Bündnis 90/Die Grünen

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Pressemitteilung der Kreistagsfraktion. Die Aufhebung des B-Planes für das sogenannte Sondernutzungsgebiet "Interfranken" durch den VGH als rechtswidrig sollte für alle im weitesten Sinne beteiligten Institutionen Anlass sein ....

02.11.14 –

Pressemitteilung der Kreistagsfraktion

Die Aufhebung des B-Planes für das sogenannte Sondernutzungsgebiet "Interfranken" durch den VGH als rechtswidrig sollte für alle im weitesten Sinne beteiligten Institutionen Anlass sein, den bisher zu diesem Projekt eingenommenen Standpunkt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ein schlichtes Weitermachen als sei nichts passiert wäre unverantwortlich. Das gilt natürlich in erster Linie für den Zweckverband Interfranken und die ihm angehörenden Städte und Gemeinden, aber auch für den Landkreis Ansbach, der mit der geplanten und nunmehr in der Luft hängenden sog. AN4-neu als äußerer Erschließung des Sondergebiets von der vorliegenden VGH-Entscheidung zumindest mittelbar betroffen ist. 

Der damalige Landrat Schwemmbauer hat sich vor etwa sechs Jahren von den Vertretern des Zweckverbandes Beck und Czech zum Bau der sog. Kreisstraße AN4-neu bewegen lassen, weil ihm Kosten für diese Straße in Höhe von zunächst nur ca. 4 Mio. Euro und dann 5,5 Mio. Euro vorgegaukelt wurden. Heute liegen die kalkulierten Kosten für die gerade ca. 4km lange Straße bei ca. 15,5 Mio. Euro. Der normale Vollausbau einer Kreisstraße von 4km kostet ca. 3,6 Mio. Euro. Das bedeutet, dass der Bau der AN4-neu dem Landkreis Ansbach Mittel für ca. 18km Vollausbau von dringend sanierungsbedürftigen Kreisstraßen blockiert! Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Stadt Schnelldorf mittlerweise zurecht für ihre Wohnbevölkerung in Unterampfrach und Schnelldorf zum Schutz vor insbesondere Lärmemissionen durch den von Interfranken selbst prognostizierten Schwerlastverkehr Umgehungsstraßen verlangt, die vom Landkreis oder dem Zweckverband finanziell getragen werden müssten. Kostenpunkt: ca. 10 Mio. Euro! 

Zu bedenken ist ferner, dass der Zweckverband planungsmäßig wieder bei Null anfängt, unsicher ist, ob ein neuer Bebauungsplan einer erneuten gerichtlichen Prüfung standhält, im Übrigen auch die B-Pläne für die AN4-neu und die Verlegung der Bräuning auf der Kippe stehen und in Verbindung mit dem Bau der AN4-neu die Enteignung von Landkreis-Bürgern beschlossen und gerichtlich durchgesetzt werden müsste. Gerade Letzteres erscheint rechtlich höchst zweifelhaft. Jedenfalls ist nach gemachter Erfahrung vor 2022 bis 2024 keine entgültige Lösung in Sicht. 

Bis jetzt hat der Zweckverband Interfranken nach eigenen Angaben etwa 1,5 Mio. Euro Steuergelder für eine in vielfacher Hinsicht rechtswidrige Planung "verbrannt". Das ist ärgerlich genug und von denen zu verantworten, die im Zweckverband federführend tätig gewesen sind. Nach unserer Überzeugung gilt für den Landkreis jetzt: Ein Ende auch mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende! Der Ausstieg aus dem Interfranken-Abenteuer entlastet den Kreishaushalt um etwa 10 Mio. Euro. Das ist schon mit Blick auf die in Sachen Krankenhäuser bis Ende dieses Jahrzehnts auf den Landkreis zukommenden Zahlungsverpflichtungen ein Segen und schafft Planungssicherheit und Luft für notwendige Investitionen. Auch der Umstand, dass mit dem Ausstieg ein seit bald 10 Jahren andauernder Großkonflikt im westlichen Landkreis endlich "beerdigt" würde, sollte berücksichtigt werden.

Kategorie: Kreisverband
Thema: Interfranken, Wirtschaftspolitik

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