02.04.19 –
Anfrage: Neubau Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach – Neubau BSZ am Standort Triesdorf
Die Kreistagsfraktion B.90/Die Grünen richtet hiermit folgende Anfrage zum Neubau des BSZ am Standort Triesdorf.
- Welches Gremium hat beschlossen: „Vorgabe der Bauherren: Passivhausstandard Gebäudehülle“?
- Warum ist man von der bisherigen Vorgehensweise bei Wirtschaftlichkeit den Passivhausstandard anzustreben abgewichen?
- Welchen Wärmebedarf hat das Gebäude in kWh/(m²a) berechnet mit dem PhPP (Passivhaus-Projektierungspaket). Hintergrund dieser Fragen ist, dass der berechnete Energiebedarf nach EnEV nur eine Vergleichszahl liefert und erheblich vom tatsächlichen späteren Energieverbrauch abweicht. Die Berechnung nach EnEV ist somit in der Regel eine sehr ungenaue Basis für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und Entscheidung für die Heizzentrale.
- Um wie viel Prozent bezogen auf den Heizwärmebedarf und Primärenergiebedarf übersteigt damit das zukünftige Gebäude den definierten Passivhausstandard (15kWh/(m²a) Heizwärme und 120kWh/(m²a)?
- Wurden die Berechnungen für den energetischen Standard des Gebäudes nach EnEV (DIN 18599) oder mit dem PHPP (Passivhaus-Projektierungs-Paket) durchgeführt?
- Welche Gesamt - Uw-Wert erreichen die Fenster im Durchschnitt.
- Wann wurde zuletzt ein Schulneubau unserer Landkreisschulen nicht im Passivhaus-Standard realisiert?
- Welchen errechneten Wärmebedarf hat die generalsanierte FOS/BOS in der Nachbarschaft – Berechnung nach Phpp?
- Hätte man bei einem Passivhausstandard nach Definition des Darmstätter Passivhausinstituts (ebenso wie beim BSZ-Neubau in der Brauhausstraße) auf die Installation von Heizkörpern in den Klassenzimmern verzichten können?
- Weswegen wurde entgegen der bisherigen Praxis auf eine Varianten-berechnung die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes betreffend verzichtet?
- Welches Gremium hat das beschlossen?
- Wodurch ist sichergestellt, dass der in der Präsentation genannte Gaspreis von 2 Cent/kWh zutreffend ist? Handelt es sich hier um Biogas?
- Wurden beim Lüftungskonzept die Volumenströme durch Mehrfachnutzung
z. B. Zuluft in Klassenräumen – Abluft in Sanitärräumen, Überströmzonen Flure optimiert? Wenn nicht - ist dies noch möglich?
- Können Sie sich vorstellen, dass eine einheitliche Vorgehensweise bei Energie- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Neubauten und Sanierungen erarbeitet wird, mit Zielvorgaben für die Bauverwaltung wie dies Städte wie Nürnberg, Hannover, Frankfurt seit langem erfolgreich aus wirtschaftlichen und Nachhaltigkeits-Gründen durchführen?
Originaldatei
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Bachmann