Bündnis 90/Die Grünen

in Stadt und Landkreis Ansbach

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Druck auf die US Armee zur sofortigen Sanierung muss erhöht werden

- Wir dürfen keine Zeit verlieren!

15.12.19 –

Die Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) sind besonders gefährlich, da sie auch nach 100 Jahren in keinster Weise abgebaut werden können. Sind die Stoffe einmal durch den humosen Oberboden durch – nur dieser kann sie in bestimmten Maße zurückhalten – rauschen sie in die Tiefe. Da der Löschplatz Katterbach auf einer Kuppe liegt, breitet sich das Grundwasser in alle Richtungen aus. Laut einem Gutachten entweichen Jahr für Jahr 32 g aus dem Schadensherd in den Untergrund. Bei einem Grenzwert von einem μg/l können diese 32 g insgesamt 32 Millionen Liter Grundwasser verseuchen – Jahr für Jahr. „Für mich ist deshalb klar: Wir dürfen keine Zeit verlieren. Der Schadensherd ist bekannt.

Bereits seit Mitte 2016 ist dem Landratsamt die Verunreinigung von Gewässern und die Gefährdung der lokalen Bevölkerung bekannt. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb hier keine Dringlichkeit gesehen wird. Unser grüner Antrag, dass das Gutachten jetzt öffentlich gemacht werden muss und die Sanierungsarbeiten umgehend zu beginnen sind, wurde heute im Kreistag von Seiten der CSU, der FW und der FDP abgelehnt. Die beschlossene Vorlage des Kreisausschusses ist viel zu schwach formuliert. 

Ich verstehe nicht, weshalb hier noch weiter zugewartet wird. Die Schadstoffe breiten sich immer weiter aus. Das Grundwasser wird weiter verseucht, erste Fischteiche können nicht mehr besetzt werden, an vielen Stellen sind die Richtwerte der Trinkwasserverordnung überschritten. Am Flughafen in Nürnberg wurde der Schadensherd mittlerweile ausgebaggert und mittels Deponiefolie gesichert. Das wäre in Katterbach möglich und nötig. Eine weitere Verlagerung und eine Verseuchung des Grundwassers wäre dann weitgehend unterbunden. Es darf keine Zeit verloren gehen. Der Druck auf die US Armee zur sofortigen Sanierung muss erhöht werden“, so Stümpfig.

Unser Antrag an den Kreistag, vom 04.11.2019:

Der Antrag wurde abgelehnt

Antrag auf sofortigen Beginn von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der PFC Schäden in Katterbach und Umgebung

Der Kreistag wolle beschließen: 

Der Landkreis Ansbach fordert die US-Armee-Garnison in Katterbach auf, unverzüglich die Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich des Ausmaßes der Verseuchung durch PFC zu veröffentlichen. Er fordert insbesondere, dass noch im Jahr 2019 mit der Ausbaggerung des besonders hoch kontaminierten Erdreichs begonnen wird. Es sind von Seiten der US Armee unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Schadstoffe über den Grundwasserpfad zu ergreifen und feste terminliche Aussagen für die komplette Altlastensanierung noch im Jahr 2019 zu treffen. Falls bis Ende 2019 kein Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt ist, wird der Landkreis rechtliche Schritte prüfen. 

Begründung:

Im Jahr 2018 wurden Untersuchungen zur Boden- und Grundwasserbelastungen durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) auf dem Flugplatz der US-Streitkräfte in Katterbach bei Ansbach durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden jedoch bis heute von der US Armee Garnison (=USAG) nicht vorgelegt, obwohl sie für Frühjahr 2019 zugesagt waren. Die vorgelegten Zwischenergebnisse sind jedoch alarmierend. Bei den gemessenen Werten im Grundwasser wurden Überschreitungen des Trinkwasserleitwertes festgestellt (s. Antwort der Staatsregierung auf Anfrage MdL Stümpfig vom 10.9.19 in der Anlage). Die Mobilität der per- und polyfluorierte Chemikalien ist bekanntermaßen sehr hoch. Ohne eine Ausbaggerung des Schadensherdes verlagern sich die hochtoxischen und biologisch nicht abbaubaren Stoffe weiter ins Grundwasser und verbreiten sich so weit über Katterbach hinaus. In den umliegenden Ortschaften wurden bereits hohe Werte festgestellt. Eine Sanierung des Schadensherdes ist deshalb schnellstens geboten. Die Erklärungen der USAG, dass sich eine Sanierung aufgrund von Problemen bei der Vertragsabwicklung und personellen Engpässen beim Gutachterbüro und bei den Dienststellen verzögert, können nicht akzeptiert werden. Die Zeit auf weitere Detailuntersuchungen, Sanierungsuntersuchungen und Variantenstudien zu warten, ist nicht mehr vorhanden. Es geht darum, die örtliche Bevölkerung jetzt effektiv zu schützen.

