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22.07.20 –
Kreistag Landkreis Ansbach. Dr. Herbert Sirois hat für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Anfang Juli eine Anfrage an den Landrat initiiert und um Informationen zu Absprachen zwischen dem Landkreis Ansbach und dem Zweckverband Industrie-/Gewerbepark InterFranken über Planungen des Neubaus der AN4-neu gebeten.
Die Überlegungen um den angedachten Megalogistikpark InterFranken spalten die Region im Dreieck von Wörnitz/Feuchtwangen/Schnelldorf seit fast zwei Jahrzehnten. Der Landkreis stand dabei immer auf der Seite der Initiatoren des Projektes und hat die Interessen der betroffenen Bürger stets ignoriert. Nachdem das Projekt aufgrund von Fehlplanungen und juristischer Niederlagen immer wieder ins Straucheln geriet, ist der Landkreis mehrfach in unverhältnismäßiger Weise eingeschritten, um das Vorhaben am Leben zu erhalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Übernahme der Kosten zum Bau einer Zubringerstraße, getarnt als Kreisstraße (AN4-neu), Kosten mindestens 20 Millionen Euro. Die derzeitige Anfrage bezieht sich auf Hinweise, dass der Landkreis eine Vereinbarung mit dem Zweckverband InterFranken eingegangen ist, die auf einer fragwürdigen Verabredung aus dem Jahre 2008 resultiert.
Inhalt der Anfrage:
Begründung der Anfrage:
In einer Besprechung am 08.07.2008 im Landratsamt Ansbach machte der damalige Zweckverbandsvorsitzende Karl Beck klar, dass es zur Rettung des geplanten Logistikparks InterFranken zu prüfen gelte, „ob die notwendige Zufahrtsstraße als Kreisstraße gebaut werden könne“. Des Weiteren forderte er „das Erfordernis einer verbindlichen Zusage durch den Landkreis betreffend den Bau der Kreisstraße“. Der damalige Kreiskämmerer Seitz ergänzte hierzu, „dass der Landkreis für den Bau der Zufahrtsstraße GVFG-Mittel erhalten würde. Als Rechtfertigung der Planung ist die Neuordnung der Kreisstraßen wegen des Gewerbeparks InterFranken zu sehen. Im Zuschussantrag dürfe keinesfalls eine mögliche Erschließungsfunktion aufgezeigt werden.“
Der Kreistag muss über den Umstand informiert werden, ob auf der Grundlage dieser fragwürdigen Art von Absprachen eine verbindliche Vereinbarung mit dem Landkreis entstanden ist, welche Kosten ggf. aus einer solchen Vereinbarung bis heute resultieren und ob hier ggf. ein Rückzahlungsvorbehalt besteht.
(Dr. Herbert Sirois)
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