Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Aktuelles aus dem Stadtrat

Umwelt- und Verkehrsausschuss am 17. Mai 2023

03.05.23 –

Ansbach/Stadtratsfraktion. Die Tagesordnung des UVA für den ist hier online.

Unter TOP 2 haben wir, auf Initiative der Verkehrsverbände, zusammen mit anderen Parteien einen Antrag zur Berücksichtigung von Piktogrammketten aus Fahrrad-Symbolen bei der Verkehrsplanung in Ansbach gestellt.

Hier ein Auszug aus dem Antragstext:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen, BAP, SPD, Offene Linke und ÖDP


An die
Stadtverwaltung und
Herr Oberbürgermeister Deffner
2.5.2023

der Verkehrsausschuss der Stadt Ansbach möge beschließen:

1. Der Beschluss vom 29.01.2018 zur Aufbringung von Piktogrammketten in der Schalkhäuser Straße wird wiederhergestellt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, an weiteren Stellen im Stadtgebiet zum Zwecke der Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs, insbesondere im Zuge einer noch ausstehenden Netzplanung, Piktogrammketten eigenverantwortlich aufzubringen.

Vorgeschichte / Begründung:

Mit einstimmigem Beschluss vom 29.01.2018 hatte der Verkehrsausschuss aus Anlass eines Antrages des ADFC Ansbach vom 06.01.2018 und auf Vorschlag der Verwaltung (insbesondere Stadtplanungsabteilung) in der Schalkhäuser Straße eine Piktogrammkette beschlossen. Ziel war es, die Sicherheit der Radfahrenden auf der Straße zu verbessern. Eine dadurch bezweckte stärkere Verlagerung des Radverkehrs vom Gehweg auf die Straße sollte auch die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
In der Folgezeit setzte die Verwaltung den Beschluss nicht um. Im Verkehrsausschuss vom 18.06.2020 beantragte sie vielmehr die Wiederaufhebung der Anordnung von Piktogrammketten und begründete dies im Wesentlichen mit einer Expertise von PHK Hauff vom 28.01.2020: Die Piktogrammkette wiederhole lediglich eine gesetzliche Regelung (Radfahren auf der Straße), was für sich in dieser Form unzulässig wäre; sie verstoße zudem gegen den Grundsatz des sparsamen Anordnens von Verkehrszeichen.
Die Mehrheit des Verkehrsausschusses folgte dem Antrag der Verwaltung und hob seinen Beschluss vom 29.01.2018 also wieder auf.

PHK Hauff hatte in seiner Expertise vom 28.01.2020 allerdings angeregt, das Ergebnis eines Modellversuchs abzuwarten, der auf Anregung der AGFK (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Bayern) zu diesem Thema laufe.
Wie die AGFK Bayern nun mitteilte - Jahresbericht der AGFK Bayern 2022 2 - ist der Modellversuch seit geraumer Zeit abgeschlossen. Das bayerische Innenministerium habe bereits mit Rundschreiben vom Mai 2022 – „Einführungserlass Radverkehr“ - die Bezirksregierungen insoweit über Sinn und Zulässigkeit der Piktogrammkette informiert.

...
Auf diese Anlage wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen, ebenso auf die bisherigen Anträge, insbesondere das Sitzungsprotokoll vom 29.01.2018 und den o. a. Antrag des ADFC Ansbach.

Die Verwaltung sollte jedoch nicht nur beauftragt werden, die Piktogrammkette lediglich in der Schalkhäuser Straße aufzubringen. Sie sollte vielmehr ermächtigt und ermutigt werden, die Piktogrammkette eigenverantwortlich auch im ganzen Stadtgebiet an geeigneten Stellen aufzubringen.

Im Hinblick auf den Umstand, dass Piktogrammen lediglich ein hinweisender Charakter zukommt, ist die Piktogrammkette als laufendes Geschäft der Verwaltung anzusehen, das nicht in jedem Einzelfalle einer zeit- und arbeitsintensiven Abstimmung mit dem Verkehrsausschuss bedarf. Durch ein eventuelles Zuviel an Piktogrammketten würden lediglich Grundsätze des Verkehrsordnungsrechtes verletzt (sparsamer Einsatz von Verkehrszeichen, ...). Diese „Gefahr“ kann hingenommen und auch im Einzelfall nachträglich korrigiert werden, denn sie steht in keinem Verhältnis zu den mittlerweile mehrfach wissenschaftlich belegten Sicherheitsgewinnen für den Radverkehr und die Vorteile für die Lückenschlüsse bei der Radrouten-Netzplanung.

