Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

Herzlich Willkommen auf der Seiten der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Ansbach 

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Unser Programm für den Landkreis Ansbach bis 2026

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Jetzt für die Zukunft

Unsere Kommunalpolitik blickt nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern ermöglicht eine gute Zukunft für alle. Wir brauchen starke GRÜNE Politiker*innen, die im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung lokal gute Entscheidungen auf den Weg bringen. Mit Engagement, Mut und Kreativität stehen wir für eine ökologische, weltoffene und sozial gerechte Politik.

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Kreuzzug der Krankenkassen gegen Krankenhäuser in der Fläche

Grüne fordern gemeinsame Resolution aller im Kreistag

27.08.18 –

Das Urteil der BSG – und darüber sind sich alle Fachverbände angefangen von der Gesellschaft für Neurologie bis zur Deutschen Schlaganfallgesellschaft einig – gefährdet die flächendeckende Versorgung von Schlaganfallpatienten mit gravierenden negativen Folgen für deren Gesundheit. Das derzeit praktizierte System basiert auf der guten Zusammenarbeit zwischen lokalen zertifizierten Schlaganfalleinheiten wie bei uns in Ansbach und Dinkelsbühl einerseits und überregionalen Schlaganfallzentren andererseits. Dieses System würde nicht nur bei uns zum Schaden auch von ANregiomed definitiv zerstört, sondern bundesweit insbesondere was die vielzitierten ländlichen Räume angeht.

Man kann sich jetzt natürlich in Richterschelte ergehen. Es ist in der Tat schon erstaunlich, wie das Gericht die Formuliertun im geltenden Regelwerk „Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende“ dahingehend umdefiniert, dass die Zeit ab Entscheidung zum Transport bis zur Übergabe des Patienten an den Kooperations- partner maßgeblich sein soll.

Viel wichtiger und über den aktuellen Fall hinaus gehend erscheint uns allerdings ein anderer grundsätzlicher Aspekt. Das BSG – Urteil ist ja nicht vom Himmel gefallen, son- dern von Krankenkassen erstritten worden. Dabei berufen sich die Krankenkassen auch in diesem Fall darauf, es gehe ihnen um die Qualitätssteigerung in der krankenhausärztlichen Versorgung. Tatsächlich geht es ihnen aber – und das zeigt sich gerade jetzt im Fall der Schlaganfallpatientenversorgung- nicht um Qualität sondern um nackte Kosteneinsparung. Das gleich gilt prinzipiell auch bei der permanenten Steigerung von Mindestfallzahlen, bei der Höchstzahl von Schwangeren, um die sich eine Hebamme gleichzeitig kümmern darf und bei der kreativen Gestaltung der Vergütung für Krankenhausleistungen durch Jonglieren mit Fallpauschalen nach den DRG –System. Stets ist das

Ziel die Kosteneinsparung für die Krankenkassen zu Lasten insbesondere der Grund- und Regelversorger in der Fläche. Diese werden systematisch kaputt gemacht, wenn sie keine Geburtsstationen mehr halten können, wenn die stroke-units (Schlaganfalleinheiten) platt gemacht werden und wenn darüber hinaus die Anforderungen an die Notfallversorgung verschärft werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die Macht der Krankenkassen nicht nur, aber insbesondere über den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) muss daher endlich begrenzt werden und das ist Aufgabe der Bundesrepublik.
Es nützt nichts, wenn der Bundespräsident auf einer Rundreise durch die Republik die gleichwertigen Lebensverhältnisse von Menschen in Stadt und Land beschwört, gleich- zeitig aber die ärztliche und krankenhausärztliche Versorgung in der Fläche ausblutet und die Politik nichts tut. Als Landkreis Ansbach können wir mangels Reglungskompe- tenz zwar nicht s selbst tun. Aber eine gemeinsame Resolution aller im Kreistag Ansbach vertretenen Parteien zum Thema Schlaganfallpatientenversorgung und deren Gefährdung infolge der jetzt durch das BSG - Urteil verursachte Verunsicherung ist im Interesse unserer Krankenhäuser und vor allem der Gesundheit der Patienten bei uns geboten.
Wir fordern daher Herrn Landrat Dr. Ludwig auf, dieses Thema auf die Tagesordnung der Fraktionsvorsitzenden-Besprechung zu setzen.

Pressemittelung von Uwe Schreiner, Kreisrat, Verwaltungsrat

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