Haltung der Straßenverkehrsbehörde gegenüber eine Fahrradstraße in der Dombachstraße sehr verwundert, denn sie bezieht sich auf einen größeren Straßenabschnitt als den im Verkehrsausschuss am 23. Juli letzten Jahres [!] beantragten, diskutierten und beschlossenen Bereich von der Bachmannstraße bis zur Einmündung 'Am Dombach'.  Von einer Abschaffung des verkehrsberuhigten Bereichs jenseits dieser Einmündung war nicht die Rede", so die Fraktionsvorsitzende der Ansbacher Grünen Meike Erbguth-Feldner.

Aus Sicht des Ausschussmitglieds Dr. Bernhard Schmid geht die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde in weiteren Punkten am Thema vorbei:

"Die dort zitierte Notwendigkeit des Nachweises einer Gefahrenlage ist nicht gegeben, da die bereits bestehenden Beschränkungen ja im Hinblick auf eine solche Gefahr angeordnet wurden. Es geht lediglich um die verkehrsplanerische Frage, ob in diesem Bereich eine Fahrradstraße oder eine reine Tempobeschränkung auf 30 km/h geeigneter ist."

Für die Einrichtung einer Fahrradstraße sei zudem eine Gefahrenlage nicht Voraussetzung, die Straße müsse nur eine gewisse Bedeutung im Radroutennetz haben oder es müsse nach der Einrichtung der Fahrradstraße mit einem substanziellen Anteil an Radverkehr zu rechnen sein. Der Anteil am Verkehrsaufkommen wurde mehrfach gemessen und liegt bei ca. 1/3 der Fahrzeuge.

Man könne nicht nur den bisherigen Radanteil für ausreichend halten, sondern muss nach der Einrichtung einer Fahrradstraße von einer Steigerung ausgehen, meint Bernhard Schmid, denn "Über die Dombachstraße führt der 'Ansbacher Weg' als Verbindung zum Fernradwanderweg im Altmühltal. Dafür werben wir jetzt verstärkt.
Und dieses Jahr haben wir die Straße in unser Radroutennetz mit aufgenommen. Natürlich kann man da eine Fahrradstraße anordnen!".

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