Eine extra zu bauende Halle auf dem Kasernengelände mit garantiert durchlaufsicherem Boden wäre geeignet, das Erdreich des „Hot-Spot-Bereiches“ aufzunehmen und ein weiteres Eindringen ins Erdreich zu unterbinden. Der auf dem Flugplatz verwendete Löschschaum verseucht nicht nur die Gewässer in der Nähe, sondern auch das Grundwasser. Die giftigen Stoffe gelangen über das Grundwasser in den Nahrungskreislauf und gefährden die Bevölkerung. Das kann schwere Gesundheitsschäden verursachen.

Eine klare und deutliche Aufforderung an die US Armee mit einer Fristsetzung die Sanierung der PFC - Schäden noch 2019 zu beginnen, ist dringend notwendig, um eine weitere Gefährdung der Anwohner zu vermeiden. Sollte diese Frist ohne Beginn der Sanierungsmaßnahme verstreichen, prüft der Landkreis Ansbach rechtliche Schritte wie z.B. die Einreichung einer Untätigkeitsklage bzw. einer Feststellungsklage. Die Stadt Manching hat im Rahmen einer Feststellungsklage im Jahr 2018 die Bunderegierung verklagt. 

Dieter Bachmann, Martin Stümpfig und Fraktion

 

Die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.12.2019:

 

Thema: Kreistag Amt – Sachgebiet Wasserrecht

Sofortiger Beginn von Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der PFC-Schäden in Katterbach und Umgebung
- Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 4. November 2019

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt: Der Landkreis Ansbach hält es für erforderlich, die PFC-Schadensquelle in Katterbach zu beseitigen und somit weiteren Schaden auf dem Landkreisgebiet zu verhindern. Die US-Armee-Garnison Ansbach, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland und das Staatliche Bauamt Nürnberg als Vertreter des Freistaats Bayern werden aufgefordert, die PFC-Schadensquelle in Katterbach umgehend zu sanieren oder sanieren zu lassen.

Verwaltungsvorlage:

Die Stadt Ansbach ist mit der bodenschutzrechtlichen Behandlung eines Umweltschadens mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) auf dem US-Kasernengelände Katterbach befasst.

PFC sind kaum abbaubare Substanzen, die allgemein als giftig und fortpflanzungsschädigend gel- ten. Diese Stoffe waren insbesondere in Feuerlöschschäumen bei größeren Werksfeuerwehren im Einsatz (z.B. Flughafenfeuerwehr). Beispielsweise durch Löschübungen in der Vergangenheit, wurden vermehrt Verunreinigungen mit diesen Stoffen nachgewiesen (wie beispielsweise am Nürnberger Flughafen). Seit 27.06.2011 ist die Verwendung von Löschschäumen mit einem PFC- Gehalt über 0,001 % untersagt.

Ebensolche Löschschäume wurden auch bei der Kaserne Katterbach in der Stadt Ansbach einge- setzt und haben zu erheblichen Verunreinigungen auf dem Gelände geführt. Auf der US-Kaserne wurden auf Veranlassung der Stadt Ansbach bodenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt. Durch Maßnahmen der Amtsermittlung - durch sogenannte Orientierende Untersuchungen - konn- te im Bereich des ehemaligen Feuerlöschübungsplatzes im westlichen Bereich der US-Kaserne ein PFC-Schaden festgestellt werden. Die eigentliche Bodenverunreinigung auf dem US-Gelände hat sich über den Grundwasserpfad auch in Richtung Ortsteil Ansbach, bzw. in die Gewässer Kat- terbach und Eichenbach ausgebreitet.

Grundwasseruntersuchungen belegen, dass auch im östlichen Bereich der Kaserne eine flächige PFC-Grundwasserbelastung vorliegt.
Seit Juni 2016 ist dem Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht - bekannt, dass sich die Grundwasserbelastung auch über die Grenzen der Kaserne hinaus ausgebreitet hat und somit auch umliegende Gemeindegebiete des Landkreises von der Grundwasserbelastung betroffen sein können. Das Landratsamt wurde daraufhin im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG insoweit tätig, als Belastungen das Gelände des US-Standorts verlas- sen.