„Die Untersuchung konnte zeigen, dass Piktogrammketten eine Maßnahme sind, um insbesondere die Akzeptanz des Mischverkehrs auf HVS zu erhöhen, Seitenraumnutzungen zu reduzieren und Routen im Radverkehr zu verdeutlichen.“

Die Radrouten-Netzplanung ist in erheblichem zeitlichem Rückstand. Der insoweit einschlägige, einstimmig gefasste Stadtratsbeschluss stammt vom 26.05.2009 (Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach). Zeitaufwändige Abstimmungen mit dem Verkehrsausschuss sollten daher auf ein Minimum beschränkt werden, indem der Verwaltung ein generelles Plazet für die Piktogrammkette erteilt werde. Überflüssige oder unerwünschte Auswirkungen lassen sich im Übrigen nicht immer prospektiv vorhersehen. Nutzen und Wirkungen der Piktogrammkette sind daher im Einzelfall -
mindestens im Abstand von 2 Jahren - vermittels der insoweit vorgeschriebenen Verkehrsschauen 7 auf dem Rad durch die Verwaltung zu überprüfen.

„Mit der Zunahme der Radfahrenden steigt auch der Bedarf an Radverkehrsinfrastruktur. Auch wenn baulich angelegter Radverkehrsinfrastruktur der Vorzug zu geben ist, lassen insbesondere die vorhandenen Straßenbreiten ... deren Errichtung nicht immer zu. .... In solchen Fällen können, beispielsweise zum Lückenschluss im Zuge der Netzplanung der Straßenbaubehörden,  „Piktogrammketten Fahrrad“ in geeigneten Streckenabschnitten aufgebracht werden.“

Das bayerische Innenministerium hat in seinem o. a. Rundschreiben vom Mai 2022 – „Einführungserlass Radverkehr“ keine näheren Hinweise gegeben, wie und in welcher Art die Piktogrammkette aufgebracht werden soll. Die Verwaltung möge daher den Beschluss vom 29.01.2018 unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und der allgemeinen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eigenverantwortlich umsetzen.

An wissenschaftlichem Material steht etwa zur Verfügung:
- Untersuchung der AGFK Bayern, welche im Zeitraum 2018 – 2021 mit der TU Nürnberg durchgeführt wurde
- Untersuchung des Lehr- und Forschungsgebiets Straßenverkehrsplanung Bergische Universität Wuppertal

Aus letzterer Studie ist auch der Hinweis auf eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu entnehmen, welche nicht nur die „Vorteile für Radfahrende durch eine Verdeutlichung ihres Rechts und für Kfz-Fahrende durch eine Hinweisfunktion auf Radfahrende, sondern auch Vorteile für zu Fuß Gehende“ benennen sollte. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist auch eine im Radverkehrskonzept der Stadt Ansbach Maßnahme der Radverkehrsförderung vom 26.05.2009 vorgeschlagene Maßnahme der Radverkehrsförderung.

Aus letzterer Studie der Bergischen Universität Wuppertal können auch Hinweise auf die Art und Lage der Piktogramme entnommen werden:

„... Hinsichtlich der Größe der Rad-Piktogramme wird eine Ausführung nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen - RMS (FGSV 1995) empfohlen. Damit
sich Piktogrammketten auf der Fahrbahn von Rad-Piktogrammen auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen abgrenzen, wird eine Kombination mit einem Pfeilelement als zielführend angesehen. Hierbei wird der Winkelpfeil favorisiert, da bei diesem die Gefahr einer Verwechslung mit einem Richtungspfeil geringer ist....“

In anderen Fällen kann es ausreichend sein, dass Piktogramme am Anfang eines solchen Straßenabschnittes noch wiederholt werden, jedoch dann im weiteren Verlauf nicht mehr markiert werden, um auf die Benutzungsmöglichkeit für den Radverkehr hinzuweisen. Jedenfalls ergäben sich auch bei der Piktogrammkette Möglichkeiten, dem Grundsatz des sparsamen Einsatzes von
Verkehrszeichen Genüge zu tun.

Die Verwaltung möge sich mit anderen Entscheidungsträgern austauschen. Die Verwaltung möge zu gegebener Zeit über Ihre – auch bei Verkehrsschauen mit dem Rad - gewonnenen Erfahrungen dem Verkehrsausschuss berichten.
Einsatzmöglichkeiten für die Piktogrammkette sind z. B. die Maximilianstraße, die Promenade, die Louis-Schmetzer-Straße, die Matthias-Oechsler Straße und die Philipp-Zorn-Straße, die Berliner Straße und die Rettistraße.


Mit freundlichen Grüßen


Für die Stadtratsfraktionen im Umwelt- und Verkehrsausschuss
Meike Erbguth-Feldner, Dr. Bernhard Schmid, Manfred Stephan, Hannes
Hüttinger, Nadine Vogel, Markus Fabi, Boris-André Meyer und Paul Sichermann

 

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