09.07.25 –
Windsbach: In der Sitzung waren neben den Stadträten, Ortsprechern, den Mitarbeitenden der Verwaltung noch 9 Zuhörende anwesend. Die FLZ war nicht vor Ort.
Nachdem das Protokoll der vorhergehenden Sitzung genehmigt war, kam Bürgermeister Matthias Seitz zu seinen Bekanntgaben:
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Bauleitplanung in Veitsaurach behandelt. Konkret ging es darum den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Lanzendorfer Weg“ zu fassen. Hier übernahm Herr Bierwagen vom Planungsbüro Christofori die Präsentation. Grundsätzlich sei die beplante Fläche schwierig zu bebauen, so seine Aussage. Zum einen ist für einen sicheren Regenwasserabfluss zu sorgen. Der Höhenunterschied von der Hangoberkante bis zur Straße bewegt sich zwischen 10-12 m. Trotzdem sei es möglich hier vier Bauparzellen unterzubringen. Diese hätten dann aber aufgrund der besonderen Lage eine Größe von 1200 bis 1300 m². Weiter müsse parallel zu den weiteren Planungen der Flächennutzungsplan der Stadt geändert werden. Bürgermeister Seitz führte weiter aus, dass man mit der Ausweisung neuer Bauflächen einem Wunsch aus der Bevölkerung nachkomme. Im Übrigen kennen die Veitsauracher die Gegebenheiten und wüssten wie man mit solchen Hanggrundstücken umgehen müsse. Die Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss erfolgte einstimmig.
Danach gab Herr Patrick Steger einen Überblick über die LAG Rangau. Er tat dies in seiner Funktion als Geschäftsführer derselben. Die LAG Rangau besteht aus 20 Kommunen in zwei Landkreisen. Windsbach ist hier die südlichste Kommune. Er verwies dabei auf die Fördermöglichkeiten die der LAG in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken. Weiter nannte er zahlreiche Projekte, in denen die LAG fördern konnte. Der Stadtrat nahm dies zur Kenntnis.
Hier ein Link zur LAG: https://www.lag-rangau.de/
Im Anschluss wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Pumptrackbahn beraten. Sie war bisher nur befristet für einige Wochen angemietet. Bürgermeister Seitz fügt an, dass sich die Anmietung als kleine Erfolgsgeschichte herausstellte. Die anfangs rege Nutzung lies allerdings bei steigenden Tagestemperaturen deutlich nach. Die Verwaltung empfehle trotzdem die Anlage im Herbst nochmal zu mieten. Dann könne das Nutzungsverhalten weiter beobachtet werden. Die Gesamtkosten für die zweimalige Anmietung würden sich somit auf ca. 10 Tsd.€ belaufen Die Kosten die entstehen würden, falls die Stadt die Anlage kaufen würde, bezifferte er auf ca. 65 Tsd.€. Möglicherweise könnte die von der Stadt zu tragende Summe auch kleiner ausfallen, denn es hätten sich schon Firmen gemeldet, die mit einer Spende die Anschaffung erleichtern wollen. Letztlich beschloss der Stadtrat einstimmig eine Anlage in der Zeit vom 18.8. bis zum 18.10.2025 nochmal anzumieten.
Im nächsten Tagesordnungspunkt stellte die Geschäftsleiterin Frau Tanja Mayer die Zahlen zu der Jahresrechnung 2024 vor. Der Rat genehmigte die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.
Weiter wurde die Neubestellung einer Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten nötig. Bürgermeister Seitz erinnerte daran, dass die Stadt hier die Kooperation mit dem Landkreis nutze. Nachdem die Stelle des Beauftragten im Landratsamt neu besetzt wurde, müssen die an der Kooperation teilnehmenden Kommunen ihre Zustimmung erklären. So wird jetzt Tobias Cibis die Aufgabe übernehmen. Die Zustimmung erfolgte einstimmig.
Danach ging es um die Beschaffung eines zweiten Hilfeleistungssatzes für die Freiwillige Feuerwehr in Windsbach. Hier gab Herr Seitz bekannt, dass diese Anschaffung nicht bezuschusst wird. Der Grund sei, dass der Rettungssatz in ein bereits vorhandenes Fahrzeug eingegliedert werden soll. Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Anschaffungskosten in einer Höhe von 40 Tsd. € alleine zu tragen. Im Rat war man einhellig der gleichen Meinung. So erfolgte die Beschlussfassung ohne Gegenstimme.
Nach der Behandlung verschiedener Bauanträge gab Bürgermeister Seitz bekannt, dass in der letzten Ratssitzung die Vergabe der Wärmeplanung an das Institut für Energietechnik in Amberg erfolgte.
Unter dem Punkt Anfragen meldete sich Stadtrat Horst Ulsenheimer zu Wort Er erinnerte daran, dass im März 2026 die Kommunalwahl ansteht. Er bat die Verwaltung zu prüfen, ob das Plakatieren im Stadtbereich durch von der Stadt zur Verfügung gestellte Plakatwände gebündelt werden könnte. Die Stadt Abenberg handhabt dies schon so. Bürgermeister Seitz sagte eine Prüfung zu.
Nachdem keine weiteren Anfragen vorlagen, schloss er die öffentliche Sitzung.
Wir alle wissen, dass die Plakatierung zu Wahlkampfzeiten das Ortsbild nicht verschönert. Aber alle Parteien plakatieren trotzdem, so dass die Straßenlaternen oft nicht ausreichen. Wir Grüne nehmen uns da nicht aus. Deshalb unterstützen wir die Anregung bezüglich der Plakatwände ausdrücklich. Im Landkreis Ansbach kennen wir diese Lösung nicht. Aber in unserem Nachbarlandkreis Roth gibt es Kommunen (z.B. Abenberg und Georgensgmünd) die im Hauptort und in den Ortsteilen zentrale Plakatwände zur Verfügung stellen. Dies verbunden mit einer Plakatierungsverordnung, die den Parteien nur auf diesen das Plakatieren erlaubt. Für uns ist dies einen sinnvolle Herangehensweise.
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