Hinsichtlich der am US-Standort entspringenden Oberflächengewässer wurden auf Landkreisge- biet die Gewässer Milmersbach, Hirnbach und Rippbach einer näheren Betrachtung unterzogen, wobei lediglich der Milmersbach Auffälligkeiten zeigte. Aufgrund eines undichten Niederschlagswasserkanal-Systems der Kaserne wird belastetes Grundwasser oder Regenwasser aufgenommen und in den Milmersbach, in welchen die Regen- wasserkanalisation mit drei Entwässerungskanälen mündet, eingeleitet. Zu Beginn des Tätigwer- dens des Landratsamtes konnte die Schadhaftigkeit des Regenwasserkanals allerdings zunächst nur vermutet werden. Erst mit Untersuchungsergebnissen zu den Entwässerungskanälen in Rich- tung Milmersbach von Ende 2017 kann seitens des Landratsamts Ansbach ein hinreichender Nachweis über die Herkunft der Verunreinigungen aus der Oberflächenentwässerung des US- Standorts geführt werden. Aktuelle Untersuchungen der Oberflächenentwässerung in 2019 wiesen weiterhin PFC-Konzentrationen oberhalb des vorläufigen Empfehlungswertes für eine Einleitung in ein Oberflächengewässer auf. Dieser Wert ergibt sich aus der "Leitlinie zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt aus April 2017. Einen bundesweit einheitlichen, offiziellen Grenzwert gibt es für PFC bislang noch nicht.

Hinsichtlich des schadhaften Kanalnetzes befindet sich nach unseren Kenntnissen derzeit die an- gestrebte Sanierung in der Planungsphase durch das Staatliche Bauamt Nürnberg. Die Planungs- phase soll voraussichtlich frühestens Mitte des nächsten Jahres beendet werden, woraufhin frü- hestens im Herbst 2020 mit den baulichen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden könne. Allerdings laufen weiterhin Überwachungsmaßnahmen. So wurden durch das Landratsamt Ans- bach regelmäßige Beprobungen der Einleitstellen des Kanalsystems in den Milmersbach gefordert.

Die an den Milmersbach angeschlossenen Fischweiher (von 3 Teichwirten) wurden, sofern mit Speisefischen besetzt, hinsichtlich der Verzehrsfähigkeit der Fische vom Veterinäramt (PFC- Belastung) überwacht. Bei diesen Fischen waren erhöhte Schadstoffbelastungen (= PFC) fest- stellbar. Zu den jeweiligen Untersuchungszeitpunkten lagen aber die Meßwerte so, dass

keine Bedenken bzgl. der Verzehrsfähigkeit bestanden. Im laufenden Kalenderjahr hat die europä- ische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Werte für eine "tolerierbare wöchentliche Aufnahme" von PFC nach unten gesetzt. Dies bedeutet, dass langzeitiger Vielverzehr vermieden werden sollte. Die betreffenden Teichwirte wurden hierüber informiert, um diese Gefahr vermeiden zu können. Aktuell befinden sich keine Speisefische in den in Frage stehenden Teichen.

Sofern alle Schäden an der Niederschlagswasserkanalisation behoben werden, sollten dem Mil- mersbach also keine neuen Schadstoffe mehr zuströmen. Danach ist zu entscheiden, wie mit den über Jahre erfolgten Anreicherungen der PFC im Gewässersediment umzugehen sein wird.

In der betroffenen Region befinden sich keine EU-Badegewässer.

Private Brunnen wurden auf Landkreisgebiet an Standorten in Neukirchen, Hirschbronn und Sach- sen b. Ansbach untersucht. Hierbei konnte in keinem Fall PFC nachgewiesen werden. Ein in Külbingen befindlicher Trinkwasserbrunnen wies kein PFC auf.
Zur Problematik der sich auf Stadtgebiet befindlichen Schadensquelle und gleichzeitiger Betroffen- heit des Landkreises kommt hinzu, dass der Schaden durch die US-Streitkräfte verursacht wurde. Bisher wurden die Kosten für die Maßnahmen, die sich auf das Gelände der Kaserne selbst bezo- gen haben, ausschließlich und vollständig von den US-Streitkräften getragen. Außerhalb des Ka- sernenareals werden die eingetretenen Verunreinigungen als Truppenschaden angesehen, der nach den Vorschriften des NATO-Truppenstatutes abzuwickeln ist. Hiernach trägt der Entsendestaat (USA) 75 % und der Aufnahmestaat (BRD) 25 % der anfallenden Kosten. Die finanzielle Ab- wicklung erfolgt seitens der US-Streitkräfte über den US Army Claims Service Europe und seitens der Bundes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Schadens- Regulierungsstelle des Bundes für Schäden nach dem NATO-Truppenstatut.

Aufgrund des NATO-Truppenstatuts ist es weder dem Landratsamt Ansbach noch der Stadt Ans- bach möglich sich mit Anordnungen direkt an die US-Streitkräfte zu richten. Sämtliche Anordnun- gen ergehen gegenüber der BImA.

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